Förderbooster für Innovationen: Welche Upgrades 2026 bringt

Sabine Hentschel, Fördermittelberaterin für Forschung und Entwicklung
 
Wenn es um Investitionen geht, denken viele Unternehmer reflexartig an Venture Capital oder die nächste Finanzierungsrunde. Staatliche Förderung? Klingt bürokratisch, langwierig und nach komplizierten Anträgen. Die Forschungszulage spielt allerdings in einer ganz eigenen Liga – und genau das macht sie so attraktiv. Sie ist eines der wenigen Förderinstrumente, das perfekt zum Tempo von Unternehmen passt. Kein „Antrag vor Projektstart“-Dogma, keine thematischen Einschränkungen – und vor allem: bis zu vier Jahre rückwirkend beantragbar. Aktuell können also noch Projekte bis einschließlich 2022 beantragt werden.

Was ist die Forschungszulage?
Die Forschungszulage ist eine steuerliche Förderung für Forschung und Entwicklung (F&E). Unternehmen erhalten Zuschüsse auf Personalkosten, anteilige Auftragsforschung sowie auf Eigenleistungen von Unternehmern, wenn sie innovative Projekte durchführen. Seit 2024 werden unter bestimmten Voraussetzungen auch Abschreibungen (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter berücksichtigt, die im Projekt eingesetzt werden.

Das Besondere: Die Forschungszulage ist branchenoffen, technologieoffen und größenunabhängig. Ob Startup, KMU oder Konzern – entscheidend ist allein, ob an echter Innovation gearbeitet wird.

Wer und was wird gefördert?
Gefördert werden Projekte, die auf technologische Innovation abzielen. Dabei muss kein Nobelpreis herausspringen – aber ein klarer Erkenntnisgewinn sollte erkennbar sein.

Der zentrale Prüfstein: technische Unsicherheit. Wenn zu Projektbeginn nicht klar ist, ob und wie ein Ziel erreicht werden kann, ist das ein starkes Indiz für Förderfähigkeit.

Der große Vorteil: Projekte können bereits laufen oder sogar abgeschlossen sein. Das macht die Forschungszulage zu einem seltenen Instrument, das auch rückblickend Liquidität schafft. – Im Übrigen können auch gescheiterte Projekte förderfähig sein.

Investitionsbooster: Förderung 2026 noch attraktiver
Zum Jahresbeginn 2026 hat die Bundesregierung die Forschungszulage nochmals nachgeschärft. Der „Investitionsbooster“ eröffnet Unternehmen zusätzliche Potenziale und macht die Förderung in der Praxis noch attraktiver.

Eine der zentralen Neuerungen ist die Einführung eines Gemeinkostenzuschlags. Neben den direkten Personalkosten werden damit künftig auch indirekte Kostenanteile pauschal berücksichtigt – etwa für Verwaltung oder projektbezogene Overheads. Das erhöht die förderfähige Bemessungsgrundlage und damit die tatsächliche Zuschusshöhe.

Zudem wurde die maximal förderfähige Bemessungsgrundlage (förderfähige Kosten) auf 12 Mio. EUR pro Jahr erhöht. Das entspricht einer Förderung von bis zu 3,0 Mio. EUR jährlich – für KMU sogar bis zu 4,2 Mio. EUR. Für die Praxis bedeutet das: höhere Förderpotenziale, bessere Planbarkeit und noch mehr Relevanz als strategisches Finanzierungsinstrument.

Fazit
Die Forschungszulage ist kein Geheimtipp mehr – aber sie wird noch längst nicht strategisch genug genutzt. Dabei vereint sie Eigenschaften, die in der Förderlandschaft selten sind: rückwirkende Antragstellung, hohe Zuschüsse und maximale Flexibilität.