Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung bei Lohnsteuer-Anmeldungen ist rechtmäßig.
Ab dem 1.1.2013 müssen diese auch noch zwingend authentifiziert übermittelt werden.
Lohn-und Gehaltsabrechnungen rechtssicher zu halten, wird für die Lohnbuchhaltung in den Unternehmen immer aufwändiger. Bei dem Dauerfeuer an Anpassungs-, Ergänzungs- und Änderungszwängen sind die Abrechnungsstellen, oftmals ohne es zu wissen, überfordert.
Auch der rasante technische Fortschritt bei den Abrechnungssystemen führt häufig zu zeitlichem- und personellem Mehraufwand.
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