
Berlin, 24.09.2026 – Fachliche Schwerpunkte, Berufserfahrung, Sprachkenntnisse oder die persönliche Gesprächsebene: Wer ein Einzelcoaching beginnt, möchte möglichst selbst entscheiden, mit wem er zusammenarbeitet. Auch bei einem geförderten AVGS-Coaching ist eine gezielte Auswahl grundsätzlich möglich. Allerdings kann nicht jeder beliebige Coach über einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein abgerechnet werden.
Entscheidend ist, dass das Coaching über einen zugelassenen Maßnahmeträger und im Rahmen einer entsprechend zertifizierten Maßnahme durchgeführt wird. Gleichzeitig muss das Angebot zum jeweiligen AVGS passen und vor Beginn durch die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bewilligt werden.
Der AVGS setzt den Rahmen
Bevor das Coaching beantragt werden kann, lohnt sich ein genauer Blick auf den Gutschein. Je nach Einzelfall können dort beispielsweise das Förderziel, die Gültigkeitsdauer, der zeitliche Umfang oder regionale Vorgaben festgelegt sein.
Der Maßnahmeträger prüft, ob der vorliegende AVGS zu einer seiner zertifizierten Maßnahmen passt. Ist dies der Fall, kann er den Antrag auf das gewünschte AVGS-Coaching beim zuständigen Kostenträger stellen. Für Arbeitsuchende bedeutet das: Nicht allein der gewünschte Coach entscheidet darüber, ob ein Coaching gefördert werden kann – Coach, Maßnahme und Gutschein müssen zusammenpassen.
Coachwahl: Fachliche Passung ist entscheidend
Bietet ein Träger die Möglichkeit zur individuellen Coachwahl innerhalb seines Netzwerks, können Teilnehmende gezielt nach einer geeigneten Person suchen. Bei AVGS-Coaching.de stehen dafür Profile zur Verfügung, die unter anderem Auskunft über Coaching-Schwerpunkte, berufliche Expertise, Standorte und mögliche Durchführungsformen geben.
Welche Kriterien besonders wichtig sind, hängt vom persönlichen Coachingziel ab. Wer beispielsweise eine Gründung vorbereitet, benötigt möglicherweise eine andere Expertise als jemand, der sich beruflich neu orientieren, seine Bewerbungsstrategie verbessern oder den nächsten Karriereschritt planen möchte.
Erstgespräch schafft zusätzliche Orientierung
Ein unverbindliches Erstgespräch kann dabei helfen, die Vorauswahl weiter einzugrenzen. Arbeitsuchende können ihr berufliches Ziel schildern, offene Fragen klären und einen ersten Eindruck davon gewinnen, wie der Coach arbeitet und ob die Zusammenarbeit für das eigene Anliegen passend erscheint.
“Unsere Erfahrung zeigt, dass sich ein kurzes Erstgespräch vorab lohnt. Dabei lässt sich schnell feststellen, ob die fachlichen Schwerpunkte und die Arbeitsweise des Coaches zum individuellen Anliegen passen”, erklärt das Verwaltungsteam der AVOCONS GmbH.
Auch wenn Coach und Maßnahme bereits gefunden sind, gilt: Das geförderte Coaching kann erst beginnen, wenn der zuständige Kostenträger dem Antrag zugestimmt hat.
Interessierte können auf AVGS-Coaching.de Coach-Profile nach verschiedenen Kriterien filtern und anschließend ein unverbindliches Erstgespräch vereinbaren. So lässt sich frühzeitig herausfinden, welche Unterstützung zum eigenen beruflichen Ziel passen könnte.
Über AVOCONS GmbH
AVGS-Coaching.de ist ein Angebot der AVOCONS GmbH. Das Unternehmen begleitet Menschen bundesweit und online mit AZAV-zertifizierten Einzelcoachings nach § 45 SGB III. Zum Netzwerk gehören mehr als 200 Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Branchen und Sprachräumen. Die Schwerpunkte reichen von beruflicher Orientierung, Bewerbung und Digitalisierung bis zu Fachkräfte-, Migrations- und Gründungscoachings.
AVOCONS wurde beim Deutschen Bildungs-Award 2025/2026 in der Kategorie Gründungscoaching mit dem 1. Platz ausgezeichnet. Für Teilnehmende entstehen nach vorheriger Bewilligung durch Agentur für Arbeit oder Jobcenter keine Maßnahmekosten.