Der Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft (BDBe) hat
eine vergleichende Analyse und Bewertung der für den
EU-Kommissionsvorschlag zu Biokraftstoffen maßgeblichen Studien durch
Experten angeregt.
Anlass gaben die bisherigen Ergebnisse der „iLUC“-Forschung über
indirekte Landnutzungsänderungen, die außerordentlich streuen und nur
teilweise transparent sind.
Wegen des Regelungsvorschlags zu sogenannten indirekten
Landnutzungsänderungen ist der von der EU-Kommission im vergangenen
Jahr vorgelegte Entwurf verstärkt in die wissenschaftliche Diskussion
geraten. Zwar hat es auch das Europäische Parlament kürzlich in
erster Lesung wegen fehlender wissenschaftlicher Grundlage abgelehnt,
„iLUC“ in die Treibhausgasbilanzierung von Biokraftstoffen
einzubeziehen. Jedoch hat es im Widerspruch dazu diese in die
Berichterstattung über die Treibhausgassenkung mit Biokraftstoffen
aufgenommen. Ob die bisherige „iLUC“-Forschung für neue gesetzliche
Regelungen in den EU-Biokraftstoffrichtlinien ausreichend ist, wird
gegenwärtig in Brüssel diskutiert und ist für die Energiewende im
Verkehr von großer Bedeutung.
Anlässlich der Veröffentlichung der Studie „Biokraftstoffe in der
Europäischen Union und indirekte Landnutzungsänderungen“ erläuterten
die Autoren Prof. Dr. Dr. h.c. Harald von Witzke und Dr. Steffen
Noleppa heute in Berlin die Ergebnisse der Bestandsaufnahme und sich
daraus ergebende Vorschläge an die Politik. Die Autoren kommen zu dem
Schluss, „dass trotz sorgfältiger wissenschaftlicher Vorgehensweise
in den untersuchten Arbeiten, in den Studien des International Food
Policy Research Center (IFPRI) und des Joint Research Centre der
EU-Kommission, mit erheblichen Unsicherheiten der Analyse zu rechnen
ist.“
Professor Harald von Witzke, Präsident des Humboldt-Forum for Food
& Agriculture, führt hierzu aus: „Die ‚iLUC‘-Forschung ist aus
wissenschaftlicher Sicht weiterzuentwickeln. Selbst die Autoren der
analysierten Studien plädieren für eine solche Weiterentwicklung. Vor
diesem Hintergrund ist der politische Umgang mit den Ergebnissen zu
beanstanden. Die junge ‚iLUC‘-Forschung erlaubt keine belastbaren
Angaben zu ‚iLUC‘-Faktoren, die für gesetzliche Maßnahmen
herangezogen werden könnten.“
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe, begrüßt das Ergebnis der
Expertise, die auch die auf bisherigen Studien beruhenden politischen
Vorschläge bewertet: „Die Bestandsaufnahme zeigt, dass auch die von
der EU-Kommission vorgeschlagenen ‚iLUC‘-Werte nicht als Grundlage
für gesetzliche Maßnahmen geeignet sind. Jeder Fortschritt in der
‚iLUC‘-Forschung führte seit 2008 zu sinkenden Werten. Auch die
derzeitigen Werte müssen als kaum belastbar eingeschätzt werden. Die
Details der bisherigen Berechnungen waren nicht transparent und
öffentlich zugänglich. Daher ist eine Offenlegung der Modelle bei
weiteren Arbeitsaufträgen der EU-Kommission zur ‚iLUC‘-Forschung
dringend erforderlich.“
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