EANS-Hauptversammlung: Intercell AG / Ergebnisse zur Hauptversammlung

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Intercell Hauptversammlung 2011 stimmt allen Anträgen zu

Bericht über die Hauptversammlung und Veröffentlichung gemäß § 82 (9)
BörseG i.V.m. § 2 (1) und § 3 (1) Veröffentlichungsverordnung über
die Beschlussfassung über die Ermächtigung zum Aktienrückerwerb

Wien, 10. Juni 2011 – Intercell AG (Wiener Börse, ICLL) gab heute
bekannt, dass alle vorgeschlagenen Anträge im Rahmen der heutigen
Hauptversammlung angenommen wurden. Insgesamt waren rund 28 % der
Stimmrechtsanteile der Intercell AG bei der Versammlung vertreten.

Veröffentlichung betreffend Ermächtigung zum Aktienerwerb: Abänderung
der in der Hauptversammlung vom 25. Juni 2010 erteilten Ermächtigung
zum Aktienrückkaufprogramm durch Anpassung des Gegenwerts. Die
Ermächtigung lautet nunmehr wie folgt:

Der Vorstand wird ermächtigt, gemäß § 65 Abs 1 Z 8 Aktiengesetz im
gesetzlich jeweils höchstzulässigen Ausmaß auf den Inhaber lautende
eigene Stückaktien während einer Geltungsdauer von 30 Monaten ab dem
Tag der Beschlussfassung, das ist der 25. Juni 2010, zu einem
niedrigsten Gegenwert von Euro 4,00 und einem höchsten Gegenwert von
Euro 30,00 pro Aktie zu erwerben. Der Vorstand wird ermächtigt, a)
die eigene Aktien zur Bedienung von Aktienoptionen von Arbeitnehmern,
leitenden Angestellten und Mitgliedern des Vorstands der Gesellschaft
oder eines mit ihr verbundenen Unternehmens und/oder Mitgliedern des
Aufsichtsrats der Gesellschaft oder eines mit ihr verbundenen
Unternehmens zu verwenden, b) eigene Aktien gemäß § 65 Absatz 1 b
Aktiengesetz jederzeit über die Börse oder durch ein öffentliches
Angebot zu veräußern oder c) mit Zustimmung des Aufsichtsrates für
die Veräußerung der eigenen Aktien eine andere Art als über die Börse
oder durch ein öffentliches Angebot unter Ausschluss des
Bezugsrechtes der Aktionäre zu beschließen.

Die weiteren Beschlüsse umfassten:

» Entlastung der Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2010.
» Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2010. » Beschlussfassung über die Vergütung der
Aufsichtsratsmitglieder für das Geschäftsjahr 2010. » Wahl zweier
Aufsichtsratsmitglieder, Alexander von Gabain und Thomas Szucs. »
Beschlussfassung über die Einräumung von Aktienoptionen an
Aufsichtsratsmitglieder. » Ermächtigung des Vorstandes, mit
Zustimmung des Aufsichtsrats eine bedingte Kapitalerhöhung für die
Einräumung von Aktienoptionen an Mitarbeiter zu beschließen. » Wahl
des Abschlussprüfers und des Konzernabschlussprüfers für das
Geschäftsjahr 2011.

Darüber hinaus berichtete das Management Team der Intercell AG (CEO
Thomas Lingelbach, CFO Reinhard Kandera und CBO Staph Leavenworth
Bakali) im Rahmen der Hauptversammlung über das Geschäftsjahr 2010
und gaben einen Überblick über Strategie und jüngste Fortschritte im
Jahr 2011. Die Präsentation zur Hauptversammlung kann auf der
Internetseite der Intercell AG unter www.intercell.com abgerufen
werden.

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Intercell AG
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