BioVaxys Technology Corp. (CSE: BIOV) (FRA: 5LB) (OTCQB: BVAXF) („BioVaxys“ oder das „Unternehmen“) freut sich bekannt zu geben, dass Herr Craig Loverock dem Unternehmen als Chief Financial Officer beigetreten ist. Herr Loverock löst Herrn Lachlan McLeod ab, der seit dem Übergang von Lions Bay Mining Inc. zu BioVaxys im Oktober 2020 als CFO fungiert hat. Herr McLeod wird seine Vollzeittätigkeit bei Fehr & Associates CPA wieder aufnehmen.
Herr Loverock ist ein zugelassener Wirtschaftsprüfer und verfügt über mehr als 25 Jahre Erfahrung in der Buchhaltung und im Finanzmanagement in Kanada, den Vereinigten Staaten und dem Vereinigten Königreich. Gegenwärtig ist er als CFO und Berater für mehrere kanadische öffentliche und private Unternehmen tätig. Darüber hinaus ist er derzeit Mitglied des Vorstands und Vorsitzender des Prüfungsausschusses von zwei weiteren kanadischen Unternehmen, von denen eines an der NASDAQ notiert ist.
James Passin, CEO von BioVaxys, erklärte: „Mit seiner umfangreichen Erfahrung in der Finanzberichterstattung und im Management bei einer Reihe von an der CSE, TSXV und NASDAQ notierten Unternehmen ist Craig Loverock eine hervorragende Ergänzung unseres Führungsteams, da sich BioVaxys auf eine Welle potenziellen Wachstums und Entwicklung vorbereitet. Ich möchte dem scheidenden CFO Lachlan McLeod für seine unschätzbaren Beiträge zu BioVaxys seit der Börsennotierung des Unternehmens danken und ihm viel Glück für die Zukunft wünschen.“
Informationen zu BioVaxys Technology Corp.
Die in Vancouver ansässige BioVaxys Technology Corp. ist ein in British Columbia registriertes Biotechnologie-Unternehmen in der Frühphase, das virale und onkologische Impfstoffplattformen sowie Immundiagnostik entwickelt. Das Unternehmen treibt einen SARS-CoV-2-Impfstoff voran, der auf seiner haptenisierten viralen Proteintechnologie basiert, und plant eine klinische Studie seines haptenisierten autologen Zellimpfstoffs in Kombination mit Anti-PD1- und Anti-PDL-1-Checkpoint-Inhibitoren, die zunächst für Eierstockkrebs entwickelt werden soll. Ebenfalls in der Entwicklung ist ein Diagnose-Test zur Bewertung des Vorhandenseins oder Fehlens einer T-Zell-Immunantwort auf SARS-CoV-2, das Virus, das Covid-19 verursacht. BioVaxys verfügt über zwei erteilte US-Patente und zwei Patentanmeldungen im Zusammenhang mit seinem Krebsimpfstoff sowie über anhängige Patentanmeldungen für seinen SARS-CoV-2 (Covid-19) Impfstoff und seine diagnostischen Technologien. Die Stammaktien von BioVaxys sind an der CSE unter dem Börsenkürzel „BIOV“ notiert und werden an der Frankfurter Börse (FRA: 5LB) und in den USA (OTCQB: BVAXF).
IM NAMEN DES VORSTANDS
Unterzeichnet „James Passin“ James Passin, CEO
+1 646 452 7054
jpassin@biovaxys.com (about:blank)
Warnhinweise zu zukunftsgerichteten Informationen
Diese Pressemitteilung enthält bestimmte „zukunftsgerichtete Informationen“ und „zukunftsgerichtete Aussagen“ (zusammenfassend „zukunftsgerichtete Aussagen“) im Sinne der geltenden kanadischen und US-amerikanischen Wertpapiergesetze einschließlich des United States Private Securities Litigation Reform Act von 1995. Alle hierin enthaltenen Aussagen, die sich nicht auf historische Fakten beziehen, insbesondere Aussagen über die zukünftige operative oder finanzielle Performance des Unternehmens, sind zukunftsgerichtete Aussagen. Zukunftsgerichtete Aussagen sind häufig, aber nicht immer, durch Wörter wie „erwartet“, „antizipiert“, „glaubt“, „beabsichtigt“, „schätzt“, „potenziell“, „möglich“ und ähnliche Ausdrücke gekennzeichnet, oder durch Aussagen, dass Ereignisse, Bedingungen oder Ergebnisse „eintreten werden“, „können“, „könnten“ oder „sollten“. Es kann nicht garantiert werden, dass sich solche Aussagen als zutreffend erweisen, und die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen Ereignisse können erheblich von denen abweichen, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen ausgedrückt oder impliziert werden.
Diese zukunftsgerichteten Aussagen spiegeln die Überzeugungen, Meinungen und Prognosen an dem Tag wider, an dem die Aussagen gemacht werden, und basieren auf einer Reihe von Annahmen und Schätzungen, vor allem der Annahme, dass BioVaxys bei der Entwicklung und Erprobung von Impfstoffen und diagnostischen Hilfsmitteln erfolgreich sein wird, die zwar vom Unternehmen als vernünftig erachtet werden, aber naturgemäß erheblichen geschäftlichen, wirtschaftlichen, wettbewerblichen, politischen und sozialen Unsicherheiten und Unwägbarkeiten unterliegen, einschließlich des Risikos, dass sich die Impfstoffe und diagnostischen Hilfsmittel von BioVaxys nicht als wirksam erweisen und/oder nicht die erforderlichen behördlichen Genehmigungen erhalten. In Bezug auf das Geschäft von BioVaxys gibt es eine Reihe von Risiken, die die Entwicklung seiner biotechnologischen Produkte beeinträchtigen könnten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf, den Bedarf an zusätzlichem Kapital zur Finanzierung klinischer Studien, seine fehlende Betriebsgeschichte, die Ungewissheit, ob seine Produkte den langen, komplexen und teuren klinischen Studien- und behördlichen Genehmigungsprozess für die Zulassung neuer Medikamente, der für die Marktzulassung erforderlich ist, durchlaufen werden, die Ungewissheit, ob seine autologe Zellimpfstoff-Immuntherapie so entwickelt werden kann, dass sie sichere und wirksame Produkte hervorbringt und, wenn ja, ob ihre Impfstoffprodukte kommerziell akzeptiert und profitabel sein werden, die Ausgaben, Verzögerungen und Ungewissheiten und Komplikationen, denen biopharmazeutische Unternehmen in der Entwicklungsphase typischerweise ausgesetzt sind, finanzielle und entwicklungsbezogene Verpflichtungen im Rahmen von Lizenzvereinbarungen, um ihre Rechte an ihren Produkten und Technologien zu schützen, die Erlangung und der Schutz neuer geistiger Eigentumsrechte und die Vermeidung von Rechtsverletzungen gegenüber Dritten sowie ihre Abhängigkeit von der Herstellung durch Dritte.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung zur Aktualisierung der zukunftsgerichteten Aussagen von Überzeugungen, Meinungen, Projektionen oder anderen Faktoren, wenn sich diese ändern sollten, es sei denn, dies ist gesetzlich vorgeschrieben.
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