Die steuerliche Forschungsförderung als wichtiges Signal für
unseren Innovationsstandort
Der Finanzausschuss hat am heutigen Mittwoch den Entwurf eines Gesetzes zur
steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz –
FZulG) abschließend beraten. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige Berichterstatter
Thomas de Maizière:
„Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir ein effizientes und
zielgerichtetes Förderinstrument für Forschung und Entwicklung. Sie wird als
zweites Standbein neben der Projektförderung eingeführt. Diese hat sich zwar
bewährt, ist aber gerade für kleine und mittelständische Unternehmen zu
kompliziert und zu bürokratisch. Die neue steuerliche Forschungsförderung ist
hingegen einfach zu beantragen und wird mit der jährlich fälligen Steuerlast
direkt vom Finanzamt verrechnet.
Mit dem neuen Gesetz wird der Forschungsstandort Deutschland gestärkt. Das ist
ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes.
Es können maximal 25 Prozent der Personalkosten geltend gemacht werden. Die
Förderung ist auf 500.000 Euro pro Wirtschaftsjahr und Unternehmen gedeckelt.
Voraussetzung hierfür ist, dass eine unabhängige Stelle den Forschungscharakter
des Projektes im Vorfeld verbindlich bescheinigt. Sollte das Unternehmen in dem
Jahr Verluste machen, erhält es die Fördersumme dennoch ausgezahlt.
Uns als Union war es besonders wichtig, dass auch Auftragsforschung auf Seiten
des Auftraggebers steuerlich angerechnet werden kann.
Das Gesetz soll bereits am 1. Januar 2020 in Kraft treten.“
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