Seit vielen Jahren wird in Deutschland über die Einführung einer
steuerlichen Forschungsförderung diskutiert. Am Mittwoch dieser Woche
hat das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschlossen, allerdings ohne
den von vielen Seiten geforderten Auftragskostenansatz. Somit können
Unternehmen ohne eigenes Forschungspersonal, und damit insbesondere
der Mittelstand, nicht profitieren, da sie in ihrer Rolle als
Auftraggeber von Forschungsaufträgen nicht anspruchsberechtigt sind
und die meisten ihrer Forschungspartner – Universitäten, Hochschulen
und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen – von der Förderung
ausgenommen sind.
Benachteiligung kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU)
Dazu AiF-Präsident Professor Sebastian Bauer: „Die meisten KMU
haben keine eigene Forschungsabteilung. Eine nur auf Personalkosten
beschränkte steuerliche Forschungsförderung kommt bei vielen
Mittelständlern also gar nicht an. Schon aus ordnungspolitischen
Gesichtspunkten muss das Unternehmen frei wählen können, ob es
Forschungen mit eigenem Personal durchführt, oder diese einer für den
jeweiligen Forschungsgegenstand spezialisierten Forschungseinrichtung
in Auftrag gibt und die entsprechenden Personalkosten des
Auftragnehmers im Sinne der Förderung geltend macht
(Auftragskostenansatz). Sonst wird die steuerliche
Forschungsförderung gerade die kleineren Mittelständler verfehlen,
und es würde darüber hinaus die Chance verpasst, hier Kooperationen
zwischen der Wirtschaft und Forschungseinrichtungen im Sinne eines
Transfers von Erkenntnissen der Grundlagenforschung anzuregen.“ Der
Anreiz für kleinere Unternehmen in Deutschland, mehr
Forschungsaktivitäten zu entfalten, ist in diesem Fall leider nur
schwach.
Stärkung der Projektförderung sichert Innovationsfähigkeit der KMU
Bauer weiter: „Damit der “German Mittelstand“ auch in Zukunft “das
Rückgrat der Wirtschaft“ bleibt, ist angesichts der zahlreichen
aktuellen Herausforderungen eine Stärkung der Projektförderung wie
der Industriellen Gemeinschaftsforschung (IGF) umso wichtiger: Die
große Mehrheit der mittelständischen Unternehmen wird die steuerliche
Forschungsförderung nicht zum Anlass nehmen, zusätzliches eigenes
F&E-Personal einzustellen, sondern weiterhin die Zusammenarbeit mit
Forschungseinrichtungen suchen, um ihre Innovationskraft zu stärken.
Da diese Einrichtungen die Forschungszulage nach dem vorliegenden
Gesetzesentwurf jedoch nicht erhalten können, ist es jetzt umso
wichtiger, die Projektförderung weiter auszubauen, damit der
Mittelstand seine Herausforderungen meistern kann und
wettbewerbsfähig bleibt.“
Über die AiF
Die Arbeitsgemeinschaft industrieller Forschungsvereinigungen
„Otto von Guericke“ e.V. ist das Forschungsnetzwerk für den deutschen
Mittelstand. Sie fördert Forschung, Transfer und Innovation. Als
Dachverband von 100 gemeinnützigen Forschungsvereinigungen mit mehr
als 50.000 eingebundenen Unternehmen und 1.200 beteiligten
Forschungsstellen leistet sie einen wichtigen Beitrag, die
Volkswirtschaft Deutschlands in ihrer Wettbewerbsfähigkeit nachhaltig
zu stärken. Die AiF als gemeinnütziger Verein organisiert die
Industrielle Gemeinschaftsforschung und betreut über die AiF Projekt
GmbH und die AiF F∙T∙K GmbH, ihre einhundertprozentigen
Tochtergesellschaften, weitere Förderprogramme der öffentlichen Hand.
Im Jahr 2018 setzte die AiF rund 475 Millionen Euro an öffentlichen
Fördermitteln ein. Seit ihrer Gründung im Jahr 1954 lenkte sie rund
12 Milliarden Euro öffentliche Fördermittel in neue Entwicklungen und
Innovationen und brachte mehr als 235.000 Forschungsprojekte auf den
Weg.
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