ReWalk
Robotics, Ltd. (Nasdaq: RWLK) („ReWalk Robotics“ oder „das
Unternehmen“) gab heute bekannt, dass das ReWalk Personal 6.0
Exoskelett vom GKV-Spitzenverband offiziell in das
Hilfsmittelverzeichnis (https://hilfsmittel.gkv-spitzenverband.de/pro
duktAnzeigen_input.action?produktId=50463) aufgenommen wurde.
ReWalk ist das erste und einzige Exoskelett für
Rückenmarksverletzte, welches im Hilfsmittelverzeichnis (gemäß §139
SGB V) gelistet ist. Dadurch ist das System offiziell als Hilfsmittel
(gemäß §33 SGB V) in Deutschland anerkannt.
Das Hilfsmittelverzeichnis beinhaltet umfassende Informationen zur
Leistungspflicht der Krankenkassen sowie über die Art und Qualität
der am Markt erhältlichen Produkte.
Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz gab im
Bundesanzeiger die Aufnahme des ReWalk Personal 6.0 in das
Hilfsmittelverzeichnis bekannt, welches vom GKV-Spitzenverband
erstellt und fortlaufend aktualisiert wird.
Dem ReWalk Personal 6.0 Exoskelett wurde die Hilfsmittelnummer
23.29.01.2001 mit folgender Indikation zugewiesen: „Beidseitige
Lähmung der Hüft-, Oberschenkel- und Unterschenkelmuskulatur
(Querschnittslähmung mit Paraplegie) und Verlust der Gehfähigkeit.“
„Der GKV-Spitzenverband setzt mit der Veröffentlichung der
Hilfsmittelnummer einen Meilenstein in der Versorgung von
Rückenmarksverletzten mit Exoskeletten“, sagte Larry Jasinski, CEO
von ReWalk Robotics. „Das deutsche Gesundheitssystem zeichnet sich
dadurch als weltweit führend mit einer innovativen Gesundheitspolitik
für seine Bürger aus.“
Ab sofort kann die Kostenübernahme für das ReWalk Personal 6.0 bei
den gesetzlichen Krankenkassen mit der oben genannten
Hilfsmittelnummer für Versicherte beantragt werden.
Für weitere Informationen zu den ReWalk Systemen besuchen Sie
bitte: www.rewalk.com
Informationen zu ReWalk Robotics Ltd.
ReWalk Robotics Ltd. entwirft, entwickelt und vermarktet tragbare
robotische Exoskelette für Personen mit Rückenmarksverletzung. Unsere
Mission ist es, die Lebensqualität von Menschen mit Behinderung der
unteren Extremitäten durch Herstellung und Entwicklung der
marktführenden Robotertechnologie grundlegend zu verändern. Das 2001
gegründete Unternehmen ReWalk unterhält Zentralen in den USA, Israel
und Deutschland.
ReWalk® ist ein eingetragenes Markenzeichen von ReWalk Robotics
Ltd. in Israel.
Zukunftsbezogene Aussagen
Neben den historischen Angaben enthält diese Pressemitteilung
zukunftsbezogene Aussagen im Sinne des U.S. Private Securities
Litigation Reform Act von 1995, Section 27A des U.S. Securities Act
von 1933 und Section 21E des U.S. Securities Exchange Act von 1934.
Derartige zukunftsbezogene Aussagen enthalten möglicherweise
Vorhersagen über die zukünftige Wirksamkeit von ReWalk, die in
einigen Fällen durch Wörter wie „erwarten“, „annehmen“, „glauben“,
„weiterhin“, „könnte“, „schätzen“, „erwarten“, „beabsichtigen“,
„können“, „planen“, „potenziell“, „vorhersehen“, „vorausberechnen“,
„Zukunft“, „werden“, „sollten“, „würden“, „suchen“ und ähnliche
Begriffe oder Redewendungen zum Ausdruck gebracht werden können. Die
in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsbezogenen Aussagen
beruhen auf den aktuellen Erwartungen der Geschäftsleitung und
unterliegen Ungewissheiten, Risiken und veränderten Bedingungen, die
sich schwerlich vorhersagen lassen und von denen sich viele außerhalb
der Kontrolle von ReWalk befinden. Entscheidende Faktoren, die eine
erhebliche Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse von ReWalk von den
in den zukunftsbezogenen Aussagen erwähnten verursachen können, sind
u. a.: die Erwartungen seitens ReWalk an das zukünftige
Geschäftswachstum, darunter seine Fähigkeit, die Verkäufe in
bestehenden Marktregionen zu steigern, sein Einstieg in neue Märkte
und die geplante Ausgabensenkung; der Abschluss des Geschäftsjahrs
2016 und des Finanzberichts für das dritte Quartal 2017 durch die
ReWalk Geschäftsleitung und die Auffassung der Buchprüfer von ReWalk
über den Finanzbericht des Geschäftsjahrs 2016 für das Unternehmen,
dass es erhebliche Zweifel an der Fortbestehensprognose von ReWalk
gäbe; die Fähigkeit von ReWalk, seinen Ruf und die Marktakzeptanz
seiner Produkte zu wahren und zu erweitern; die Fähigkeit von ReWalk,
Kostenerstattungen für seine Produkte von Dritten zu erhalten; die
Erwartungen von ReWalk in Bezug auf das klinische Forschungsprogramm
und die klinischen Ergebnisse; die Erwartungen von ReWalk in Bezug
auf die Ergebnisse der vorgeschriebenen 522-Anwendungsbeobachtung von
ReWalk nach Markteinführung und die diesbezüglichen potenziellen
Entwicklungen bei der US-amerikanischen Food and Drug Administration
(FDA) zu Gesetzeserlässen; das Ergebnis der laufenden Sammelklage der
Aktionäre in Bezug auf ReWalks Börsengang; die Fähigkeit von ReWalk,
seine besicherten Schulden zurückzuzahlen; die Fähigkeit von ReWalk,
seine Produkte zu verbessern und neue Produkte zu entwickeln; die
Fähigkeit von ReWalk, sein geistiges Eigentum adäquat zu schützen und
die Verletzung der geistigen Eigentumsrechte anderer zu vermeiden;
die Fähigkeit von ReWalk, gesetzliche Zulassungen zu wahren und zu
erhalten; die Fähigkeit von ReWalk, angesichts der Einschränkungen im
Rahmen seiner Form S-3-Kapital aus seinem Eigenkapital und aus
Fremdfinanzierung zu ziehen, die Preisspanne seiner Stammaktien und
Bedingungen der Finanzmärkte sowie das Risiko, dass derartige
Finanzierungen die Aktien von ReWalk verwässern oder die
Geschäftstätigkeit des Unternehmens einschränken können; die
Fähigkeit von ReWalk, die Einnahmen aus Angeboten seines
Eigenkapitals effektiv zu nutzen; die Fähigkeit von ReWalk,
Beziehungen zum Kundenstamm aufrechtzuerhalten und neue
Kundenbeziehungen aufzubauen; die Auswirkungen des Marktpreises der
ReWalk Stammaktien auf die Bestimmung, ob es sich bei ReWalk um ein
passives ausländisches Investitionsunternehmen handelt; die Fähigkeit
von ReWalk, die Börsennotierungsanforderungen des NASDAQ Capital
Market weiterhin zu erfüllen; die Einhaltung seitens ReWalk aller
Vorschriften für medizinische Geräte zur Meldung von negativen
Auswirkungen seiner Produkte und die potenzielle Bedeutung derartiger
negativer Auswirkungen auf Vermarktungs- und Verkaufschancen der
Produkte von ReWalk; und andere Faktoren, die unter der Überschrift
„Risikofaktoren“ im Jahresbericht von ReWalk in Form 10-K zum
Geschäftsjahr, das am 31. Dezember 2017 endete, in der jeweils
gültigen Fassung bei der US-amerikanischen Securities and Exchange
Commission (SEC) oder Börsenaufsichtsbehörde eingereicht wurden,
sowie andere, im Anschluss daran an die U.S. SEC eingesandte oder ihr
unterbreitete Dokumente. Alle zukunftsbezogenen Angaben dieser
Pressemitteilung betreffen nur das heutige Datum. Es können Faktoren
oder Vorfälle auftreten, die zu Abweichungen der tatsächlichen
Ergebnisse von ReWalk von den hier genannten führen können, und
ReWalk ist außer Stande, all diese Faktoren oder Vorfälle
vorherzusehen. Außer im gesetzlich vorgeschriebenen Maße geht ReWalk
keine Verpflichtung ein, seine zukunftsbezogenen Aussagen aufgrund
neuer Daten, künftiger Entwicklungen oder aus sonstigen Gründen zu
revidieren.
Logo –
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Pressekontakt:
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