Kampagne gegen die Ulmer Krebsforscherin Dr. rer. nat. Claudia Friesen wird fortgeführt / Kanzlei prüft rechtliche Schritte gegen weiteren Anti-Methadon-Vortrag

Für unsere Mandantin, Frau Dr. rer. nat. Dipl.-Chem.
Claudia Friesen, Leiterin des Forschungslabors am
Universitätsklinikum Ulm zum Thema Methadon in der Krebstherapie,
teilen wir das Folgende mit:

Der Streit zwischen Medizinern und Wissenschaftlern zur Frage, ob
das als Heroin-Ersatzstoff bekannte Methadon zur Unterstützung und
Verstärkung in der konventionellen Krebstherapie eingesetzt werden
kann, besteht nach wie vor. Eine aufrichtige, faktenbasierte
Diskussion ist im Interesse aller Beteiligten und vor allem der
Patienten wünschenswert und wichtig. Seit einigen Monaten werden
jedoch bundesweit regelmäßig Vorträge veranstaltet, in denen
Unwahrheiten in Bezug auf unsere Mandantin geäußert werden, die
geeignet sind, den guten Ruf unserer Mandantin zu beschädigen.

Vor kurzem ist unsere Kanzlei bereits für Frau Dr. Friesen
erfolgreich gerichtlich gegen einen Arzt aus Ludwigsburg vorgegangen.
Dieser hatte am 10. März 2018 einen Vortrag für Krebserkrankte,
Angehörige und Ärzte gehalten und dabei wahrheitswidrig behauptet,
unsere Mandantin habe ihre Forschungsergebnisse, welche die
Wirksamkeit von Methadon bei der Krebsbekämpfung nachgewiesen haben,
einige Jahre später bei gleichem Untersuchungsaufbau nicht
reproduzieren können. Ferner habe sie bei der Publikation ihrer
Forschungen abweichende Informationen im „Kleingedruckten“ versteckt.
Darüber hinaus habe sie angeblich hohe Beträge zur Durchführung einer
Studie abgelehnt. Diese Aussagen legten mithin den Eindruck nahe,
Frau Dr. Friesens Forschungsergebnisse seien unzutreffend, sie habe
bei deren Veröffentlichung Informationen zurückgehalten und sei nicht
daran interessiert, eine weitergehende Studie durchzuführen. Das
Landgericht Hamburg hat dem vortragenden Arzt am 25. April 2018 per
einstweiliger Verfügung unter Androhung eines Ordnungsgeldes bis zu
250.000 Euro oder Ordnungshaft verboten, diese unwahren
Tatsachenbehauptungen aufzustellen. Diese einstweilige Verfügung
wurde von der Gegenseite kurz darauf auch als endgültig verbindlich
anerkannt. Nun wurde unsere Mandantin darüber informiert, dass am 30.
Mai 2018 in Marburg ein ähnlicher Vortrag mit dem Titel „Methadon –
Das neue Wundermittel in der Krebstherapie?“ gehalten wurde.
Vortragender war diesmal Priv. Doz. Dr. med. Ulrich Schuler, der
Direktor des Universitäts PalliativCentrums des Universitätsklinikums
Dresden. Diesem öffentlichen Vortrag wohnte unsere Mandantin quasi
„inkognito“ bei und auch unsere Kanzlei sandte zum Zwecke der
Beweissicherung einen weiteren Zeugen nach Marburg.

Auffällig war zunächst, dass die verwendeten Vortragsfolien
teilweise identisch waren mit jenen, die oben genannter Arzt für
seinen Vortrag in Ludwigsburg verwendet hatte. Es besteht also
offenbar eine Verbindung zwischen den einzelnen Vorträgen und die
Mediziner, die gegen den Einsatz von Methadon argumentieren, sprechen
sich untereinander ab. Und wie befürchtet wurden auch bei diesem
aktuellen Vortrag Unwahrheiten verbreitet. So leitete Dr. Schuler
seinen Vortrag damit ein, dass er Bezug zu der dargestellten
einstweiligen Verfügung des Landgerichts Hamburg nahm. Dr. Schuler
stellte es jedoch so dar, als sei es strittig gewesen, ob das, was
dem vortragenden Arzt seinerzeit vorgeworfen wurde, tatsächlich so
von diesem gesagt worden war, da es sich um eine Transkription (also
eine Abschrift des Gesprochenen) gehandelt habe. Beim Publikum konnte
also der Eindruck entstehen, dass der Gerichtsbeschluss nicht
ordnungsgemäß gewesen sei oder dass es zumindest möglich sei, dass
die gerichtlich verbotenen Aussagen gar nicht so getätigt worden
waren. Dies ist nachweislich die Unwahrheit. Dem von unserer Kanzlei
eingereichten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung lag ein
Videomitschnitt des damaligen Vortrages bei, sodass jeder (und auch
das Gericht) genau nachvollziehen konnte, was darin geäußert wurde.
Auch wurde der Wortlaut nie von der Gegenseite im Rahmen des
Gerichtsverfahrens bestritten.

Damit nicht genug, unterstellte auch Dr. Schuler unserer Mandantin
inhaltliche Mängel bei der Durchführung ihrer Forschungen und
verdächtigte sie gar, „Dinge zu beschönigen“. In Bezug auf ein
Experiment von Frau Dr. Friesen zum Nachweis von Methadon bei der
Behandlung von Mäusen stellte er die Frage auf, warum dieses
Experiment 33 Tage lang gedauert hat. Als mögliche Antworten auf
diese Frage gab er vor, dass das Experiment entweder für genau 33
Tage geplant gewesen sei, was für Dr. Schuler aber keinen Sinn
ergeben würde, dass alternativ das Experiment zum dem Zeitpunkt
abgebrochen worden sein könnte, als man das erreicht habe, was man
habe zeigen wollen, oder dass schließlich nicht alle Daten gezeigt
worden seien. An späterer Stelle sprach er davon, dass der Verdacht
bestünde, es seien Dinge beschönigt und Nichtpassendes sei
ausgeblendet worden.

Dr. Schuler stellte somit die Möglichkeit in den Raum, dass unsere
Mandantin die Ergebnisse ihrer Forschungen manipuliert bzw. falsch
dargestellt haben könnte, was für eine Wissenschaftlerin der wohl
schlimmste Vorwurf ist, den man erheben kann. Auch dies ist jedoch
nachweislich falsch. Die Wahrheit ist, dass das Experiment gemäß den
angewendeten Ethik-Regeln nach 33 Tagen abgebrochen werden musste,
weil im Tierversuch eine krebskranke (tumortransplantierte) Maus in
der Gruppe der unbehandelten krebskranken Mäuse, die als Kontrolle zu
den mit Methadon behandelten Mäusen dienten, im Sterben lag. In einem
solchen Fall ist das Experiment insgesamt zu beenden. Dies ergibt
sich nicht zuletzt aus den dazugehörigen Informationen der Studie
selbst, die man schlicht hätte nachlesen können – Raum für
Spekulationen bestand danach nicht. Es wurde also weder etwas
beschönigt, noch ausgeblendet.

Auch diese jüngsten Falschbehauptungen lässt unsere Mandantin nun
durch unsere Kanzlei einer genauen rechtlichen Überprüfung
unterziehen.

Pressekontakt:
Sozietät Poppe
RA Stephan Mathé
Rübekamp 14-16
25421 Hamburg
Tel.: 04101-5600
Email: presse@kanzlei-poppe.eu

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