– Wirkstärke wird nicht berücksichtigt
– Sichere Handhabung von hormonaktiven Stoffen ist möglich
In der Diskussion über die Regulierung hormonell aktiver
Chemikalien in Europa hat die EU-Kommission heute ihren Vorschlag für
Kriterien vorgelegt, mit denen schädliche Stoffe in Zukunft
identifiziert werden sollen. Der Vorschlag berücksichtigt nach
Ansicht des VCI nicht die Wirkstärke eines Stoffes. Diese bestimmt,
ab welcher Konzentration oder Dosierung eine schädliche Wirkung
auftritt.
Nach einer ersten Bewertung sagte Dr. Utz Tillmann,
Hauptgeschäftsführer des Verbands der Chemischen Industrie (VCI):
„Wir sehen den Vorschlag der EU-Kommission kritisch. Zwischen
hormonell aktiven Stoffen, die sicher verwendet werden können, und
denen, die schon bei niedrigen Mengen oder Dosierungen eine
schädliche Wirkung haben, kann damit nicht unterschieden werden. Es
bleibt abzuwarten, wie die Kriterien nun in der Praxis von den
Behörden umgesetzt und im Rahmen der bestehenden Regulierungen
angewendet werden. Es darf nicht dazu kommen, dass eine Vielzahl von
Stoffen, die wichtig für modernen Pflanzenschutz oder effiziente
Materialien ist, verboten wird.“
„Die bloße Anwesenheit einer hormonell aktiven Substanz bedeutet
nicht automatisch, dass sie beim Menschen oder in der Umwelt eine
Schädigung verursacht. In der Regel können für hormonaktive
Chemikalien auf Grundlage einer wissenschaftlichen Risikobewertung
Grenzwerte für die sichere Verwendung ermittelt werden“, so der
VCI-Hauptgeschäftsführer. „Eine sichere Handhabung von hormonaktiven
Stoffen ist möglich.“
Für Stoffe, die als endokrine Disruptoren identifiziert werden,
gibt es bereits eine Reihe von Vorschriften in bestehenden
gesetzlichen Regelungen. Im Rahmen der europäischen
Chemikalienverordnung REACH können sie einer Zulassungspflicht
unterworfen werden. Die Verordnungen für Pflanzenschutzmittel oder
Biozid-Produkte schreiben sogar ein weitreichendes Verwendungsverbot
vor.
Die Regulierung endokriner Disruptoren sollte sich deshalb laut
Tillmann nur auf Stoffe beschränken, die bereits in niedrigen Mengen
oder Dosierungen eine schädliche Wirkung beim Menschen oder in der
Umwelt auslösen. Die Entscheidung, ob ein Stoff reguliert werden
muss, sollte die Schwere der schädlichen Effekte, die Reversibilität
eines negativen Effekts sowie die Aussagekraft der wissenschaftlichen
Daten berücksichtigen, so der VCI.
Über den VCI
Der VCI vertritt die wirtschaftspolitischen Interessen von mehr
als 1.650 deutschen Chemieunternehmen und deutschen
Tochterunternehmen ausländischer Konzerne gegenüber Politik,
Behörden, anderen Bereichen der Wirtschaft, der Wissenschaft und den
Medien. Der VCI steht für mehr als 90 Prozent der deutschen Chemie.
Die Branche setzte 2015 rund 189 Milliarden Euro um und beschäftigte
über 446.000 Mitarbeiter.
Pressekontakt:
Kontakt: VCI-Pressestelle, Telefon: 069 2556-1496,
E-Mail: presse@vci.de; http://twitter.com/chemieverband