Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen
Empfehlungen für Transparenz-Standards bei Forschungskooperationen
formuliert. Hochschulen sollen in Zukunft regelmäßig die
Öffentlichkeit über ihre Kooperationen mit privaten Partnern
informieren. Dabei sollen sie die Besonderheiten der verschiedenen
Kooperationsformen berücksichtigen.
Rund 1,4 Mrd. Euro beträgt das Drittmittelvolumen der
Forschungskooperationen von Unternehmen und Hochschulen. Damit kommen
knapp zwanzig Prozent der Drittmittel, die Hochschulen jährlich
einnehmen, aus der Wirtschaft. Die Kooperationsformen sind
vielfältig: Sie reichen von öffentlich mitfinanzierter Forschung zu
globalen Herausforderungen wie Klimaschutz, Energiegewinnung oder
Mobilität bis hin zu Forschungsaufträgen im Rahmen der
Produktentwicklung eines Unternehmens. Wie die Öffentlichkeit über
Forschungsvorhaben an Hochschulen, bei denen private Partner
involviert sind, informiert wird, ist derzeit in den Bundesländern
unterschiedlich geregelt.
Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen
die Empfehlungen „Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen
und Unternehmen“ erarbeitet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über
Drittmittel-Projekte zu informieren, die Freiheit der Forschung von
externer Einflussnahme zu wahren und das geistige Eigentum von
Hochschulen und Unternehmen zu schützen.
Die Transparenz-Empfehlungen zusammengefasst:
Verankerung der Informationspflicht bei der Hochschulleitung: Die
Länder sollten die Autonomie der Hochschulen respektieren und ihnen
die Aufgabe übertragen, über ihre Kooperationen mit Unternehmen zu
informieren. Die Berichterstattung der Hochschulen sollte regelmäßig,
mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei der Herstellung von
Transparenz sollen die Besonderheiten der einzelnen Kooperationen
berücksichtigt werden; landes- oder bundesweite Datenerfassungen sind
dafür ungeeignet.
Transparenz bei strategischen Partnerschaften und
Stiftungsprofessuren: Hochschulen und Unternehmen sollten über den
kompletten Zeitraum der Kooperationen der Öffentlichkeit über Ziele
der Zusammenarbeit, die Organisation der Partnerschaft und über
gemeinsame große Vorhaben, wie Einrichten von Studiengängen oder
Stiftungsprofessuren, berichten.
Transparenz bei Auftragsforschung und FuE-Kooperationen:
Hochschulen sollten im Rahmen ihrer Informationspflicht die
Öffentlichkeit über Auftragsforschung und Kooperationen bei
Forschungs-und Entwicklungsvorhaben informieren. Da diese
Forschungsvorhaben für Unternehmen zumeist wettbewerbsrelevant sind,
wird empfohlen, die Transparenz-Regelung mit dem privaten Unternehmen
eng abzustimmen und vertraglich festzulegen.
Regeln zur Publikation von Qualifizierungsarbeiten, Studien und
Artikeln in Fachzeitschriften: Bei kooperativen Forschungsformaten
erkennen Unternehmen das Veröffentlichungsinteresse der Wissenschaft
an. Dabei dürfen allerdings Schutzrechtsanmeldungen nicht behindert
werden. Bei wissenschaftlichen Publikationen, wie Studien oder
Gutachten, sollten finanzielle Verbindungen zu Unternehmen
offengelegt werden.
Professionalisierung des Kooperationsmanagements: Hochschulen und
Unternehmen sollten ihre Strukturen und Prozesse beim
Kooperationsmanagement professionalisieren. Hochschulen sollten dafür
Business-Relationship- und Transparenz-Manager etablieren.
Unternehmen sollten ebenfalls entsprechende Kapazitäten an der
Schnittstelle Unternehmen/Hochschule aufbauen und Zuständigkeiten
bündeln.
Regelungen für Spenden und Sponsoring: Die Steuerpraxis im
Spendenbereich sollte geändert werden, da sie für die Herstellung von
Transparenz hinderlich ist. Die einfache Nennung des Spendernamens
sollte künftig nicht mehr den Tatbestand des Sponsorings erfüllen.
Hochschulen sollten sich Richtlinien geben, wie sie mit Spenden und
Sponsoring verfahren und wie sie darüber Transparenz herstellen.
Haben Hochschulen keine Transparenz-Regeln, sollten Unternehmen
gegebenenfalls auf Spenden- oder Sponsoringverträge verzichten.
Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes betont die
Notwendigkeit der Neuregelungen: „Die Empfehlungen – wie in Zukunft
Transparenz bei Kooperationen geschaffen werden könnte – richten sich
an Gesetzgeber und an die Hochschulen genauso wie an private
Mittelgeber. Wir benötigen eine Balance zwischen dem berechtigten
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz
von Forschungsfreiheit und Betriebsgeheimnissen andererseits. Diese
Empfehlungen sollen dazu beitragen.“
Die ausführlichen Empfehlungen „Transparenz bei der Zusammenarbeit
von Hochschulen und Unternehmen“ finden Sie unter:
https://www.stifterverband.org/transparenz-empfehlungen
Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ist eine
Gemeinschaftsinitiative der Wirtschaft. Er tritt dafür ein, die
deutsche Bildungs- und Forschungslandschaft nachhaltig zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Stifterverband Hochschulen
und Forschungsinstitute, unterstützt Talente, analysiert das
Wissenschaftssystem und leitet daraus Empfehlungen für Politik und
Wirtschaft ab. 3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen
und Privatpersonen sind im Stifterverband zusammengeschlossen.
Gemeinsam sind sie Deutschlands großer privater
Wissenschaftsförderer. Im Vorstand und in den weiteren Gremien
engagieren sich fast alle großen Konzerne – ebenso wie Mittelständler
und Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen.
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