Der Bundesverband der deutschen
Bioethanolwirtschaft (BDBe) teilt mit, dass der Umweltausschuss des
Europäischen Parlaments am 24. Februar 2015 mit seiner Abstimmung
keine tragfähige Reform der künftigen Biokraftstoffpolitik in die
Wege leitet.
Eine Obergrenze von 6,0 Prozent für nachhaltig hergestellte und
zertifizierte Biokraftstoffe aus nachwachsenden Rohstoffen ist aus
Sicht der Bioethanolwirtschaft bei weitem zu niedrig.
Eine Mindestquote für Biokraftstoffe aus Reststoffen und Abfällen
von nur 1,25 Prozentpunkten an dem 10-Prozent-Ziel erneuerbarer
Energie im Verkehr ist aus Sicht des BDBe ebenso unzureichend:
Dadurch kann kein Schub für Investitionen in neue Technologien
ausgelöst werden.
Die wissenschaftlich nicht haltbaren sogenannten iLUC-Faktoren als
Malus für indirekte Landnutzungsänderungen beim
Nachhaltigkeitsnachweis von Biokraftstoffen einzubeziehen, ist für
die Bioethanolwirtschaft nicht akzeptabel und wird als Grundlage für
künftige Gesetzgebung keinen Bestand haben.
Darüber hinaus hatte der EU-Energieministerrat im Juni vergangenen
Jahres bei seinen Beratungen über die künftige
EU-Biokraftstoffpolitik bereits versäumt, eine Empfehlung für die
Zeit nach 2020 auszusprechen. Aus Sicht der Branche ist es aber
angesichts der hohen Emissionen durch den Kraftfahrzeugverkehr in
Europa dringend notwendig, die Verpflichtung zur Senkung von dessen
Treibhausgasemissionen weiter fortzuschreiben und zu verschärfen.
Auch der Umweltausschuss hat bei seiner heutigen Beratung keine
Position zu künftigen Rahmenbedingungen gefunden.
Dietrich Klein, Geschäftsführer des BDBe: „Mit diesem
unbefriedigenden Abstimmungsergebnis werden getätigte Investitionen
nicht geschützt. Zudem fehlt es an verlässlichen Rahmenbedingungen
zur Investition in neue Technologien für Biokraftstoffe aus Abfällen
und Reststoffen in industriellem Maßstab. Es bleibt zu hoffen, dass
sich das Europäische Parlament, EU-Ministerrat und -Kommission in den
jetzt anstehenden Beratungen auf eine Verschärfung und Fortschreibung
der Treibhausgas-Minderungsquote bei Kraftstoffen für den Zeitraum
nach 2020 verständigen werden. Eine weitgehende Umstellung auf
E-Mobilität ist eine sehr langfristige Perspektive. Die Einbeziehung
sogenannter iLUC-Faktoren für Landnutzungsänderungen außerhalb
Europas, die wegen der Produktion von Biokraftstoffen innerhalb
Europas aus heimischen Rohstoffen entstanden sein sollen, ist
wissenschaftlich nicht belastbar und wird einer rechtlichen
Überprüfung nicht standhalten.“
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