Zuschüsse für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben bzw. für Investitionen in Innovationen sind betriebswirtschaftliche Faktoren, die die Geschäftsführung immer beachten sollte. Schon aufgrund der oftmals nicht umfassend vorhersehbaren Finanzierungsbedarfe, ist die Förderung bzw. die Nutzung von Fördermitteln wie z.B. Zuschüssen und Subventionen eine Art „Faktor der geschäftlichen Absicherung“.
Geschenktes Geld vom Staat für Innovationen und für Forschung/Entwicklung
Geschenktes Geld bzw. Zuschüsse sind Gelder bzw. Kapital, das eine Person oder ein Unternehmen auf Antrag erhalten kann und NICHT zurückzahlen muss. Manche bezeichnen dies als einen verlorenen Zuschuss, oder eben als geschenktes Geld (vom Staat). Der Vorteil für den Antragsteller (Unternehmen) liegt darin, dass es zu einer geplanten Investition vom Staat Geld bekommt und dieses nicht wieder mit Tilgung und Zinsen zurückzahlen muss.
Weitere Vorteile dieser Zuschüsse und Fördermittel wirken sich in jedem Projekt verschieden positiv aus. Wer noch nicht überzeugt ist, dass die Nutzung bzw. Anwendung dieser Zuschüsse und Fördermittel viele Vorteile bietet, der wird in der nachfolgenden Aufzählung, weitere unternehmerische Vorteile erkennen: Dazu gehören z.B.: Schutz und Schaffung von Eigenkapital, Wachstumsvorsprünge, Ratingverbesserung, niedrigere Gesamtzinsen, Verbesserung der Bonität, Lohnkosten senken, Know-How dazu gewinnen, Gewinne erhöhen, Liquidität verbessern, Marktanteile schneller erhöhen, besser sein als die Konkurrenz, u.v.m..
Ob ein Unternehmen aber Fördermittel erhält, hängt von dem geplanten Vorhaben des Unternehmens ab. Der Umfang der einzelnen Fördermittelmenge (Euro) wird dabei direkt von dem Vorhaben des Unternehmens beeinflusst.
Wenn also Zuschüsse in der Regel – wenn Sie bewilligt und genutzt wurden – nicht vom Unternehmen zurückgezahlt werden, sind dies wirtschaftliche Vorteile, die genutzt werden müssen.
Nutzung der Zuschüsse – die Region kann entscheidend sein.
Mitentscheidend ist die Region in der das Unternehmen seine Investition vornehmen will. Viele Unternehmen gehen davon aus, dass die Fördermittel an dem Sitz des Unternehmens zu beantragen sind. Anträge sind aber in der Region zu stellen, wo die Investition stattfinden soll. Es gibt viele Unternehmen, die in anderen Regionen als Ihrem Unternehmenssitz investieren. Es bietet sich also Gestaltungsspielraum.
Ein Projekt in Forschung, Entwicklung oder Innovation muss nicht zwangsläufig am Unternehmenssitz durchgeführt werden. Da das Projekt nicht in den laufenden Betrieb eingreift, wenn es ein neues Projekt ist, -sollte man überlegen, den Investitionsstandort an den wirtschaftlich sinnvollsten Platz zu legen. Oftmals sind Regionen mit den besten Fördermitteln auch gute Standorte für solche Projekte.
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