Dachau im April 2020.
Aus der bundesweiten Kriminalstatistik für das Jahr 2019 geht hervor, dass erneut weniger Wohnungseinbrüche als im Vorjahr verzeichnet wurden. Die Computerkriminalität, oder auch Cyberkriminalität genannt, ist hingegen um 11,3 Prozent gestiegen. Täter versuchen also häufiger Informations- und Kommunikationstechnik zu nutzen, um an persönliche Kennwörter, PIN-Nummern oder andere vertrauliche Informationen zu gelangen und so Menschen zu bestehlen. „Immer mehr Menschen statten ihren Wohnraum mit Smart-Home-Systemen aus und steuern meist über das Smartphone Haustechnik, Haushaltsgeräte und Unterhaltungselektronik. So lassen sich viele Abläufe zu Hause automatisieren und zentral steuern, jedoch bieten solche Systeme auch mögliche Angriffsziele für Hacker“, weiß Dirk Bienert, Sicherheitsexperte und Geschäftsführer des Sicherheitsdienstleisters Blockalarm GmbH.
Anforderungen für Smart-Home-Produkte beachten
Im Bereich Einbruchschutz gibt es durch Smart-Home-Anwendungen beispielsweise die Möglichkeit, über die Steuerung von Licht und Rollläden Anwesenheit zu simulieren oder im System integrierte Kameras als zusätzliches „Informationssystem“ bei Abwesenheit zu nutzen. Über solche Kameras können Einbrecher jedoch auch feststellen, ob Bewohner zu Hause sind oder nicht, falls sie das System hacken. Vernetzte Produkte müssen deshalb Anforderungen erfüllen, zum Beispiel hinreichende Verschlüsselungen verwenden. Zudem gilt es darauf zu achten, dass Geräte stets mit sicherheitsrelevanten Updates versorgt sind und dass insgesamt ein großer Wert auf die Sicherheit des Netzwerkes gelegt wird. Dazu zählen auch besonders sichere Passwörter, die User regelmäßig ändern. „Smart-Home-Technik ersetzt den herkömmlichen Einbruchschutz aber nicht. Mechanische Sicherungen wie einbruchhemmende Fenster und Türen in Kombination mit Alarmanlagen bieten weiterhin den besten Schutz vor Einbrechern“, sagt der Sicherheitsexperte.
Smarte Kombination
Smart-Home-Anwendungen bieten jedoch die Option, die herkömmlichen Einbruchschutzsysteme um weitere Sicherheitsmaßnahmen zu ergänzen. Intelligente Bewegungsmelder an Fenstern und Türen lassen sich beispielsweise mit Lampen koppeln, sodass bei Bewegungen um das Haus herum Licht angeht – und das verschreckt Einbrecher in den meisten Fällen. Über solche Sensoren kann ein intelligentes System auch erkennen, ob Fenster oder Türen offen oder geschlossen sind. Falls das System eine Änderung anzeigt, versuchen möglicherweise Einbrecher gerade gewaltsam ins Haus oder in die Wohnung einzudringen. „In modernen Alarmsystemen sind solche und weitere Funktionen meist integriert. Bei unserer QANTUM®-Alarmanlage gib es beispielsweise eine eigene Smart-Home-Schnittstelle und es können Bewegungs-, Glasbruch- und Öffnungsmelder, eine Außensirene, ein Telefonwählgerät sowie eine Panik-Taste ergänzt werden. Auch die Kombination der Einbruchmeldeanlage mit einem Rauchmelder lässt sich ermöglichen, sodass die Anlage Bewohner auch im Falle eines Brandes warnt“, berichtet Bienert. Bei der Kombination von Smart-Home-Anwendungen mit Alarmanlagen sollten die intelligenten Anwendungen jedoch keine Steuerbefehle an das Sicherheitssystem geben können, um das System im Fall eines Hackerangriffs zu schützen.
Weitere Informationen unter www.blockalarm.de
Verantwortlich für Text, Inhalt und Grafik:
Blockalarm GmbH
Augsburger Straße 17
85221 Dachau