Aus Anlass des 60-jährigen Jubiläums des
EURATOM-Vertrages am 25. März 2017 erklärt der Präsident des DAtF,
Dr. Ralf Güldner: „EURATOM ist seit Jahrzehnten ein europäischer
Erfolg. Die Kerntechnik und damit die Aufgaben die die Europäische
Atomgemeinschaft erfüllt, sind für Deutschland dauerhaft wichtig,
auch nach Ende der Stromerzeugung aus Kernenergie. So werden
Spaltstoffüberwachung und einheitliche Regelungen beim Strahlenschutz
auch bei medizinischen Anwendungen gewährleistet. Zudem werden
wesentliche Vorgaben zu Endlagerung und Anlagensicherheit gemacht und
weiter entwickelt. Dabei bietet EURATOM Deutschland überall die
Möglichkeit, die Regeln mit zu bestimmen.“
EURATOM ist auf die friedliche Nutzung der Kernenergie in allen
Aspekten und den Schutz vor damit verbundenen Gefahren gerichtet. Es
besteht ein einheitliches System des Strahlenschutzes, das
kontinuierlich fortgeschrieben wird. Eine bedeutende Aufgabe ist die
Überwachung, dass spaltbare Materialien nicht abgezweigt und
verbreitet werden. Hier bestehen eigenständige Kontroll- und
Sanktionsmöglichkeiten, denen jeder, der mit Spaltstoffen umgeht,
unterworfen ist. Ebenso erfolgt die Versorgung mit Kernbrennstoffen
für Leistungs- und Forschungsreaktoren sowie andere
Forschungsanwendungen nach EURATOM-Regeln und wird von der Euratom
Supply Agency (ESA) beaufsichtigt, die auch das Eigentum an diesen
Materialien hat.
Zum Hintergrund: Am 25. März 1957 wurden die Römischen Verträge
unterzeichnet, mit denen die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft
(EWG) und die Europäische Atomgemeinschaft (EURATOM) gegründet
wurden. Während der EWG-Vertrag mit seinem breiten Themenspektrum
sukzessive vertieft und in die heutigen Verträge der Europäischen
Union überführt wurde, war der EURATOM-Vertrag als sektoraler Vertrag
nach dem Vorbild des EGKS-Vertrags von Anfang an von der
Gemeinschaftsmethode geprägt, mit starken europäischen Institutionen
sowie einheitlichen und verbindlichen Regelungen.
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Nicolas Wendler
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