Das Bundespatentgericht wird am 1. Juli 2021 60 Jahre alt.
Auf Feierlichkeiten, wie anlässlich des 50-jährigen Bestehens in der Allerheiligen-Hofkirche in der Residenz München, muss in diesem Jahr aufgrund der nach wie vor bestehenden pandemischen Lage leider verzichtet werden. Das Jubiläum bietet jedoch Anlass, sich an die „Geburtsstunde“ des Bundespatentgerichts zu erinnern: Seine Entstehung am Standort München verdankt das obere Bundesgericht engagierten und couragierten Juristen, die sich elf Jahre nach Inkrafttreten des Grundgesetzes auf die grundgesetzlichen Garantien von Rechtsschutz und Richtervorbehalt (Art.19 Abs. 4, Art. 62 GG) beriefen.
In einer Gebrauchsmuster-Löschungssache, die die Verbesserung eines Rockbügelhalters betraf, erhob ein Stuttgarter Rechtsanwalt Klage beim Verwaltungsgericht München. Der von ihm anlässlich einer Kostenforderung angestoßene Rechtsstreit endete in zweiter Instanz – an einem Samstag im Juni des Jahres 1959 – mit einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Mit seiner Entscheidung vom 13. Juni 1959 bestätigte es, dass alle Entscheidungen des heutigen Deutschen Patent- und Markenamts über die Erteilung oder den Fortbestand gewerblicher Schutzrechte einer Überprüfung durch die (Verwaltungs-)Gerichte zugänglich seien (BVerwGE 8, 350 ff.). Hatten zuvor die internen Beschwerdekammern des damaligen Deutschen Patentamts über Beschwerden gegen Entscheidungen dieser Bundesbehörde entschieden, übernahm diese Aufgabe nach einer Änderung des Grundgesetzes ab 1. Juli 1961 das neu gegründete Bundespatentgericht.
Seit nunmehr sechzig Jahren entscheiden – derzeit 24 – Senate darüber, ob ein Schutzrecht gewährt, versagt oder wieder entzogen wird. Einzigartig ist dabei die besondere Zusammensetzung der mit technischen Schutzrechten befassten Senate, die neben Juristinnen und Juristen auch mit Techniker*innen und Naturwissenschaftler*innen – sogenannten „Technischen Richtern“ – besetzt sind.
Zum runden Geburtstag erwarten das Bundespatentgericht neue Herausforderungen: Parteien der Patentnichtigkeitsverfahren sollen durch die Verabschiedung des Zweiten Patentrechtsmodernisierungsgesetzes in der europäischen Patenthauptstadt München künftig noch schneller zu ihrem Recht kommen.
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