Zum Welttag des geistigen Eigentums am 26.4.2016
betonen die Pflanzenzüchter die besondere Wichtigkeit des Schutzes
von Innovation in der Pflanzenzüchtung.
Die Weltgemeinschaft ist auf die kontinuierliche Weiterentwicklung
von Pflanzensorten angewiesen. Steigenden Bevölkerungszahlen stehen
schwindende Ressourcen gegenüber. Die Pflanzenzüchter in Deutschland
bringen jedes Jahr mehrere hundert Pflanzensorten zur Zulassung und
bieten so für Landwirtschaft und Gartenbau stets die bestmögliche
Sorte an. Die Entwicklungskosten einer neuen Pflanzensorte liegen bei
ein bis zwei Millionen Euro. Von der Idee bis zur Zulassung einer
Sorte können 15 Jahre vergehen. Um die getätigten Investitionen
abzusichern ist der Schutz geistigen Eigentums für Pflanzenzüchter
von zentraler Bedeutung. Die Refinanzierung der Forschungs- und
Entwicklungsleistungen ist Voraussetzung für weitere Innovationen.
Der Sortenschutz ist das speziell auf die Pflanzenzüchtung
zugeschnittene primäre Schutzrecht für das geistige Eigentum der
Pflanzenzüchter. „Leider wird die Tatsache, dass für die Nutzung der
„Ideen“ und des „züchterischen Know-Hows“ der
Pflanzenzüchtungsunternehmen Lizenzgebühren gezahlt werden müssen,
nicht von allen Kunden akzeptiert. Dabei gibt es kaum ein Produkt,
das so leicht kopierbar und vermehrbar ist wie eine Pflanzensorte,
nämlich durch Wiederanbau“, erläutert Dr. Carl-Stephan Schäfer,
Geschäftsführer des Bundesverbands Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
(BDP).
Landwirte haben bei bestimmten Arten das Recht, im eigenen Betrieb
erzeugtes Erntegut zu Saatzwecken erneut einzusetzen. Es handelt sich
dann um sogenannten Nachbau. In diesem Fall ist der Nutzer
verpflichtet, an den Züchter eine Entschädigung (50 % der
Lizenzgebühr), die sogenannte „Nachbaugebühr“, zu zahlen.
Der Großteil der Landwirte kauft zertifiziertes Saatgut
(Z-Saatgut) und entrichtet so die Lizenzgebühr mit dem Kaufpreis oder
zahlt die anfallenden Nachbaugebühren. Zu viele Betriebe entziehen
sich jedoch immer noch ihren Pflichten. Sie nutzen das genetische
Potenzial innovativer Sorten und profitieren so von den umfangreichen
Züchtungsleistungen der Branche, ohne dafür einen Beitrag zu leisten.
Den Züchtern entgehen so ca. 50 Prozent der ihnen zustehenden
Nachbaugebühren. Das entspricht einer Summe von ca. 13 Millionen Euro
jährlich. Und das, obwohl die Züchterrechte im Sommer 2015 durch eine
Grundsatzentscheidung des Europäischen Gerichtshofes zur
Nachbauregelung gestärkt wurden. Nach dem sogenannten Vogel-Urteil
sind nachbauende Landwirte verpflichtet, die Nachbaugebühr bis zum
auf die Aussaat folgenden 30.6. zu zahlen – ohne dass es einer
Aufforderung bedürfte. Andernfalls begehen sie eine
Sortenschutzverletzung mit rechtlichen Folgen.
Pressekontakt:
Bundesverband Deutscher Pflanzenzüchter e. V.
Alexandra Becker
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