Bei der Verwendung als Parteigutachten, müssen mehrere Bedingungen erfüllt sein. Zunächst muss vor der Probenentnahme für den Vaterschaftstest die Identität der betroffenen Personen durch eine autorisierte Person zweifelsfrei festgestellt werden. Hierfür eignen sich unabhängige Zeugen, wie z.B. Anwalt oder Hausarzt.
Dieser fertigt eine Niederschrift über die Probennahme an und schickt die für den DNA-Test entnommenen Proben an uns zurück. Ganz wichtig, der Zeuge muss die Proben verschicken und darf sie den zu testenden Proben nicht übergeben. Ob das Ergebnis des Tests mit einer lückenlosen Beweiskette vor Gericht anerkannt wird, ist nicht so einfach zu beantworten, es hängt dann auch vom Richter, Kläger und Beklagten ab. Sind sich die Parteien über den ordnungsgemäßen Ablauf des Vaterschaftstests einig, kann er vor Gericht anerkannt werden. Bitte fragen Sie auch Ihren Rechtsanwalt!
Gerne stellen wir Ihnen ein Formular zur Niederschrift über Probenentnahme und Identifikationsnachweis, für Ihren Vaterschaftstest, zur Verfügung.
Wir bieten dazu auch unsere Sprechstunde nach Vereinbarung an, bei der Sie sich beraten und die Proben anschließend von uns entnehmen lassen können. Die Identität der Testpersonen muss natürlich bei der Probenentnahme festgestellt werden. Eine nachträgliche Anfertigung, z.B. nach einem durchgeführten Abstammungstest, ist nicht mehr möglich.
Mit diesem Verfahren können Sie eine auf die Probenentnahme bezogene, lückenlose Beweiskette für einen Vaterschaftstest erzeugen.
Wollen Sie das Testergebnis für Ihre privaten Zwecke verwenden, ist die Identitätsbescheinigung durch einen Zeugen nicht nötig.
bj-diagnostik GmbH steht Ihnen mit kompetenter Beratung bei Fragen zu DNA-Verwandtschaftsanalysen zur Verfügung: Tel: 0641 9446053