Aggressionstaten im Straßenverkehr gehen immer mit groben
Regelverletzungen einher. Sie beabsichtigen die Schädigung eines
Anderen oder nehmen sie zumindest billigend in Kauf. Dabei verfügen
die Täter mit ihrem Auto oder Motorrad über eine frei zugängliche
„Tatwaffe“ mit erheblicher Masse und Bewegungsenergie. Allerdings ist
Aggression als Ursache im Einzelfall schwer nachweisbar. Deshalb
müssen sich nach Meinung der UDV Gegenmaßnahmen vor allem auf die
Verhinderung und Sanktionierung der typischen Aggressionstaten
konzentrieren. Dazu gehören vor allem deutliche
Geschwindigkeitsüberschreitungen, riskantes Überholen, Schneiden und
Drängeln. Auf solche Delikte entfallen nach einer Auswertung der
UDV-Datenbank rund ein Drittel aller im Straßenverkehr Getöteten. Im
Einzelnen schlägt die UDV vor:
* Da aggressive Grundhaltungen schwer zu korrigieren sind, müssen
solche Menschen erkannt und von der Teilnahme am Straßenverkehr
ausgeschlossen werden. Dies gelingt am besten, indem die typischen
Aggressionsdelikte mit besonders vielen Punkten im Flensburger
Verkehrszentralregister belegt werden.
* Erhebliche Geschwindigkeitsüberschreitungen müssen zu einem
Tatbestand im Strafgesetzbuch werden. Dazu eignet sich die Aufnahme
in den Paragraphen 315 c StGB.
* Polizeiliche Überwachung muss verstärkt auf rücksichtsloses und
grob verkehrswidriges Verhalten gerichtet werden. Dazu eignen sich
besonders zivile und mit Videotechnik ausgerüstete Einsatzfahrzeuge.
* Fahrerassistenzsysteme könnten Delikte wie Rechtsüberholen,
Geschwindigkeitsüberschreitung und zu dichtes Auffahren erkennen und
erschweren. Schon vorhandene Systeme sollten auf diesen Zweck
angepasst werden.
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