Unterstützung gerade für kleine und mittlere
Betriebe
Im Bundeskabinett wurde heute der Gesetzentwurf zur steuerlichen
Förderung von Forschung und Entwicklung (Forschungszulagengesetz –
FzulG) beschlossen. Dazu erklären die finanzpolitische Sprecherin der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und der zuständige
Berichterstatter Thomas de Maizière:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt, dass das Bundeskabinett
heute den Gesetzentwurf für die im Koalitionsvertrag vereinbarte
steuerliche Forschungsförderung beschlossen hat. Die neue
Forschungszulage wird gerade kleine und mittelständische Betriebe
dabei unterstützen, noch mehr in Forschung und Entwicklung zu
investieren. Gemeinsam mit der bewährten Projektförderung ist sie ein
wichtiges Instrument, um die Attraktivität und Innovationskraft des
Forschungsstandortes Deutschland weiter zu stärken.
Der heute beschlossene Gesetzentwurf ist das Ergebnis intensiver
Beratungen zwischen den beteiligten Ministerien und den
Koalitionsfraktionen im Bundestag. Er geht aus Sicht der Union in die
richtige Richtung und enthält viele Elemente, die uns wichtig sind.
Einige Punkte wie etwa die möglichst bürokratiearme und effiziente
Ausgestaltung des Antrags- und Zuwendungsverfahrens werden aber im
nun anstehenden parlamentarischen Prozess weiter zu beraten sein.
Ziel ist und bleibt es, dass das Gesetz wie geplant am 1. Januar 2020
in Kraft treten kann.“
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