Tillmann/de Maizière: Forschungsstandort Deutschland wird gestärkt

Die neue steuerliche Forschungsförderung ist ein effizientes und
zielgerichtetes Instrument

Der Bundesrat hat heute dem Gesetz zur steuerlichen Förderung von Forschung und
Entwicklung (Forschungszulagengesetz – FZulG) zugestimmt. Dazu erklären die
finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Antje Tillmann und
der zuständige Berichterstatter Thomas de Maizière:

„Mit der neuen steuerlichen Forschungsförderung schaffen wir ein effizientes und
zielgerichtetes Förderinstrument für Forschung und Entwicklung. Sie wird als
zweites Standbein neben der Projektförderung eingeführt. Die neue steuerliche
Forschungsförderung ist eine gute Ergänzung und wird mit der jährlich fälligen
Steuerlast direkt vom Finanzamt verrechnet.

Mit dem neuen Gesetz wird der Forschungsstandort Deutschland gestärkt. Das ist
ein guter Tag für die Zukunft unseres Landes. Es können maximal 25 Prozent der
Personalkosten geltend gemacht werden. Die Förderung ist auf 500.000 Euro pro
Wirtschaftsjahr und Unternehmen gedeckelt. Voraussetzung hierfür ist, dass eine
unabhängige Stelle den Forschungscharakter des Projektes im Vorfeld verbindlich
bescheinigt. Sollte das Unternehmen in dem Jahr Verluste machen, erhält es die
Fördersumme dennoch ausgezahlt.

Uns als Union war es besonders wichtig, dass auch Auftragsforschung auf Seiten
des Auftraggebers steuerlich angerechnet werden kann. Das Gesetz soll bereits am
1. Januar 2020 in Kraft treten.“

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