Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen
   Empfehlungen für Transparenz-Standards bei Forschungskooperationen
   formuliert. Hochschulen sollen in Zukunft regelmäßig die
   Öffentlichkeit über ihre Kooperationen mit privaten Partnern
   informieren. Dabei sollen sie die Besonderheiten der verschiedenen
   Kooperationsformen berücksichtigen.
   Rund 1,4 Mrd. Euro beträgt das Drittmittelvolumen der 
Forschungskooperationen von Unternehmen und Hochschulen. Damit kommen
knapp zwanzig Prozent der Drittmittel, die Hochschulen jährlich 
einnehmen, aus der Wirtschaft. Die Kooperationsformen sind 
vielfältig: Sie reichen von öffentlich mitfinanzierter Forschung zu 
globalen Herausforderungen wie Klimaschutz, Energiegewinnung oder 
Mobilität bis hin zu Forschungsaufträgen im Rahmen der 
Produktentwicklung eines Unternehmens. Wie die Öffentlichkeit über 
Forschungsvorhaben an Hochschulen, bei denen private Partner 
involviert sind, informiert wird, ist derzeit in den Bundesländern 
unterschiedlich geregelt.
   Der Stifterverband hat zusammen mit seinen Mitgliedsunternehmen 
die Empfehlungen „Transparenz bei der Zusammenarbeit von Hochschulen 
und Unternehmen“ erarbeitet. Ziel ist es, die Öffentlichkeit über 
Drittmittel-Projekte zu informieren, die Freiheit der Forschung von 
externer Einflussnahme zu wahren und das geistige Eigentum von 
Hochschulen und Unternehmen zu schützen.
Die Transparenz-Empfehlungen zusammengefasst:
   Verankerung der Informationspflicht bei der Hochschulleitung: Die 
Länder sollten die Autonomie der Hochschulen respektieren und ihnen 
die Aufgabe übertragen, über ihre Kooperationen mit Unternehmen zu 
informieren. Die Berichterstattung der Hochschulen sollte regelmäßig,
mindestens einmal im Jahr erfolgen. Bei der Herstellung von 
Transparenz sollen die Besonderheiten der einzelnen Kooperationen 
berücksichtigt werden; landes- oder bundesweite Datenerfassungen sind
dafür ungeeignet.
   Transparenz bei strategischen Partnerschaften und 
Stiftungsprofessuren: Hochschulen und Unternehmen sollten über den 
kompletten Zeitraum der Kooperationen der Öffentlichkeit über Ziele 
der Zusammenarbeit, die Organisation der Partnerschaft und über 
gemeinsame große Vorhaben, wie Einrichten von Studiengängen oder 
Stiftungsprofessuren, berichten.
   Transparenz bei Auftragsforschung und FuE-Kooperationen: 
Hochschulen sollten im Rahmen ihrer Informationspflicht die 
Öffentlichkeit über Auftragsforschung und Kooperationen bei 
Forschungs-und Entwicklungsvorhaben informieren. Da diese 
Forschungsvorhaben für Unternehmen zumeist wettbewerbsrelevant sind, 
wird empfohlen, die Transparenz-Regelung mit dem privaten Unternehmen
eng abzustimmen und vertraglich festzulegen.
   Regeln zur Publikation von Qualifizierungsarbeiten, Studien und 
Artikeln in Fachzeitschriften: Bei kooperativen Forschungsformaten 
erkennen Unternehmen das Veröffentlichungsinteresse der Wissenschaft 
an. Dabei dürfen allerdings Schutzrechtsanmeldungen nicht behindert 
werden. Bei wissenschaftlichen Publikationen, wie Studien oder 
Gutachten, sollten finanzielle Verbindungen zu Unternehmen 
offengelegt werden.
   Professionalisierung des Kooperationsmanagements: Hochschulen und 
Unternehmen sollten ihre Strukturen und Prozesse beim 
Kooperationsmanagement professionalisieren. Hochschulen sollten dafür
Business-Relationship- und Transparenz-Manager etablieren. 
Unternehmen sollten ebenfalls entsprechende Kapazitäten an der 
Schnittstelle Unternehmen/Hochschule aufbauen und Zuständigkeiten 
bündeln.
   Regelungen für Spenden und Sponsoring: Die Steuerpraxis im 
Spendenbereich sollte geändert werden, da sie für die Herstellung von
Transparenz hinderlich ist. Die einfache Nennung des Spendernamens 
sollte künftig nicht mehr den Tatbestand des Sponsorings erfüllen. 
Hochschulen sollten sich Richtlinien geben, wie sie mit Spenden und 
Sponsoring verfahren und wie sie darüber Transparenz herstellen. 
Haben Hochschulen keine Transparenz-Regeln, sollten Unternehmen 
gegebenenfalls auf Spenden- oder Sponsoringverträge verzichten.
   Andreas Schlüter, Generalsekretär des Stifterverbandes betont die 
Notwendigkeit der Neuregelungen: „Die Empfehlungen – wie in Zukunft 
Transparenz bei Kooperationen geschaffen werden könnte – richten sich
an Gesetzgeber und an die Hochschulen genauso wie an private 
Mittelgeber. Wir benötigen eine Balance zwischen dem berechtigten 
Informationsbedürfnis der Öffentlichkeit einerseits und dem Schutz 
von Forschungsfreiheit und Betriebsgeheimnissen andererseits. Diese 
Empfehlungen sollen dazu beitragen.“
   Die ausführlichen Empfehlungen „Transparenz bei der Zusammenarbeit
von Hochschulen und Unternehmen“ finden Sie unter: 
https://www.stifterverband.org/transparenz-empfehlungen
   Der Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft ist eine 
Gemeinschaftsinitiative der Wirtschaft. Er tritt dafür ein, die 
deutsche Bildungs- und Forschungslandschaft nachhaltig zu verbessern.
Um dieses Ziel zu erreichen, fördert der Stifterverband Hochschulen 
und Forschungsinstitute, unterstützt Talente, analysiert das 
Wissenschaftssystem und leitet daraus Empfehlungen für Politik und 
Wirtschaft ab. 3.000 Unternehmen, Unternehmensverbände, Stiftungen 
und Privatpersonen sind im Stifterverband zusammengeschlossen. 
Gemeinsam sind sie Deutschlands großer privater 
Wissenschaftsförderer. Im Vorstand und in den weiteren Gremien 
engagieren sich fast alle großen Konzerne – ebenso wie Mittelständler
und Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen.
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