Second Sight gibt finale CMS Erstattungspauschale für 2017 sowie zwei neue CPT-Abrechnungscodes für die Programmierung des Argus II Retinaprothesensystems bekannt (FOTO)

Second Sight Medical Products, Inc. (Nasdaq: EYES), Entwickler,
Hersteller und Vermarkter von implantierbaren Sehprothesen zur
Wiederherstellung von Sehvermögen bei blinden Patienten, hat heute
bekanntgegeben, dass die US-amerikanische Regierungsbehörde für
staatliche Gesundheitsprogramme, das Center for Medicare & Medicaid
Services (CMS), eine Erstattung von $150.000,50 pro Patient für
ambulant behandelte Patienten für das Jahr 2017 festgelegt hat. Die
Erstattung für den chirurgischen Eingriff deckt auch die Kosten für
das Argus® II Retinaprothesensystem („Argus II“) ab.

Zusätzlich gibt das Unternehmen bekannt, dass das für
Abrechnungscodes (Current Procedural Terminology, CPT®) zuständige
Gremium der American Medical Association (Standesvertretung der
US-Ärzte, AMA) zwei neue Kategorie-II-CPT-Codes für die initiale
Programmierung sowie für nachfolgende Updates des Argus II-Systems
genehmigt hat.

Diese CPT-Codes werden von Ärzten zur Dokumentation und Abrechnung
der Programmierung und Updates des Netzhautprothesensystems genutzt,
um den individuellen Bedürfnissen der Patienten gerecht zu werden.
Durch die Ergänzung der beiden CPT-Codes für die post-operative
Programmierung und kontinuierliche Updates von Argus II können
Mediziner in den USA sämtliche Leistungen, die für Implantation und
Programmierung des epiretinalen Implantats anfallen, melden und in
Rechnung stellen. Die neuen CPT-Codes gelten ab dem 1. Januar 2017
und können von Klinikärzten ab dem 1. Juli 2017 genutzt werden.
Bislang gilt für das Netzhautprothesensystem von Second Sight ein
Kategorie-III-CPT-Code für die Implantation von Argus II.

„Wir freuen uns sehr, dass die Amerikanische Vereinigung der
Ophthalmologen uns unterstützt hat, diese beiden Meilensteine für
unsere Kostenerstattungsstrategie zu erreichen. Die Genehmigung der
beiden CPT-Codes durch die AMA erleichtert den Abrechnungsprozess in
hohem Maße. Klinikärzte können durch die Meldung eines der beiden
neuen CPT-Codes die individuelle Programmierung sowie Updates nach
der Implantation des Argus II-Systems einfach abrechnen. Zusätzlich
ermöglicht die Ankündigung der Erstattungsquote für 2017 den
amerikanischen Krankenhäusern eine angemessene Kostenerstattung für
diese wichtige Behandlungsmöglichkeit für Patienten, die infolge von
Retinitis pigmentosa erblindet sind“, betont Will McGuire, Präsident
und Vorstandsvorsitzender von Second Sight.

Kostenlose Telefonnummer für Rückfragen: 0800 184 4321.

Über das Netzhautprothesensystem Argus® II

Das Argus II System von Second Sight erzeugt eine elektrische
Stimulation, bei der die geschädigten Netzhautzellen umgangen und die
verbliebenen funktionstüchtigen Zellen stimuliert werden können; auf
diese Weise kann bei Personen mit schwerer bis hochgradiger Retinitis
pigmentosa eine visuelle Wahrnehmung hervorgerufen werden. Das Argus
II System wandelt die von einer winzigen Videokamera in der Brille
des Patienten aufgenommenen Bilder in eine Reihe kleiner elektrischer
Impulse um, die drahtlos an ein Elektrodengitter gesendet werden, das
auf der Oberfläche der Netzhaut implantiert ist. Diese Impulse sollen
die verbliebenen Netzhautzellen stimulieren, so dass im Gehirn
Lichtmuster wahrgenommen werden können. Der Patient kann lernen,
diese visuellen Muster zu interpretieren, und kann dadurch eine
funktionelle Sehkraft zurückgewinnen. Das Argus II System ist die
erste künstliche Netzhaut, die in vielen Ländern zugelassen wurde und
an offiziellen Behandlungszentren in Kanada, Frankreich, Deutschland,
Italien, den Niederlanden, Saudi-Arabien, Spanien, der Schweiz, der
Türkei, dem Vereinigten Königreich und den Vereinigten Staaten von
Amerika angewendet wird.

Über Second Sight

Second Sight Medical Products, Inc. wurde 1998 mit dem Ziel
gegründet, eine Netzhautprothese zu entwickeln, die Patienten, die
infolge einer äußeren Netzhautdegeneration, wie z. B. Retinitis
pigmentosa, erblindet sind, eine Sehfähigkeit zurückzugeben. Second
Sight sieht seine Aufgabe darin, innovative implantierbare Prothesen
zu entwickeln, herzustellen und zu vertreiben, die blinden Personen
eine größere Unabhängigkeit ermöglichen. Zurzeit werden klinische
Studien durchgeführt, in denen die Sicherheit und Wirksamkeit von
Argus II bei Patienten mit trockener altersbedingter
Makuladegeneration (AMD) geprüft werden. Second Sight entwickelt auch
die Sehrindenprothese Orion[TM] I zur Wiederherstellung einer
gewissen Sehfähigkeit bei Personen, die aus anderen Gründen erblindet
sind als denen, die zurzeit mittels Argus II oder anderer Therapien
behandelbar sind. Der Hauptsitz von Second Sight in den USA befindet
sich in Sylmar, Kalifornien, der europäische Hauptsitz in Lausanne,
Schweiz. Weitere Informationen erhalten Sie auf der Website:
www.secondsight.com.

Safe-Harbor-Erklärung

Diese Pressemitteilung enthält zukunftsgerichtete Aussagen im
Sinne von Abschnitt 27A des Securities Act von 1933 in der aktuellen
Fassung und Abschnitt 21E des Securities Exchange and Exchange Act
von 1934 in der aktuellen Fassung; auf diese Aussagen beziehen sich
die „Safe-Harbor“-Bestimmungen in diesen Abschnitten. Alle Aussagen
in dieser Pressemitteilung, denen keine aus der Vergangenheit belegte
Tatsache zugrunde liegt, sind „zukunftsgerichtete Aussagen“. Sie sind
erkennbar an Worten wie „geschätzt,“ „voraussichtlich“, „Projekte“,
„Pläne“ oder „geplant“, „bemüht sich“, „kann“ oder „könnte“, „wird“,
„erwartet“, „beabsichtigt“, „ist überzeugt“, „sollte“, „potenziell“,
„Ziele“ und ähnliche Ausdrücke sowie die jeweilige negative Version
davon. Ebenso können sie aus dem Kontext als „zukunftsgerichtete
Aussagen“ erkennbar sein. Zwar beruhen die in dieser Pressemitteilung
enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen des Managements von Second
Sight auf den aktuell gültigen Erwartungen, doch können sich die den
Erwartungen zugrunde liegenden Informationen ändern.

Zukunftsgerichtete Aussagen betreffen inhärente Risiken und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass die tatsächlichen
Ergebnisse substanziell von den zukunftsgerichteten Aussagen
abweichen; Ursache hierfür sind verschiedene Faktoren, darunter
solche Risiken und Unwägbarkeiten, die in den Abschnitten
„Risikofaktoren“ und „Einschätzung und Analyse des Managements
bezüglich der finanziellen Situation und der operativen Ergebnisse“
auf Formblatt 10-K unseres Jahresberichts vom 11. März 2016 und in
unseren sonstigen Berichten aufgeführt sind, die wir von Zeit zu Zeit
der Securities and Exchange Commission vorlegen. Wir bitten Sie
dringend, diese Risiken und Unwägbarkeiten bei der Beurteilung
unserer zukunftsgerichteten Aussagen in Rechnung zu stellen. Wir
warnen die Leser davor, sich allzu sehr auf derartige
zukunftsgerichtete Aussagen zu verlassen, die ausschließlich Ausdruck
der momentanen Einschätzungen in dem Augenblick sein können, in dem
sie gemacht werden. Soweit nicht durch Bundesgesetze anders
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zur Veröffentlichung etwaiger Updates oder Revisionen der in dieser
Pressemitteilung (oder irgendwo anders) enthaltenen
zukunftsgerichteten Aussagen, in denen sich Veränderungen unserer
diesbezüglichen Erwartungen oder hinsichtlich von Ereignissen,
Situationen oder Umständen ausdrücken, auf welchen derartige Aussagen
beruhen.

Pressekontakt:

Second Sight Medical Products
Alain Sigrist
Tel.: +41 21 693 91 05
asigrist@secondsight.com
publicrelations@secondsight.com

komm.passion
Stefan Freundlieb
Tel.: + 49 (0) 40-423240-66
stefan.freundlieb@komm-passion.de

Investor Relations
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212-452-2793
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