Die Verbesserung des Infektionsschutzes muss nach 
Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI) 
im Rahmen der Diskussionen zu einem Präventionsgesetz zum 
Gesundheitsziel erklärt werden. Verhinderte Infektionsrisiken, Kampf 
gegen Resistenzen und das Impfen als wirkungsvollster Schutz vor 
Krankheiten müssten in den Präventionsüberlegungen eine Rolle 
spielen. Dazu bedürfe es klarer politischer Bekenntnisse, dass 
Prävention durch und mit Arzneimitteln eine wesentliche Säule der 
Krankheitsverhinderung sein kann. „Wir brauchen die Verankerung des 
Präventionsgedankens beispielsweise auch in der frühen 
Nut-zenbewertung. Das beseitigte Infektionsrisiko wird bei einer 
frühen Nutzenbewertung aber in keiner Weise gewürdigt. Dabei ist es 
ein gesellschaftlicher Zusatznutzen und gesundheitlicher Zusatznutzen
für diejenigen, die sich nicht infizieren. Bei Krankheiten wie zum 
Beispiel HIV oder Hepatitis C muss dies berücksichtigt werden“, 
fordert Dr. med. Martin Zentgraf, Vorsitzender des Vorstandes des 
BPI.
   Insbesondere hinsichtlich des Impfens ist die 
Nichtberücksichtigung im Präventionsgesetz ein fataler Fehler. Die 
kostengünstige und ungemein wirksame Vorbeugung durch das Impfen muss
nach Auffassung des BPI deutlich in den Vordergrund treten, 
insbesondere da Deutschland zunehmend die WHO-Impfziele verfehlt und 
so zum Exporteur von Infektionskrankheiten wird. „Wir müssen im 
Gesetz gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft 
verankern. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung konkreter 
Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und 
konkrete Umsetzungsschritte, die von einer nationalen 
Koordinierungsstelle gebündelt werden“ erklärt Dr. med. Klaus 
Schlüter, Geschäftsführer der Sanofi Pasteur MSD GmbH.
   Im Kampf gegen die Resistenzen, der nur international zu gewinnen 
ist, kann Deutschland nach Auffassung des BPI nur dann auch dem 
Anspruch der WHO gerecht werden, wenn nationalstaatlich keine Hürden 
aufgebaut würden. „Verfahrensfragen und kleinschrittige 
gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen 
Forschung in diesem Bereich nicht verhindern. Folglich brauche ich 
für Arzneimittel, die in Bereichen, die für die Prävention von 
immenser Bedeutung sind, neu auf den Markt kommen, andere Preisanker,
als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt 
sind“, so Zentgraf.
Die Forderungen an ein Präventionsgesetz des BPI lauten:
   – Infektionsschutz und die Verbesserung des Infektionsschutzes 
     müssen zum Gesundheitsziel erklärt werden.
   – Um dieses Gesundheitsziel zu erreichen, bedarf es der 
     Anerkennung der Prävention von Infektionskrankheiten als 
     Nutzenkategorie bei der Bewertung von neuen Wirkstoffen.
   – Es bedarf erstattungstechnischer Regelungen, die es ermöglichen 
     Arzneimittel in Segmenten zu entwickeln, die entweder von 
     Gesundheitsziele.de oder der WHO als vorrangig angesehen werden,
     wie z. B. Antibiotikaresistenzen.
   – Zudem bedarf es klarer Impfziele und einer koordinierten 
     Impfstrategie.
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