Infektionsschutz muss Gesundheitsziel werden / BPI-Forderungen an ein Präventionsgesetz

Die Verbesserung des Infektionsschutzes muss nach
Auffassung des Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie (BPI)
im Rahmen der Diskussionen zu einem Präventionsgesetz zum
Gesundheitsziel erklärt werden. Verhinderte Infektionsrisiken, Kampf
gegen Resistenzen und das Impfen als wirkungsvollster Schutz vor
Krankheiten müssten in den Präventionsüberlegungen eine Rolle
spielen. Dazu bedürfe es klarer politischer Bekenntnisse, dass
Prävention durch und mit Arzneimitteln eine wesentliche Säule der
Krankheitsverhinderung sein kann. „Wir brauchen die Verankerung des
Präventionsgedankens beispielsweise auch in der frühen
Nut-zenbewertung. Das beseitigte Infektionsrisiko wird bei einer
frühen Nutzenbewertung aber in keiner Weise gewürdigt. Dabei ist es
ein gesellschaftlicher Zusatznutzen und gesundheitlicher Zusatznutzen
für diejenigen, die sich nicht infizieren. Bei Krankheiten wie zum
Beispiel HIV oder Hepatitis C muss dies berücksichtigt werden“,
fordert Dr. med. Martin Zentgraf, Vorsitzender des Vorstandes des
BPI.

Insbesondere hinsichtlich des Impfens ist die
Nichtberücksichtigung im Präventionsgesetz ein fataler Fehler. Die
kostengünstige und ungemein wirksame Vorbeugung durch das Impfen muss
nach Auffassung des BPI deutlich in den Vordergrund treten,
insbesondere da Deutschland zunehmend die WHO-Impfziele verfehlt und
so zum Exporteur von Infektionskrankheiten wird. „Wir müssen im
Gesetz gemeinsame Anstrengungen zur Steigerung der Impfbereitschaft
verankern. Dazu gehören beispielsweise die Festlegung konkreter
Impfziele im Rahmen einer nationalen Präventionsstrategie und
konkrete Umsetzungsschritte, die von einer nationalen
Koordinierungsstelle gebündelt werden“ erklärt Dr. med. Klaus
Schlüter, Geschäftsführer der Sanofi Pasteur MSD GmbH.

Im Kampf gegen die Resistenzen, der nur international zu gewinnen
ist, kann Deutschland nach Auffassung des BPI nur dann auch dem
Anspruch der WHO gerecht werden, wenn nationalstaatlich keine Hürden
aufgebaut würden. „Verfahrensfragen und kleinschrittige
gesetzgeberische Maßnahmen im nationalstaatlichen Rahmen dürfen
Forschung in diesem Bereich nicht verhindern. Folglich brauche ich
für Arzneimittel, die in Bereichen, die für die Prävention von
immenser Bedeutung sind, neu auf den Markt kommen, andere Preisanker,
als den der generischen Produkte, die bereits lange auf dem Markt
sind“, so Zentgraf.

Die Forderungen an ein Präventionsgesetz des BPI lauten:

– Infektionsschutz und die Verbesserung des Infektionsschutzes
müssen zum Gesundheitsziel erklärt werden.

– Um dieses Gesundheitsziel zu erreichen, bedarf es der
Anerkennung der Prävention von Infektionskrankheiten als
Nutzenkategorie bei der Bewertung von neuen Wirkstoffen.

– Es bedarf erstattungstechnischer Regelungen, die es ermöglichen
Arzneimittel in Segmenten zu entwickeln, die entweder von
Gesundheitsziele.de oder der WHO als vorrangig angesehen werden,
wie z. B. Antibiotikaresistenzen.

– Zudem bedarf es klarer Impfziele und einer koordinierten
Impfstrategie.

Pressekontakt:
Ihr Ansprechpartner: Joachim Odenbach, Tel. 030/27909-131,
jodenbach@bpi.de

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