EU-Terminvorschau vom 11. – 14. Juli 2022

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalistinnen und Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an.

Aktuelle Informationen zur Unterstützung der Europäischen Union für die Ukraine finden Sie laufend aktualisiert auf dieser Website (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/eu-solidarity-ukraine_de). Informationen für Flüchtlinge aus der Ukraine gibt es auf Ukrainisch und Englisch hier (https://ec.europa.eu/info/strategy/priorities-2019-2024/stronger-europe-world/eu-solidarity-ukraine/eu-assistance-ukraine/information-people-fleeing-war-ukraine_de?2nd-language=uk).

Bitte beachten Sie: dies ist die letzte Terminvorschau vor der Sommerpause. Die nächste Ausgabe erscheint am Freitag, 2. September 2022.

Montag, 11. Juli

Prag: Informelle Ministertagung „Justiz und Inneres“ (bis 12. Juli)

Am ersten Tag beraten die Innenministerinnen und -minister über die Auswirkungen der russischen Invasion in die Ukraine auf die Sicherheit der EU. An der Diskussion werden auch die zuständigen Minister aus der Ukraine und der Republik Moldau teilnehmen. Weitere Themen auf der Agenda sind die Interoperabilität der europäischen IT-Systeme, die künftigen Herausforderungen im Bereich der Migration sowie die Bekämpfung des sexuellen Kindesmissbrauchs im Internet. Im Anschluss findet gegen 17:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EU-Innenkommissarin Ylva Johansson statt, die live auf EbS übertragen (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220711) wird. Am Dienstag kommen die Justizministerinnen und -minister zu Beratungen zusammen. Dabei geht es um den Rechtsschutz schutzbedürftiger Erwachsener in der EU, einschließlich derjenigen, die aus der Ukraine kommen sowie um die Sammlung und Sicherung von Beweisen für Kriegsverbrechen. Außerdem debattiert wird die digitale justizielle Zusammenarbeit mit Drittländern und die Verbesserung der Rechte der Opfer in der EU. Im Anschluss findet um ca. 15:30 Uhr eine Pressekonferenz mit EU-Justizkommissar Didier Reynders statt, EbS überträgt live (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220712). Weitere Informationen hier und hier (https://czech-presidency.consilium.europa.eu/en/events/informal-meeting-of-justice-and-home-affairs-ministers-11-1207/).

Brüssel: Treffen der Euro-Gruppe

Auf der vorläufigen Agenda (https://www.consilium.europa.eu/media/57814/draft-eurogroup-agenda-11-july-2022.pdf) stehen Beratungen über die makroökonomischen Entwicklungen und politische Herausforderungen im Euro-Währungsgebiet vor dem Hintergrund des aktuellen globalen Kontexts. Außerdem steht die Haushaltslage im Euro-Währungsgebiet insgesamt und finanzpolitische Orientierungen für 2023, der digitale Euro mit möglichen Auswirkungen auf das Finanzsystem und die Verwendung von Bargeld sowie die Erweiterung des Euroraums mit Kroatien auf der Agenda. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz um 19 Uhr live (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220711). Weitere Informationen hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eurogroup/2022/07/11/).

Luxemburg: Mündliche Verhandlung zur Beihilfe Deutschlands für Lufthansa angesichts der Covid-19-Krise am EuGH

Mit Beschluss vom 25. Juni 2020 genehmigte die Kommission den geplanten Beitrag Deutschlands zur Rekapitalisierung von Lufthansa in Höhe von 6 Mrd. Euro. Diese Beihilfe sollte Lufthansa bei der Bewältigung der Covid-19-Krise helfen und eine Insolvenz vermeiden. Ryanair und Condor haben diesen Beschluss vor dem Gericht der EU angefochten. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-34/21) und hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=T-87/21).

Dienstag, 12. Juli

Darmstadt/Online: Rede von Forschungskommissarin Gabriel bei Future-Insight-Konferenz

Die Curious2022 Future Insight Konferenz bringt Forscher und Unternehmer zusammen, um zu erkunden, wie Spitzenwissenschaft die dringendsten Herausforderungen unseres Planeten angehen kann. Die Konferenz findet im Kongresszentrum Darmstadtium vom 12. bis 14. Juli statt. Im Rahmen der Veranstaltung wird der Future Insight(TM)-Preis 2022 verliehen. EU-Forschungskommissarin Mariya Gabriel hält eine Rede per Videobotschaft. Programm hier (https://www.curiousfutureinsight.org/agenda), Anmeldung hier (https://event.curiousfutureinsight.org/tickets/ticket-selection/) und weitere Informationen hier (https://www.curiousfutureinsight.org/).

Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen

Die Wirtschafts- und Finanzministerinnen und -minister beschließen voraussichtlich die ausstehenden Rechtsakte, die es Kroatien ermöglichen, den Euro (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/joining-the-euro-area/) am 1. Januar 2023 als Währung einzuführen. Die Ministerinnen und Minister sprechen laut vorläufiger Tagesordnung (https://data.consilium.europa.eu/doc/document/CM-3650-2022-INIT/de/pdf) außerdem über die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine sowie über die wirtschaftliche Erholung in Europa (https://www.consilium.europa.eu/de/policies/eu-recovery-plan/) nach der COVID-Pandemie. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz mit Wirtschaftskommissar Paolo Gentiloni um 13.30 Uhr live (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220712). Weitere Informationen hier (https://www.consilium.europa.eu/de/meetings/ecofin/2022/07/12/).

Prag: Informelle Ministertagung „Umwelt“ (bis 14. Juli)

Die Umweltministerinnen und -minister kommen zum Austausch über aktuelle Angelegenheiten zusammen. Weitere Informationen in Kürze hier (https://czech-presidency.consilium.europa.eu/en/events/informal-meeting-of-environment-ministers-12-1307/).

Mittwoch, 13. Juli

Luxemburg: Wöchentliche Kommissionssitzung

Bei ihrer wöchentlichen Sitzung beraten die Kommissarinnen und Kommissare laut vorläufiger Agenda (http://ots.de/4wraBa) über den Bericht zur Rechtsstaatlichkeit 2022. Geplant ist außerdem eine Plenarsitzung mit dem Präsidenten und den Mitgliedern des Europäischen Rechnungshofes. Nach der Kommissionssitzung findet gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live (https://audiovisual.ec.europa.eu/en/ebs/both/20220713).

Berlin/Online: Briefing zur tschechischen EU-Ratspräsidentschaft

Am 1. Juli übernahm die Tschechische Republik die EU-Ratspräsidentschaft unter dem Motto „Europa als Aufgabe“in Übereinstimmung mit dem Programm, das von der Trio-Präsidentschaft Frankreich-Tschechien-Schweden vereinbart wurde. Die Europäische Bewegung Deutschland e.V. (EBD), die Vertretung der Europäischen Kommission und die tschechische Botschaft in Deutschland organisieren von 14 bis 16 Uhr ein Briefing zur tschechischen EU-Ratspräsidentschaft im Europäischen Haus in Berlin. Patrick Lobis, stellv. Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, gibt einen Erstkommentar. Anmeldung hier (https://crm.netzwerk-ebd.de/index.php?q=civicrm/event/info&reset=1&id=44) und weitere Informationen hier (https://germany.representation.ec.europa.eu/events/briefing-tschechische-eu-ratsprasidentschaft-2022-07-13_de).

Donnerstag, 14. Juli

Prag: Informelle Ministertagung „Europäische Angelegenheiten“ (bis 15. Juli)

Die Ministerinnen und Minister kommen in Prag zusammen, um über aktuelle europäische Angelegenheiten zu beraten. Weitere Informationen in Kürze hier (https://czech-presidency.consilium.europa.eu/en/events/informal-meeting-of-european-affairs-ministers/).

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Prozessvertretung vor den Unionsgerichten durch Hochschullehrer

Die Universität Bremen erhob vor dem Gericht Klage auf Nichtigerklärung einer Entscheidung, mit der ihr Antrag auf Fördermittel für ein Projekt von der Europäischen Exekutivagentur für die Forschung (REA) abgelehnt worden war. Das Gericht hat die Klage als unzulässig abgewiesen, da der Prozessvertreter der Universität, ein Professor an der Universität Bremen mit besonderen Verantwortlichkeiten in Bezug auf die Durchführung des in Rede stehenden Projekts, die für Rechtsvertreter nicht privilegierter Kläger geltende Pflicht zur Unabhängigkeit nicht erfülle. Die Universität Bremen hat gegen den Beschluss des Gerichts ein Rechtsmittel beim Gerichtshof eingelegt. Sie macht geltend, das Gericht habe rechtsfehlerhaft die Pflicht zur Unabhängigkeit auf ihren Prozessvertreter angewandt und es ihr jedenfalls rechtsfehlerhaft nicht gestattet, einen anderen Rechtsvertreter zu bestellen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-110/21).

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Haftung für Leasingkosten für Ersatzlok nach Entgleisung

Am 15. Juli 2015 entgleiste im Bahnhof Kufstein ein aus sechs Lokomotiven bestehender Lokzug der deutschen Lokomotion Gesellschaft für Schienentraktion. Da zwei der Lokomotiven repariert werden mussten, mietete Lokomotion vorübergehend zwei Ersatzloks an. Sie verlangt nun die Mietkosten von der ÖBB-Infrastruktur Aktiengesellschaft ersetzt, da der Unfall auf die Mangelhaftigkeit der vertraglich bereitgestellten Schieneninfrastruktur zurückzuführen sei. Der Oberste Gerichtshof hat den EuGH in diesem Zusammenhang um Vorabentscheidung ersucht. Zum einen möchte er wissen, ob der EuGH für die Auslegung der Einheitlichen Rechtsvorschriften über die Nutzung der Infrastruktur im internationalen Eisenbahnverkehr (CUI; Anhang E zum Übereinkommen über den internationalen Eisenbahnverkehr [COTIF]) zuständig ist. Sollte dem so sein, möchte er ferner u.a. wissen, ob unter die dort normierte Haftung des Betreibers für Sachschäden auch die Kosten fallen, die dem Beförderer dadurch entstehen, dass er wegen der Beschädigung seiner Lokomotiven ersatzweise andere Lokomotiven anmieten muss. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-500/20).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Schutz für EU-Bürger vor Auslieferung an einen Drittstaat

Bosnien-Herzegowina hat Deutschland ersucht, einen kroatischen Staatsbürger auszuliefern, um eine Freiheitsstrafe vollstrecken zu können. Da nach dem deutschen Grundgesetz Deutsche nicht ausgeliefert werden dürfen, fragt sich das Oberlandesgericht München, ob dieser Schutz vor Auslieferung kraft EU-Recht auch für EU-Bürger gelten muss. Die bisherige EuGH-Rechtsprechung scheine für eine solche Gleichbehandlung zu sprechen. Der vorliegende Fall weise gegenüber den bisher entschiedenen Fällen jedoch eine Besonderheit auf: Deutschland sei Bosnien-Herzegowina gegenüber nämlich aufgrund eines völkerrechtlichen Übereinkommens verpflichtet, Nichtdeutsche auszuliefern. Das OLG München möchte daher wissen, ob die Auslieferung trotz dieser völkerrechtlichen Verpflichtung abzulehnen ist. Generalanwalt Richard de la Tour legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-237/21).

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zur Vergütung von Leiharbeitnehmern im Vergleich zu Stammarbeitnehmern

Eine Leiharbeitnehmerin beanstandet vor den deutschen Arbeitsgerichten, dass sie während ihrer Überlassung an ein Einzelhandelsunternehmen eine geringere Vergütung erhielt als die Stammarbeitnehmer dieses Unternehmens. Das Zeitarbeitsunternehmen, bei dem sie beschäftigt war, beruft sich auf Tarifverträge, die in Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung von Leiharbeitnehmern und Stammarbeitnehmern eine geringere Vergütung für Leiharbeitnehmer vorsehen. Die Betroffene hält diese Tarifverträge für unionsrechtswidrig. Die Richtlinie 2008/104 über Leiharbeit sieht zwar vor, dass die wesentlichen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen der Leiharbeitnehmer während der Dauer ihrer Überlassung an ein entleihendes Unternehmen mindestens denjenigen entsprechen müssen, die für sie gelten würden, wenn sie von dem entleihenden Unternehmen unmittelbar für den gleichen Arbeitsplatz eingestellt worden wären. Sie gestattet den Mitgliedsstaaten jedoch, den Sozialpartnern die Möglichkeit einzuräumen, Tarifverträge zu schließen, die unter Achtung des Gesamtschutzes von Leiharbeitnehmern beim Arbeitsentgelt und den sonstigen Arbeits- und Beschäftigungsbedingungen vom Grundsatz der Gleichstellung abweichen. Eine Definition des Gesamtschutzes enthält die Richtlinie jedoch nicht. Das Bundesarbeitsgericht hat dem EuGH vor diesem Hintergrund eine Reihe von Fragen hinsichtlich der Zulässigkeit der tarifvertraglichen Abweichung vom Grundsatz der Gleichstellung zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Collins legt seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier (https://curia.europa.eu/jcms/jcms/Jo2_25870/). Weitere Informationen hier (https://curia.europa.eu/juris/liste.jsf?num=C-311/21).

Pressekontakt:

Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland
Pressestelle Berlin
Unter den Linden 78
10117 Berlin

Tel.: 030 – 2280 2250

Original-Content von: Europäische Kommission, übermittelt durch news aktuell

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