Erstmals einheitlicher Zugang zuöffentlich-rechtlichen Archiven für Forscher und Wissenschaftler

Der Zugang von Wissenschaft und Forschung zu den
Archiven von ARD, ZDF, Deutschlandradio und zum Deutschen
Rundfunkarchiv ist erstmalig einheitlich geregelt. Die Intendantinnen
und Intendanten haben mit der Verabschiedung einheitlicher Regelungen
auf der ARD-Sitzung in München Klarheit im Zugang zu den Archiven
geschaffen.

Die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland sind
sich des kulturhistorischen Wertes ihrer Archive bewusst und sie
unterstützen deshalb die Arbeit von Wissenschaft und Forschung. Die
Bedeutung der audiovisuellen Medien als wissenschaftliches
Quellenmaterial nimmt zu und zahlreiche Kapitel der Zeitgeschichte
könnten ohne deren Analyse nicht mehr geschrieben werden. Neben
Bewegtbildern und Tondokumenten stehen deshalb künftig auch
ergänzende Schriften oder Sammlungen für die wissenschaftliche
Auswertung und Aufarbeitung zur Verfügung. Die Kontextinformationen
dieser Begleitmaterialien (wie z. B. Sachzeugen, Techniksammlungen,
etc.) sind in vielen Fällen für das Verständnis der Video-, Bild- und
Tondokumente unverzichtbar.

Regelungen und Ansprechpartner

Damit die Regelungen über den Zugang für Wissenschaft und
Forschung zum Archivgut der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten
und des Deutschen Rundfunkarchivs für die Wissenschaftler leicht
zugänglich sind, werden sie auf den Webseiten der einzelnen
Rundfunkanstalten zum Download angeboten, sowie auf www.ard.de und
auf www.unternehmen.zdf.de veröffentlicht. Informationen zu den
detaillierten Nutzungsbedingungen und zu den Materialkosten werden
dort ebenfalls aufgeführt.

Um den schnelleren Zugang zu fördern, wird zudem eine Liste von
Ansprechpartnern in den Rundfunkanstalten angeboten, die ebenfalls
zum Download bereit steht und kontinuierlich aktualisiert wird. Der
Zugang zum Archivgut für Wissenschaft und Forschung ist damit in den
Rundfunkanstalten nach einheitlichen Maßstäben und gemäß einem in
allen öffentlich-rechtlichen Rundfunkarchiven in Deutschland
geltenden einheitlichen Verfahren geregelt.

Pressekontakt:
ARD-Pressestelle (NDR)
Tel.: 040 / 41 56 5005
E-Mail: pressestelle@ard.de

ZDF-Pressestelle
Tel.: 06131/7012121
E-Mail: pressedesk@zdf.de

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