Unter dem Vorwand, die Biene schützen zu wollen, greifen Biotechnologen tief in ihr Erbgut ein. Die Überlegungen der Wissenschaftler und Gentechnikindustrie, Honigbienen mithilfe neuartiger Methoden wie dem CRISPR/Cas-Verfahren gezielt zu manipulieren, sind vielfältig und fortgeschritten. Mit genveränderten Darmbakterien wird beispielsweise versucht, in das Immunsystem der Honigbiene einzugreifen, um sie vor Krankheiten zu schützen. Andere Forschungsteams arbeiten daran, per „Genschere“ das Geschlecht von Bienen zu verändern oder sie resistent gegen Pestizide zu machen. Die Überlegungen gehen sogar so weit, Bienen durch gezieltes Ein- und Ausschalten von Genen zur Bestäubung auf ausgewählte Felder zu lenken.
Vor diesem Hintergrund sei es wichtiger denn je, die Freisetzung gentechnisch manipulierter Organismen (GVO) streng zu kontrollieren, sagt Thomas Radetzki, Vorstandsvorsitzender der Aurelia Stiftung in Berlin. „Am Beispiel der Corona-Pandemie sehen wir, mit welcher Geschwindigkeit sich Gensequenzen in unserer globalisierten Welt verbreiten können. Die Freisetzung von GVO ist und bleibt unverantwortbar. Deshalb hat das Europäische Parlament, in einer Resolution ein weltweites Moratorium für die Freisetzung von „Gene Drive“-Organismen gefordert, einem Gentechnik-Verfahren, das schlimmstenfalls in der Lage ist, ganze Arten auszulöschen“, so Radetzki.
Nicht die Biene muss verändert werden, unser Verhalten muss sich ändern
Um Umwelt und Verbraucher vor den unkalkulierbaren Risiken zu schützen, die mit der Freisetzung von GVO verbunden sind, hat der Europäische Gerichtshof 2018 entschieden, dass auch die „neue Gentechnik“ als Gentechnik reguliert und gekennzeichnet werden muss. Dieses Urteil möchten Gentechnikfirmen und gentechnikfreundliche Lobbygruppen aufweichen, um beispielweise die Umweltrisikoprüfung für neue Gentechnik auszusetzen.
Imker, Naturschützer und Wissenschaftler fordern daher von der Bundesregierung: Gemäß dem Vorsorgeprinzip der EU darf es keine Freisetzung genveränderter Organismen geben, deren Ausbreitung nicht zuverlässig kontrolliert werden kann. Es muss die einfache Regel gelten, nichts freizusetzen, was nicht aus der Umwelt zurückgeholt werden kann. Das Vorsorgeprinzip muss für alle Organismen der alten und der „neuen“ Gentechnik gelten. Gleiches gilt für die Kennzeichnungspflicht für Gentechnik, die Transparenz sowie Wahl- und Gentechnikfreiheit für Verbraucher und Erzeuger gewährleistet.
Online-Petition an die Bundesregierung gestartet
Mit ihrer neuen Informations- und Petitionskampagne möchte die Aurelia Stiftung einen wichtigen Beitrag dazu leisten, diese Forderungen in die breite Öffentlichkeit zu tragen, die bestehende Gentechnikfreiheit in Deutschland zu sichern und Bienen und das komplexe Ökosystem vor irreversiblen Schäden zu schützen.
Jetzt informieren und Petition unterschreiben auf http://www.biene-gentechnik.de
Pressekontakt:
Bernd Rodekohr (Kampagnenleitung):
bernd.rodekohr@aurelia-stiftung.de – Mobil: +49 (0)175 481 63 32
Florian Amrhein (Leitung Presse- & Öffentlichkeitsarbeit):
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