Ärzte konnten in der Vergangenheit viel Geld 
mit sogenannten „Anwendungsbeobachtungen“ verdienen. Meist im Auftrag
einer Pharmafirma berichten sie von ihren Erfahrungen mit einem 
Medikament. Kritiker monieren, die Firmen veranlassten die Mediziner 
dadurch erst, das Medikament zu verschreiben; die Beobachtungen seien
häufig banal bis unbrauchbar. Um Missbrauch einzudämmen, wurden die 
Regeln bereits mehrmals verschärft, demnächst auch mit einer 
EU-Direktive, die zum 1. Juli 2012 im deutschen Arzneirecht verankert
wird, berichtet die „Apotheken Umschau“. Die Firmen müssen 
angeordnete Studien  künftig von der zuständigen Zulassungsbehörde 
genehmigen lassen. Freiwillig durchgeführte Anwendungsbeobachtungen 
sind weiterhin lediglich anzeigepflichtig. Doch diese Regel gilt 
jetzt auch für Universitäten, die bislang davon ausgenommen waren. 
Auf ein bleibendes Problem macht Prof. Thomas Sudhop vom 
Bundesinstitut für Arzneimittel und Gesundheitsprodukte aufmerksam: 
Das Arzneimittelgesetz kennt keine Strafen bei Verstößen bei 
Anwendungsbeobachtungen.
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