Die vom Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) in der 
Süddeutschen Zeitung angestoßene Debatte zu Arzneimitteln für seltene
Erkrankungen basiert auf falschen Aussagen. Behauptungen, dass 
Unternehmen unter den seit 2011 geltenden Regelungen für neue 
Arzneimittel für Orphan Drugs einen extrem hohen Preis festsetzen 
könnten und diesen auch bekämen, sind schlichtweg falsch. „Orphan 
Drugs gehen in die gleichen Preisverhandlungen mit dem Spitzenverband
Bund der Gesetzlichen Krankenversicherung wie jedes andere innovative
Arzneimittel auch. Der einzige Unterschied ist, dass Orphan Drugs 
ihren Zusatznutzen schon vor der Zulassung bei der EU-Kommission 
nachweisen müssen, um überhaupt den Status als Arzneimittel für 
seltene Erkrankung zu erhalten und dieser Zusatznutzen dann auch im 
Frühbewertungsverfahren beim G-BA gilt“, erklärte Henning Fahrenkamp,
Hauptgeschäftsführer des BPI.
   Zynisch ist der Vorwurf, dass Orphan Drugs nur gegen Krankheiten 
helfen, die nur wenige Menschen haben. Genau das ist der Sinn und 
Zweck der Regelungen für Arzneimittel für seltene Erkrankungen – um 
diese kleinen Gruppen von Patientinnen und Patienten ging es der EU, 
als sie die Förderung der Entwicklung von Orphan Drugs beschlossen 
hat. Der Arzneimittelentwicklung für seltene Erkrankungen fehlte 
vorher weitgehend die wirtschaftliche Grundlage. Diese Regelungen 
sind eine Erfolgsgeschichte: Vor ihrem Inkrafttreten 1999 gab es nur 
fünf Arzneimittel, die für seltene Erkrankungen zugelassen waren, 
mittlerweile sind es 67. Es kann und darf nicht sein, dass Forschung,
die sich zum Ziel setzt Menschen zu helfen, die eine bisher nicht 
therapierbare Krankheit haben, nun diskreditiert wird. „Wie kann man 
dies kritisieren, wenn man die Versorgung von Menschen verbessern 
will?“, fragt Fahrenkamp. „Patienten mit seltenen Erkrankungen haben 
den gleichen Leistungsanspruch gegenüber der Gesetzlichen 
Krankenversicherung wie Menschen, die an häufigen Erkrankungen 
leiden.“
   Weiterhin sind auch Behauptungen, dass Orhan Drugs regelhaft eine 
beschleunigte Zulassung erhielten, schlicht falsch. Orphan Drugs 
unterliegen der regulären Arzneimittelzulassung in Europa. Ebenfalls 
falsch ist der Vorwurf, es sei Taktik der pharmazeutischen Industrie,
für Orphan Drugs nach der Zulassung schnell Indikationserweiterungen 
zu erreichen. Von den 67 als Orphan Drugs anerkannten Mitteln haben 
nur fünf eine Zulassung für mehr als eine Indikation. Aus dem einen 
Arzneimittel, das als Orphan Drug für mehr als vier Indikationen 
zugelassen war, eine Umgehungsstrategie der Pharmaindustrie zu 
konstruieren, ist falsch und schlichtweg inakzeptabel – vor allem 
weil dieses Arzneimittel seit April 2012 gar nicht mehr den Status 
als Orphan Drug hat. Grundsätzlich gilt die Anerkennung als Orphan 
Drug immer nur für die entsprechende seltene Indikation und nicht für
das Arzneimittel als Ganzes. „Arzneimittel für seltene Erkrankungen 
brauchen eine ehrliche Debatte – unhaltbare Behauptungen helfen 
keinem Patienten!“, so Fahrenkamp.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach,
Tel. 030/27909-131
jodenbach@bpi.de