Die Software ist flexibel für Immobilienverwaltungen aller Größen einsetzbar. Dadurch bleibt dem Verwalter freie Hand bei der Objektakquise. Er kann beliebig viele Einheiten und Arten von Immobilien mit einem Programm verwalten und abrechnen: Miet- und WEG-Verwaltung, Sondereigentums- oder gemischte Verwaltung, mit und ohne Steuerverarbeitung. Mit der zentralen, objektübergreifenden Adressverwaltung sind auch abweichende Postversandadressen kein Hindernis. Die Kundendaten werden einfach eingegeben und den Einheiten zugeordnet.
Abrechnungen und Zahlungsverkehr exakt durchführen
Exakte Abrechnungen und sauber durchgeführter Zahlungsverkehr sind von wesentlicher Bedeutung für die professionelle Immobilienverwaltung. Hierbei helfen dem Verwalter individuelle Umlageschlüssel pro Einheit und automatische Buchungsmöglichkeiten. Neuanlage oder Mieter- bzw. Eigentümerwechsel können dabei leicht berücksichtigt werden. Die Abwicklung der Bankgeschäfte erleichtert ein direkter Online-Banking-Zugriff. Jedoch müssen diese Verbindungen sicher sein: Dank moderner HBCI-Verschlüsselung (HBCI=Home Banking Computer Interface) und Unterstützung von Chipkartenlesern und allen gängigen Sicherheitsmedien (optische TAN, iTAN, Schlüsseldatei u.a.) muss sich der Verwalter keine Gedanken um die Sicherheit beim Bankentransfer machen.
Auch die Neben- und Heizkostenabrechnung verlangen nach Transparenz und Genauigkeit. Die integrierte Heizkostenabrechnung nach § 9 der Heizkostenverordnung 2009 ermöglicht dem Verwalter einen bequemen digitalen Austausch mit seinem Abrechnungsdienst. Er pflegt dafür einfach seine Fremddaten ein. Er kann aber auch Zählerstände verwalten, die Heizkosten berechnen lassen und die komplette Heizkostenabrechnung im Programm selbst erstellen.
Arbeiten auf aktueller Rechtsbasis
Beim Verwalten von Immobilien müssen alle Vorgänge nicht nur genau, sondern auch rechtskonform sein. Daher stellen Verwalter hohe Anforderungen an die Aktualität ihrer Software. Haufe setzt deshalb auf die schnelle Umsetzung neuer gerichtlicher Entscheidungen. „Aktuell und damit rechtssicher – das ist ein wesentlicher Faktor unserer Produkte“, betont Juliane Vogt, Bereichsleiterin Business Development bei der Haufe-Lexware Real Estate AG. Am Beispiel der Instandhaltungsrücklage führt sie näher aus: „Durch das neue BGH-Urteil wurden Immobilienverwaltungen in die Pflicht genommen, Instandhaltungsrücklagen gesondert auszuweisen. Damit konnte die langjährige Abrechnungspraxis nicht fortgeführt werden. Wir haben das Urteil in der Software so umgesetzt, dass unsere Anwender möglichst wenig Aufwand bei der Umstellung hatten. Um die Funktionen praxisgerecht zu modifizieren, haben wir auf Expertenwissen aus der Praxis, Technik und Rechtsprechung zurückgegriffen, unter anderem von unserer Prüfkommission.“
Plus-Vorteil: Fachwissen
Gegenüber der Standardversion ermöglicht die Plus-Version des Programms zum einen das Online-Banking per HBCI und außerdem den Zugang zur Haufe VerwalterPraxis. Diese Online-Wissensdatenbank enthält Expertenwissen und Arbeitshilfen für die Miet- und Wohneigentum-Verwaltung. Damit kann sich der Verwalter gezielt auf dem neuesten Stand halten. Er erhält Informationen zu wichtigen Themen, Urteilen, Technikfragen und Trends rund um das Thema Hausverwaltung über einen Online-Zugang direkt aus der Software heraus und zusätzlich per Post mit dem kompakten VerwalterBrief.
Nutzer des HausverwaltungsManagement plus 2011 profitieren zudem von umfangreichem Service: Hat der Verwalter Fragen zur Bedienung der Software oder benötigt aktuelle News und Downloads, erhält er die Antworten über das integrierte Know-how Center.
Das HausverwaltungsManagement plus 2011 sowie die Versionen standard und pro sind ab sofort erhältlich und können vier Wochen kostenfrei getestet werden.
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