Die Deutsche Industrievereinigung
Biotechnologie (DIB) bedauert die heutige Entscheidung des
Bundesverfassungsgerichts zum deutschen Gentechnikgesetz und
bekräftigt Änderungsbedarf. Das Gericht hat einen
Normenkontrollantrag des Landes Sachsen-Anhalt gegen verschiedene
Paragraphen des Gesetzes aus dem Jahr 2005 vollständig
zurückgewiesen. DIB-Vorsitzender Stefan Marcinowski kommentiert: „Die
Tatsache, dass das Gentechnikgesetz verfassungskonform ist, schließt
Nachbesserungen durch den Gesetzgeber nicht automatisch aus. Das
Gentechnikgesetz beeinträchtigt in seiner jetzigen Form notwendige
Innovationen in der Pflanzenbiotechnologie für die Landwirtschaft und
fördert sie nicht.“
So ist die im Gentechnikgesetz geregelte exakte Ortsangabe zum
Anbau gentechnisch veränderter Pflanzen im öffentlichen Teil des
Standortregisters problematisch. Marcinowski sagt: „Mit dieser
Regelung nimmt der Gesetzgeber die Zerstörung von Eigentum deutscher
Landwirte und Forscher sowie die Bedrohung ihrer Familien billigend
in Kauf.“ Aktuelle Daten zeigen, dass in den vergangenen Jahren die
Anzahl der Feldzerstörungen sowie die Zerstörungen von
Freisetzungsversuchen zu wissenschaftlichen Zwecken zugenommen haben.
„Feldzerstörungen wirken sich negativ auf das Innovationsklima in
Deutschland aus“, so der DIB-Vorsitzende.
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