Bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen werden in
vielen Fällen Sicherheitspotentiale verschenkt. Das kritisiert die
Unfallforschung der Versicherer (UDV), anlässlich der ersten
versuchsweisen Einführung einer Tempo-30-Zone vor 30 Jahren, am 14.
November 1983, in Buxtehude. Alle bisherigen Untersuchungen zeigen,
dass die zulässigen Geschwindigkeiten nur eingehalten werden, wenn
die Gestaltung der Straßen keine höheren Geschwindigkeiten zulässt.
Dafür sind in der Regel bauliche Maßnahmen notwendig, wie
beispielsweise Fahrbahnverengungen oder auch Aufpflasterungen.
„Wo Tempo-30-Zonen so gestaltet sind, dass es gar nicht möglich
ist, viel schneller zu fahren, hält sich der Autofahrer auch daran.
Dort, wo nur Schilder aufgestellt werden, wird häufig zu schnell
gefahren“, kritisiert der Leiter der UDV, Siegfried Brockmann.
Untersuchungen zeigen auch, dass oft die Anwohner selbst zu schnell
fahren. Nach Auffassung der UDV sei es deshalb falsch, dass der
Gesetzgeber seit 2001 die Möglichkeit einräumt, auf bauliche
Maßnahmen bei der Einrichtung von Tempo-30-Zonen zu verzichten. Den
Kommunen rät Brockmann, Tempo-30-Zonen nur dann einzurichten, wenn
auch das Geld für eine entsprechende Umgestaltung zur Verfügung
steht.
Genaue Zahlen, wie viele Tempo-30-Zonen es bundesweit gibt, liegen
allerdings nicht vor. Auch die Unfallstatistik kennt kein
Erhebungsmerkmal „Tempo-30-Zone“. In wissenschaftlichen
Untersuchungen konnte jedoch nachgewiesen werden, dass die Unfälle
mit Verletzten in Gebieten mit flächendeckenden baulichen Maßnahmen
um etwa 30 Prozent zurückgeht, ohne flankierende Maßnahmen hingegen
um höchstens 5 Prozent.
Diese Befunde sollten nach Ansicht der UDV auch bei der aktuellen
Diskussion über ein flächendeckendes Tempolimit von 30 km/h in
Städten berücksichtigt werden. „Wenn nicht gleichzeitig ausreichend
Baumittel zur Verfügung gestellt werden, führt dies nur zu
massenhaften Regelverletzungen, aber nicht zu einem Rückgang der
Unfallzahlen „, so Brockmann.
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Siegfried Brockmann
Tel.: 030 / 20 20 – 58 20
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