Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat heute
die frühe Nutzenbewertung der oralen Antidiabetika Empagliflozin und
Canagliflozin in Kombination mit Metformin abgeschlossen. Die
Pharmaunternehmen konnten dem G-BA nicht nachweisen, dass ihre neuen
Medikamente besser sind, als die bereits im Markt bewährten. Weder
Empagliflozin noch Canagliflozin/Metformin hat für die Patienten
einen Zusatznutzen. Für den bereits überprüften Wirkstoff
Dapagliflozin sowie Canagliflozin als Monotherapie konnte in einem
früheren Verfahren ebenfalls kein Zusatznutzen festgestellt werden.
Bei den drei Wirkstoffen handelt es sich um die Substanzklasse der
SGLT2-Hemmer.
„Somit halten auch die neuen Wirkstoffe zur Behandlung von
Typ-2-Diabetes einer Überprüfung nach Kriterien der evidenzbasierten
Medizin nicht stand“, sagte Tim Steimle, Leiter des Fachbereichs
Arzneimittel der Techniker Krankenkasse (TK). „In der medikamentösen
Diabetestherapie bleibt der bewährte Wirkstoff Metformin weiterhin
das Mittel der ersten Wahl.“
Vorherige Wirkstoff-Generation ebenfalls ohne Nutzen für Patienten
Der Bestandsmarktreport der TK kann für keines der Antidiabetika
aus der vorherigen Generation (DPP-4-Hemmer) einen
patientenrelevanten Zusatznutzen attestieren. Keines der untersuchten
Arzneimittel wurde in der Ampel-Bewertung mit „grün“ bewertet. Ärzte
sollten daher immer im Einzelfall prüfen, ob Patienten wirklich eines
der Medikamente aus den beiden neuen Klassen benötigen oder mit den
bewährten Wirkstoffen therapiert werden können. Der Report zeigt
zudem, dass Gliptine oftmals außerhalb der Zulassung und der
Leitlinien eingesetzt werden. Diese sollen Ärzte nur dann verordnen,
wenn sie die bewährten Präparate aus medizinischen Gründen nicht
verschreiben können oder ihre Wirkung alleine nicht ausreicht.
Dennoch werden sie häufig gleich zu Beginn der Therapie eingesetzt.
In Zusammenarbeit mit Professor Dr. Gerd Glaeske bietet die TK eine
pharmazeutische Beratung für Ärzte an, die sie auf freiwilliger Basis
zu ihrem Verordnungsverhalten informiert.
Kaum Nutzen, hohe Kosten
Obwohl die Pharmaunternehmen für die untersuchten Wirkstoffe
keinen patientenrelevanten Zusatznutzen nachweisen können, sind sie
deutlich teurer als die bewährten Therapien. Die Unternehmen können
im ersten Jahr nach Marktzulassung den Preis für ihre Arzneimittel
frei festlegen. Erst wenn das Ergebnis der frühen Nutzenbewertung
vorliegt, wird ein Preis verhandelt.
„Unter Qualitätsaspekten ergeben “Karenzzeiten“ aber keinen Sinn.
Denn entweder hat ein neuer Wirkstoff einen Zusatznutzen oder eben
nicht“, sagt Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der TK. „Gerade in
der Diabetestherapie sehen wir, dass nicht jede Neuentwicklung mit
echtem medizinischen Fortschritt gleichzusetzen ist. Aus fachlicher
Sicht wäre es sinnvoll, dass der Erstattungsbetrag rückwirkend ab dem
Tag der Markteinführung gilt und nicht erst ab dem zweiten Jahr.“
Hintergrund für die Redaktionen
In dem Bestandsmarktreport wurde der patientenrelevante Nutzen von
Arzneimitteln bewertet, die nicht die frühe Nutzenbewertung
durchlaufen haben. Das Team von Professor Dr. Gerd Glaeske vom
Zentrum für Sozialpolitik der Universität Bremen untersuchte neben
den Antidiabetika (DPP-4-Hemmer und GLP-1-Analoga) auch die neuen
oralen Antikoagulantien (NOAK), sowie einige Biologika zur Behandlung
von Rheuma. Die Bewertung erfolgte anhand der bereits etablierten,
ursprünglich für den Innovationsreport der TK entwickelten Methodik.
Sie umfasst die Bewertung des Wirkstoffs in drei Kategorien:
Vorliegen einer verfügbaren Therapiealternative, patientenrelevanter
(Zusatz)Nutzen und Kosten des Arzneimittels im Vergleich zu bisher
verfügbaren Arzneimitteln.
Die digitale Pressemappe zum Bestandsmarktreport finden Sie unter
www.presse.tk.de (Webcode 656576).
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Für Rückfragen: Dennis Chytrek
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