„Gesundheit im Alter“ steht im Mittelpunkt des
Versorgungs-Reports 2012 (Wissenschaftliches Institut der AOK, WIdO).
Darin wird auf bedenkliche Entwicklungen im Pflegesektor hingewiesen.
Die Zahl der multimorbiden Patienten wird gleich oder
überproportional zur Alterung der Gesellschaft steigen.
Patientenindividuelle Arzneimittelverblisterung kann und muss hier
einen Beitrag leisten.
Die Studie des WIdO zeigt, dass sich der Anteil der über
65-Jährigen von derzeit 34 auf ca. 70 pro 100 Erwerbstätige im Jahr
2060 erhöhen wird. Diese Alterung der Bevölkerung wird sich laut
Versorgungs-Report u.a. in der Anzahl der Demenzkranken
niederschlagen: Diese soll in Deutschland von derzeit 1,4 Millionen
auf rund 3 Millionen steigen; 90 % davon werden pflegebedürftig sein.
Die zeitliche Belastung des Pflegepersonals wird angesichts dieser
Zunahme rapide steigen – zulasten der Qualität in der Pflege.
Außerdem wird darauf verwiesen, dass schon heute 5,5 Millionen
Menschen verschiedene Medikamente einnehmen und sich damit erhöhten
gesundheitlichen Risiken aussetzen. Der Barmer GEK zufolge sind durch
Vergesslichkeit, Sehschwächen und nachlassende Feinmotorik gerade
ältere Patienten betroffen. „Das ist für uns ganz klar ein Zeichen,
dass die Arzneimitteltherapie insbesondere für ältere Menschen
dringend verbessert werden muss“, so BPAV-Vorsitzender Hans-Werner
Holderman. Allein in Deutschland entstünden durch mangelnde
Therapietreue jährliche Folgekosten (Krankenhausaufenthalte,
Arbeitsausfälle etc.) in Höhe von 7-10 Mrd. Euro.
Der BPAV weist vor diesem Hintergrund auf die Möglichkeiten hin,
durch patientenindividuelles Verblistern der Medikation die Pflege
sicherer zu gestalten und den Pflegekräften gleichzeitig Arbeit und
Verantwortung bei der Medikation abzunehmen. Eine BPAV-Studie ergab,
dass Pflegekräfte 15 Minuten pro Patient/Woche nur für das Stellen
von Medikamenten benötigen, was einem Beschäftigungsvolumen von 4.500
Personen allein in der stationären Pflege entspricht. Diese Zeit
sollte besser für eine individuelle und persönliche Pflege
aufgewendet werden.
Der BPAV wurde Ende 2009 gegründet. Dem Verband gehören
Unternehmen an, die nach deutschem Recht (§ 13 AMG)
patientenindividuelle, pharmazeutische Blister herstellen dürfen,
also eine Herstellererlaubnis führen. Aktuell hat der Verband neun
Blisterzentren und sechs fördernde bzw. assoziierte Partner als
Mitglieder.
Ansprechpartner:
Udo Sonnenberg, BPAV Geschäftsstelle, Tel. 030 – 847 122 68-15.
Email: presse@blisterverband.de;
www.blisterverband.de/aktuelles-1412.html