TÜV SÜD ruft kleine und mittelständische
Unternehmen (KMU) bundesweit zur Teilnahme am zweiten TÜV SÜD
Innovationspreis auf. Die Auszeichnung, mit der Kooperationen
zwischen Unternehmen und der Wissenschaft gefördert und prämiert
werden, ist mit insgesamt 50.000 Euro für die Erstplatzierten
dotiert. Die Preisverleihung findet im Juni 2018 im Rahmen des TÜV
SÜD Forums statt. Interessierte Unternehmen können sich ab sofort bis
zum 23. Februar 2018 online unter
http://www.tuev-sued.de/Innovationspreis2018 bewerben.
„Die große Resonanz bei der Premiere des TÜV SÜD
Innovationspreises zeigt, dass wir mit unserer Idee richtigliegen.
Deshalb bauen wir unser Engagement weiter aus: Wir schreiben unsere
Auszeichnung 2018 bundesweit aus und erhöhen das Preisgeld für die
Erstplatzierten auf insgesamt 50.000 Euro“, sagt Professor Dr.-Ing.
Axel Stepken, Vorsitzender des Vorstands der TÜV SÜD AG. Die Idee des
TÜV SÜD Innovationspreises: Forschungseinrichtungen unterstützen KMU
dabei, ihre Innovationen erfolgreich auf den Markt zu bringen. Die
enge Zusammenarbeit bereits in der Entwicklungsphase stellt dabei
sowohl einen hohen Innovationsgrad als auch die solide Qualität der
neuen Produkte und Dienstleistungen sicher. Dies entspricht dem
Auftrag von TÜV SÜD seit mehr als 150 Jahren, Menschen, Umwelt und
Sachgüter vor nachteiligen Auswirkungen der Technik zu schützen und
durch diese Minimierung von Risiken den jeweils neuesten Technologien
den Weg zu ebnen.
Innovative Ansätze aus dem gesamten Bundesgebiet gesucht
Die wichtigsten Eckdaten für Bewerber: Der TÜV SÜD
Innovationspreis richtet sich an KMU aus dem gesamten Bundesgebiet,
die ein Produkt, eine Verfahrensinnovation oder eine
technologieorientierte Dienstleistung entwickeln. Voraussetzung ist
die Zusammenarbeit mit einer Universität oder einer anderen
außeruniversitären wissenschaftlichen Einrichtung (bspw. der
Helmholtz-, Max-Planck- oder Fraunhofer-Gesellschaft), mit der sich
das Unternehmen gemeinsam bewirbt. Die eingereichten Innovationen
können aus allen Branchen stammen, die Markteinführung des Produktes
oder der Dienstleistung sollte innerhalb der letzten drei Jahre
erfolgt sein, der Jahresumsatz des Unternehmens maximal 50 Millionen
Euro betragen.
Kriterien für die Bewertung sind unter anderem ein hoher
Innovationsgehalt (Neuheit, Produktreife und Zukunftsorientierung),
der erkennbare Nutzen (Effizienzsteigerung, Profitabilität,
Synergieeffekte), die Mittelstandseignung (Relevanz für kleine
Unternehmen) sowie die Praktikabilität und erfolgreiche Umsetzung.
Die Sieger werden von einer hochrangigen Jury ermittelt, die
Preisverleihung wird im Rahmen des TÜV SÜD-Forums im Juni 2018
stattfinden.
Die Bewerbungskriterien im Detail sowie ein Online-Formular sind
zu finden unter http://www.tuev-sued.de/Innovationspreis2018 sowie
weitere Informationen unter www.tuev-sued.de.
Pressekontakt:
Matthias Andreesen Viegas
TÜV SÜD AG
Unternehmenskommunikation
Westendstr. 199
80686 München
Tel.: +49 (0) 89 / 57 91 – 16 13
Fax: +49 (0) 89 / 57 91 – 22 69
E-Mail: matthias.andreesen@tuev-sued.de
Internet: www.tuev-sued.de
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