TU Berlin: Zügige Erstattung der Rückmeldegebühren

Nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 06.11.2012 waren die vom Wintersemester 1996/97 bis zum Wintersemester 2004/2005 erhobenen Rückmeldegebühren an Berliner Hochschulen nicht rechtmäßig. Daher erhalten alle Studierenden, die zwischen dem Wintersemester 1996/1997 und Wintersemester 2004/2005 an der TU Berlin eingeschrieben waren und Rückmeldegebühren gezahlt haben, diese Gebühren erstattet.

Um alle berechtigten Erstattungen so bald wie möglich vornehmen zu kön-nen, wurde an der TU Berlin eigens ein IT-gestütztes Verfahren entwickelt. Mit dessen Hilfe können Anträge zügig und effizient bearbeitet werden, so dass Antragsteller das ihnen zustehende Geld innerhalb kurzer Zeit erhal-ten.

Hierfür stellt die TU Berlin unter der WWW-Adresse http://erea.zuv.tu-berlin.de ein Onlineformular bereit. Alle hierüber abgegebenen Anträge sollen innerhalb von drei Monaten bearbeitet werden. Bei Anträgen, die der TU Berlin nur in Papierform vorliegen, kann sich die Bearbeitungszeit aufgrund des deutlich höheren Prüfaufwandes leider relevant verlängern.

Die TU Berlin rät daher denjenigen Antragstellerinnen und Antragstellern, die ihren Antrag bereits schriftlich eingereicht haben, den Antrag erneut über die oben genannte Website abzugeben.

Möglichkeit für die Spende eines Deutschlandstipendiums
Gleichzeitig ist es aufgrund vielfacher Anfragen möglich, den Erstattungsbetrag für ein Deutschlandstipendium zu spenden. Mit dem Deutschlandstipendium werden begabte Studierende aller Nationalitäten der TU Berlin für mindestens zwei Semester gefördert. Die Spende ist steuerlich absetzbar.

Ausführliche Informationen zur Erstattung der Rückmeldegebühren fin-den Sie auf der Website: http://www.tu-berlin.de/?id=131181

Die bisherigen Deutschlandstipendien an der TU Berlin:
http://www.career.tu-berlin.de/deutschlandstipendium

Weitere Informationen erteilt Ihnen gern: Stefanie Terp, Pressesprecherin der TU Berlin, Tel.: 030/314-23922, E-Mail: steffi.terp@tu-berlin.de

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