Patent auf menschliche embryonale Stammzellen vor dem BGH / Testbiotech verlangt Widerruf wegenöffentlichem Interesse

Am 21. Juli findet vor dem Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe eine Verhandlung zu einem Patent statt, das auch die Gewinnung embryonaler Stammzellen aus menschlichen Embryonen umfasst. Das Patent DE102004062184 wurde 2013 vom Deutschen Patentamt erteilt. Testbiotech hatte 2020 beim Bundespatentgericht eine Nichtigkeitsklage eingereicht. In Reaktion auf die Klage hat der Patentinhaber die Zahlung der Gebühren zur Aufrechterhaltung des Patentes gestoppt, es ist damit erloschen.

Testbiotech fordert vor dem BGH jetzt aber zusätzlich die Nichtigerklärung des Patentes, soweit menschliche Embryonen umfasst sind. Der Grund: Mit der Erteilung des Patentes wurden grundsätzliche gesetzliche Patentausschlüsse verletzt, die dem Schutz ethischer Grenzen dienen. Patente auf eine wirtschaftliche Verwendung menschlicher Embryonen und Eingriffe in die menschliche Keimbahn sind in Europa verboten.

Angemeldet hatte das Patent ein Reproduktionsmediziner in München. Die Patentansprüche betrafen die Nutzung von Embryonen, einschließlich menschlicher, wie sie bei künstlicher Befruchtung (IVF) entstehen. Die Durchführung des patentierten Verfahrens mit menschlichen Embryonen wäre nach dem Embryonenschutzgesetz auch strafbar gewesen.

Dagegen weist der Patentinhaber darauf hin, dass u.a. Tierversuche gezeigt hätten, dass die betroffenen Embryonen bei der Entnahme der Zellen nicht immer zerstört werden. Deswegen sei sein Patent ethisch unbedenklich. Entsprechende Verfahren bei Menschen anzuwenden wäre aber ethisch völlig inakzeptabel, da in einen Embryo nur zu dessen eigenem Nutzen eingegriffen werden darf. Tatsächlich überlebten bei Versuche an Mäuseembryonen nur wenige Embryonen.

Die öffentliche Verhandlung am BGH findet vor dem 10. Senat statt. Dabei geht es darum, festzustellen, ob auch ein erloschenes Patent für nichtig erklärt werden kann, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt. Falls dies der Fall ist, kann das Gericht ein Urteil über die Rechtmäßigkeit der Patenterteilung treffen.

weitere Informationen: https://ots.de/mSisoY

Pressekontakt:

Christoph Then, Tel 0151 54638040, info@testbiotech.org

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