Die Nanostart AG begrüßt den gestern von
der Bundesregierung verabschiedeten „Aktionsplan Nanotechnologie 
2015″, in dem es darum geht, die Potenziale der Nanotechnologie 
sicher und nachhaltig zu gestalten und zu nutzen.
   „Als international agierende Beteiligungsgesellschaft für 
Nanotechnologie sehen wir, wie wichtig dieses Programm ist, um die 
hervorragende internationale Position der Bundesrepublik als eine der
führenden Nanotechnologie-Nationen zu sichern und auszubauen“, sagte 
Marco Beckmann, Vorstand der Frankfurter 
Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft, und ergänzt: „Immer mehr 
Nationen erkennen den hohen Stellenwert der Nanotechnologie für 
Wachstum und Wohlstand und fördern die Nanotechnologie. Der Wettlauf 
um die vorderen Plätze ist in vollem Gange.“
   Es ist unstrittig, dass die Nanotechnologie ein immenses 
Zukunftspotenzial birgt. Das wird auch anhand der Unternehmen 
deutlich, an denen die Nanostart beteiligt ist. Dort finden sich 
unter anderem Technologien, die laut Bundesregierung „bereits heute 
wichtige Dienste leisten.“
   Weitergehende Informationen zum Aktionsplan Nanotechnologie 2015 
finden Sie hier: http://www.bmbf.de/press/3030.php .
Über Nanostart:
   Die Nanostart AG ist die weltweit führende 
Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft. Das Unternehmen mit 
Hauptsitz in Frankfurt am Main beteiligt sich als 
Wachstumsfinanzierer an Nanotechnologie-Unternehmen in 
unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Der Investitionsschwerpunkt 
liegt dabei auf Unternehmen aus den am stärksten 
innovationsgetriebenen Branchen Cleantech, Life Sciences und 
IT/Electronics. Über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft 
Nanostart Asia in Singapur investiert die Nanostart zusammen mit der 
Regierung von Singapur in Nanotechnologie-Unternehmen in Asien. 
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter 
www.nanostart.de
Disclaimer:
   Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine 
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung 
von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot (IPO) von Wertpapieren
der Nanostart AG im Zusammenhang mit der Notierung der Aktien im 
Teilbereich des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter 
Wertpapierbörse, dem „Entry Standard“, findet nicht statt. Diese 
Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und
die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder 
indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder 
Japans bestimmt.
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