Die Nanostart AG begrüßt den gestern von
der Bundesregierung verabschiedeten „Aktionsplan Nanotechnologie
2015″, in dem es darum geht, die Potenziale der Nanotechnologie
sicher und nachhaltig zu gestalten und zu nutzen.
„Als international agierende Beteiligungsgesellschaft für
Nanotechnologie sehen wir, wie wichtig dieses Programm ist, um die
hervorragende internationale Position der Bundesrepublik als eine der
führenden Nanotechnologie-Nationen zu sichern und auszubauen“, sagte
Marco Beckmann, Vorstand der Frankfurter
Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft, und ergänzt: „Immer mehr
Nationen erkennen den hohen Stellenwert der Nanotechnologie für
Wachstum und Wohlstand und fördern die Nanotechnologie. Der Wettlauf
um die vorderen Plätze ist in vollem Gange.“
Es ist unstrittig, dass die Nanotechnologie ein immenses
Zukunftspotenzial birgt. Das wird auch anhand der Unternehmen
deutlich, an denen die Nanostart beteiligt ist. Dort finden sich
unter anderem Technologien, die laut Bundesregierung „bereits heute
wichtige Dienste leisten.“
Weitergehende Informationen zum Aktionsplan Nanotechnologie 2015
finden Sie hier: http://www.bmbf.de/press/3030.php .
Über Nanostart:
Die Nanostart AG ist die weltweit führende
Nanotechnologie-Beteiligungsgesellschaft. Das Unternehmen mit
Hauptsitz in Frankfurt am Main beteiligt sich als
Wachstumsfinanzierer an Nanotechnologie-Unternehmen in
unterschiedlichen Entwicklungsphasen. Der Investitionsschwerpunkt
liegt dabei auf Unternehmen aus den am stärksten
innovationsgetriebenen Branchen Cleantech, Life Sciences und
IT/Electronics. Über ihre 100-prozentige Tochtergesellschaft
Nanostart Asia in Singapur investiert die Nanostart zusammen mit der
Regierung von Singapur in Nanotechnologie-Unternehmen in Asien.
Weitere Informationen zum Unternehmen finden Sie unter
www.nanostart.de
Disclaimer:
Diese Mitteilung stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf oder zur Zeichnung
von Wertpapieren dar. Ein öffentliches Angebot (IPO) von Wertpapieren
der Nanostart AG im Zusammenhang mit der Notierung der Aktien im
Teilbereich des Freiverkehrs (Open Market) der Frankfurter
Wertpapierbörse, dem „Entry Standard“, findet nicht statt. Diese
Mitteilung stellt keinen Wertpapierprospekt dar. Diese Mitteilung und
die darin enthaltenen Informationen sind nicht zur direkten oder
indirekten Weitergabe in bzw. innerhalb Kanadas, Australiens oder
Japans bestimmt.
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