Die Finanzminister der Länder haben sich darauf verständigt, die Einführung des verpflichtenden Abrufs für die Arbeitgeber bis zum 31.12.2013 zu strecken. Ziel ist es, den Arbeitgebern – aber auch der Verwaltung – einen gleitenden Einstieg in das neue Verfahren zu ermöglichen. Dies bedeutet, dass Arbeitgeber auch erst im Laufe des Jahres 2013 mit dem elektronischen Abrufverfahren starten können.
Arbeitgeber haben während des Jahres 2013 die Möglichkeit, stufenweise (zu verschiedenen Zeitpunkten) in das ELStAM-Verfahren einzusteigen.
Es ist möglich,
• mit allen Arbeitnehmern gleichzeitig,
• nur mit bestimmten Arbeitnehmern oder
• z. B. auch nur mit den Arbeitnehmern einer bestimmten Niederlassung oder Abteilung zu beginnen.
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