Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat 
sich angesichts des sich in Großbritannien abzeichnenden Tabubruchs 
in der Bioethik positioniert. Er spricht ein klares Nein gegenüber 
einer „verbrauchenden Forschung“ mit menschlichen Embryonen aus, 
ebenso gegenüber der Forschung zur Verwirklichung von Eingriffen in 
die Keimbahn menschlicher Embryonen. Er plädiert für einen Schutz des
Menschen vom ersten bis zum letzten Augenblick des Lebens. Hier der 
Wortlaut der Erklärung:
Bioethik braucht internationale Standards
Kolpingwerk Deutschland positioniert sich zum Embryonenschutz
   1.    Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bedeutet ein 
hohes Gut: Die Menschheit verdankt ihr u.a. den medizinischen 
Fortschritt mit der erfolgreichen Bekämpfung von Krankheiten, unter 
denen die Menschen lange Zeit leiden mussten.
   2.    Ein Teil des medizinischen Fortschritts besteht in der 
Reproduktionsmedizin, die eine künstliche Befruchtung – die 
Vereinigung von Ei und Samenzelle außerhalb des Körpers – ermöglicht.
Dies belastet die Eltern, insbesondere die Frau, durch die nötigen 
Eingriffe. Besondere Verantwortung obliegt den beteiligten 
Medizinern, weil sie den Befruchtungsakt anstelle des Zeugungsaktes 
ausführen. Eine künstliche Befruchtung wird nach der Lehre der 
katholischen Kirche abgelehnt, weil die Zeugung menschlichen Lebens 
vom Liebesakt abgekoppelt wird (Dignitas personae Nr. 6). Besonders 
scharf wird von der Kirche kritisiert, dass die künstliche 
Befruchtung „die willentliche Beseitigung von Embryonen“ mit sich 
bringt (Dignitas personae Nr. 14).
   3.    In Deutschland ist die künstliche Befruchtung legal. Sie ist
aber nicht eine reine Privatangelegenheit der Beteiligten. Über die 
Wahrung der Menschenwürde zu wachen und das menschliche Leben vom 
ersten bis zum letzten Augenblick zu schützen, gehört zu den Rechten 
und Pflichten des staatlichen Handelns. Deshalb hat der Gesetzgeber 
in Deutschland bereits seit dem Jahr 1990 die Reproduktionsmedizin 
aus ethischen Gründen durch das Embryonenschutzgesetz reguliert und 
in verantwortbare Bahnen gelenkt. Dabei schützt der deutsche 
Gesetzgeber den Embryo vom Zeitpunkt der Entstehung an. Embryo ist 
nach § 8 Embryonenschutzgesetz die befruchtete, entwicklungsfähige 
menschliche Eizelle. Als entwicklungsfähig gilt laut Gesetz jede 
befruchtete Eizelle, außer es zeigt sich innerhalb von 24 Stunden 
nach der Befruchtung, dass sie sich nicht teilen kann. Unter Strafe 
gestellt wird die missbräuchliche Anwendung von 
Fortpflanzungstechniken mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder 
Geldstrafe unter anderem, wenn eine Befruchtung zu einem anderen 
Zweck als zur Schwangerschaft vorgenommen wird, innerhalb eines 
Zyklus mehr als drei Embryonen übertragen werden oder mehr als drei 
Eizellen im Eileiter befruchtet werden. Strafbar ist bereits, mehr 
Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus 
übertragen werden sollen. Ebenso streng verboten ist die Verwendung 
des menschlichen Embryos für Zwecke, die keine Schwangerschaft 
herbeiführen sollen.
   4.    Anfang Februar hat in Großbritannien die Zulassung  einer 
neuen Forschungsmethode Aufsehen erregt. Die britische Behörde HFEA 
(Human Fertilisation and Embryology Authority) hat die genetische 
Veränderung von vorhandenen menschlichen Embryonen erlaubt, die von 
der Reproduktionsmedizin nicht mehr zur Erzeugung einer 
Schwangerschaft benötigt werden. Dies würde in Deutschland gegen die 
gültigen ethischen Normen verstoßen und wäre nach den Vorschriften 
des Embryonenschutzgesetzes unter Strafe gestellt. Die britischen 
Wissenschaftler brechen damit ein bislang weltweit gültiges Tabu und 
erlauben erstmals die Manipulation der menschlichen Keimbahn. Die 
Veränderungen sollen Aufschluss darüber geben, warum es zu 
Fehlgeburten kommt. Die Embryonen dürfen keiner Frau eingepflanzt und
müssen nach längstens zwei Wochen vernichtet werden.
   5.    Auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg stellte
in einem Grundsatzurteil im Oktober 2011 Embryonen unter den Schutz 
der Menschenwürde.
   6.    Menschliche Embryonen dürfen nicht als Forschungsmaterial 
zur Verfügung stehen! Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die 
damit verbundene Umprogrammierung sämtlicher Nachkommen können in 
ihren Auswirkungen nicht eingeschätzt werden, sie sind 
unkalkulierbar. Sie betreffen die Genstruktur nachfolgender 
Generationen, ihre Manipulation muss aus ethischen Gründen tabu 
bleiben. Die Anwendung von Keimbahnveränderungen in der menschlichen 
DNA würde zudem das Risiko verursachen, dass die gewonnenen 
medizinischen Erkenntnisse nicht nur zur Abwendung von schweren 
Erkrankungen genutzt werden, sondern auch zur Entwicklung von 
optimierten Menschen („Designer-Babys“). Die genetische Optimierung 
von Menschen würde ein unausschöpfliches Betätigungsfeld bieten, 
dessen logisches Ergebnis darin bestehen würde, genetisch ideale 
Menschen zu erschaffen.
   7.    Das Kolpingwerk tritt für hohe rechtliche Standards in der 
Bioethik in Deutschland ein, welche die Würde des Menschen vom Beginn
bis zum Ende des Lebens schützen. In der öffentlichen Darstellung 
dieses Themenbereiches muss darauf geachtet werden, dass neben den 
Chancen auch die Risiken und Gefahren der Reproduktionsmedizin 
aufgezeigt werden.
   8.    Mit Bestürzung stellt das Kolpingwerk fest, dass führende 
Reproduktionsmediziner in Deutschland dafür eintreten, den vom 
Gesetzgeber auferlegten Embryonenschutz zu umgehen, und die 
gesetzlichen Vorgaben exzessiv und unter Verstoß gegen den Wortlaut 
des Gesetzes auszulegen. Dazu bekennen sie sich öffentlich im 
offiziellen Organ von zehn Fachverbänden und Gesellschaften aus dem 
Bereich der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Dies fordert die
Fürsorgepflicht des Staates – insbesondere der Justiz – zum Schutz 
der Menschenwürde, die bereits für den Embryo gilt, heraus.
   9.    Das Kolpingwerk Deutschland schließt sich der Forderung von 
Papst Franziskus an, internationale bioethische Standards zu 
schaffen, die die Würde und den Schutz des Menschen von Anfang an 
sichern.
Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
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