Kolpingwerk warnt vor Missbrauch der Embryonenforschung

Der Bundesvorstand des Kolpingwerkes Deutschland hat
sich angesichts des sich in Großbritannien abzeichnenden Tabubruchs
in der Bioethik positioniert. Er spricht ein klares Nein gegenüber
einer „verbrauchenden Forschung“ mit menschlichen Embryonen aus,
ebenso gegenüber der Forschung zur Verwirklichung von Eingriffen in
die Keimbahn menschlicher Embryonen. Er plädiert für einen Schutz des
Menschen vom ersten bis zum letzten Augenblick des Lebens. Hier der
Wortlaut der Erklärung:

Bioethik braucht internationale Standards

Kolpingwerk Deutschland positioniert sich zum Embryonenschutz

1. Die Freiheit von Wissenschaft und Forschung bedeutet ein
hohes Gut: Die Menschheit verdankt ihr u.a. den medizinischen
Fortschritt mit der erfolgreichen Bekämpfung von Krankheiten, unter
denen die Menschen lange Zeit leiden mussten.

2. Ein Teil des medizinischen Fortschritts besteht in der
Reproduktionsmedizin, die eine künstliche Befruchtung – die
Vereinigung von Ei und Samenzelle außerhalb des Körpers – ermöglicht.
Dies belastet die Eltern, insbesondere die Frau, durch die nötigen
Eingriffe. Besondere Verantwortung obliegt den beteiligten
Medizinern, weil sie den Befruchtungsakt anstelle des Zeugungsaktes
ausführen. Eine künstliche Befruchtung wird nach der Lehre der
katholischen Kirche abgelehnt, weil die Zeugung menschlichen Lebens
vom Liebesakt abgekoppelt wird (Dignitas personae Nr. 6). Besonders
scharf wird von der Kirche kritisiert, dass die künstliche
Befruchtung „die willentliche Beseitigung von Embryonen“ mit sich
bringt (Dignitas personae Nr. 14).

3. In Deutschland ist die künstliche Befruchtung legal. Sie ist
aber nicht eine reine Privatangelegenheit der Beteiligten. Über die
Wahrung der Menschenwürde zu wachen und das menschliche Leben vom
ersten bis zum letzten Augenblick zu schützen, gehört zu den Rechten
und Pflichten des staatlichen Handelns. Deshalb hat der Gesetzgeber
in Deutschland bereits seit dem Jahr 1990 die Reproduktionsmedizin
aus ethischen Gründen durch das Embryonenschutzgesetz reguliert und
in verantwortbare Bahnen gelenkt. Dabei schützt der deutsche
Gesetzgeber den Embryo vom Zeitpunkt der Entstehung an. Embryo ist
nach § 8 Embryonenschutzgesetz die befruchtete, entwicklungsfähige
menschliche Eizelle. Als entwicklungsfähig gilt laut Gesetz jede
befruchtete Eizelle, außer es zeigt sich innerhalb von 24 Stunden
nach der Befruchtung, dass sie sich nicht teilen kann. Unter Strafe
gestellt wird die missbräuchliche Anwendung von
Fortpflanzungstechniken mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder
Geldstrafe unter anderem, wenn eine Befruchtung zu einem anderen
Zweck als zur Schwangerschaft vorgenommen wird, innerhalb eines
Zyklus mehr als drei Embryonen übertragen werden oder mehr als drei
Eizellen im Eileiter befruchtet werden. Strafbar ist bereits, mehr
Eizellen einer Frau zu befruchten, als ihr innerhalb eines Zyklus
übertragen werden sollen. Ebenso streng verboten ist die Verwendung
des menschlichen Embryos für Zwecke, die keine Schwangerschaft
herbeiführen sollen.

4. Anfang Februar hat in Großbritannien die Zulassung einer
neuen Forschungsmethode Aufsehen erregt. Die britische Behörde HFEA
(Human Fertilisation and Embryology Authority) hat die genetische
Veränderung von vorhandenen menschlichen Embryonen erlaubt, die von
der Reproduktionsmedizin nicht mehr zur Erzeugung einer
Schwangerschaft benötigt werden. Dies würde in Deutschland gegen die
gültigen ethischen Normen verstoßen und wäre nach den Vorschriften
des Embryonenschutzgesetzes unter Strafe gestellt. Die britischen
Wissenschaftler brechen damit ein bislang weltweit gültiges Tabu und
erlauben erstmals die Manipulation der menschlichen Keimbahn. Die
Veränderungen sollen Aufschluss darüber geben, warum es zu
Fehlgeburten kommt. Die Embryonen dürfen keiner Frau eingepflanzt und
müssen nach längstens zwei Wochen vernichtet werden.

5. Auch der Europäische Gerichtshof (EUGH) in Luxemburg stellte
in einem Grundsatzurteil im Oktober 2011 Embryonen unter den Schutz
der Menschenwürde.

6. Menschliche Embryonen dürfen nicht als Forschungsmaterial
zur Verfügung stehen! Eingriffe in die menschliche Keimbahn und die
damit verbundene Umprogrammierung sämtlicher Nachkommen können in
ihren Auswirkungen nicht eingeschätzt werden, sie sind
unkalkulierbar. Sie betreffen die Genstruktur nachfolgender
Generationen, ihre Manipulation muss aus ethischen Gründen tabu
bleiben. Die Anwendung von Keimbahnveränderungen in der menschlichen
DNA würde zudem das Risiko verursachen, dass die gewonnenen
medizinischen Erkenntnisse nicht nur zur Abwendung von schweren
Erkrankungen genutzt werden, sondern auch zur Entwicklung von
optimierten Menschen („Designer-Babys“). Die genetische Optimierung
von Menschen würde ein unausschöpfliches Betätigungsfeld bieten,
dessen logisches Ergebnis darin bestehen würde, genetisch ideale
Menschen zu erschaffen.

7. Das Kolpingwerk tritt für hohe rechtliche Standards in der
Bioethik in Deutschland ein, welche die Würde des Menschen vom Beginn
bis zum Ende des Lebens schützen. In der öffentlichen Darstellung
dieses Themenbereiches muss darauf geachtet werden, dass neben den
Chancen auch die Risiken und Gefahren der Reproduktionsmedizin
aufgezeigt werden.

8. Mit Bestürzung stellt das Kolpingwerk fest, dass führende
Reproduktionsmediziner in Deutschland dafür eintreten, den vom
Gesetzgeber auferlegten Embryonenschutz zu umgehen, und die
gesetzlichen Vorgaben exzessiv und unter Verstoß gegen den Wortlaut
des Gesetzes auszulegen. Dazu bekennen sie sich öffentlich im
offiziellen Organ von zehn Fachverbänden und Gesellschaften aus dem
Bereich der Reproduktionsmedizin und Endokrinologie. Dies fordert die
Fürsorgepflicht des Staates – insbesondere der Justiz – zum Schutz
der Menschenwürde, die bereits für den Embryo gilt, heraus.

9. Das Kolpingwerk Deutschland schließt sich der Forderung von
Papst Franziskus an, internationale bioethische Standards zu
schaffen, die die Würde und den Schutz des Menschen von Anfang an
sichern.

Pressekontakt:
Kolpingwerk Deutschland
Martin Grünewald
Pressesprecher
St.-Apern-Str. 32
50667 Köln
Tel: (0221) 20701-220
E-Mail: martin.gruenewald@kolping.de
Homepage: www.kolping.de

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