Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen wird um weitere sechs Monate verlängert.
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung hat eine Rechtsverordnung erlassen, durch die die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie auf befristet beschäftigte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrer Qualifizierungsphase weiterhin abgefedert werden sollen. Die Höchstbefristungsdauer für Qualifizierungen im Wissenschaftszeitvertragsgesetz wird um weitere sechs Monate verlängert. Der Bundesrat hat der WissZeitVG -Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung (WissBdVV) in seiner Sitzung am heutigen Freitag zugestimmt. Dazu erklärt Bundesbildungsministerin Anja Karliczek:
„Die COVID-19-Pandemie dauert an und stellt auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler an Hochschulen und Forschungseinrichtungen weiterhin vor große Herausforderungen. Deshalb verlängern wir die zulässige Befristungsdauer im Wissenschaftszeitvertragsgesetz um weitere sechs Monate und schaffen dadurch zusätzliche Flexibilität. Mir ist wichtig, dass die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler trotz der schwierigen Situation ihre wissenschaftliche Qualifizierung weiterverfolgen können.
Mit der neuen Verordnung knüpft mein Haus an die erste pandemiebedingte Verlängerung der Höchstbefristungsdauer um sechs Monate an, die bereits im Mai 2020 durch das Wissenschafts- und Studierendenunterstützungsgesetz erfolgt war. Der rechtliche Rahmen für die Hochschulen und Forschungseinrichtungen als Arbeitgeber, Beschäftigungsverhältnisse über die bisherigen Höchstbefristungsgrenzen hinaus zu verlängern, wird mit der neuen Verordnung nun um weitere sechs Monate erweitert. Damit unterstützen wir zum Beispiel Doktoranden und PostDocs, die aktuell ihre Labore nur eingeschränkt nutzen können oder nicht genügend Probanden für ihre Forschungsvorhaben finden. „
Hintergrund:
Die Regelung im Einzelnen:
Das Bundesministerium für Bildung und Forschung verlängert durch Rechtsverordnung (WissZeitVG-Befristungsdauer-Verlängerungs-Verordnung – WissBdVV) die Höchstbefristungsgrenzen für das wissenschaftliche und künstlerische Personal, das sich in seiner Qualifizierungsphase nach § 2 Abs. 1 des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes (WissZeitVG) befindet, um weitere sechs Monate. Der Bundesrat hat dem WissBdVV in seiner heutigen Sitzung am 18. September 2020 zugestimmt. Die Regelung tritt am 1. Oktober 2020 in Kraft.
Bereits im Mai 2020 war das WissZeitVG aus Anlass der COVID-19-Pandemie angepasst und die gesetzliche Höchstbefristungsgrenze für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in der Qualifizierungsphase verlängert worden. Der Befristungsrahmen für Beschäftigungsverhältnisse nach § 2 Abs. 1 WissZeitVG, die zwischen dem 1. März 2020 und dem 30. September 2020 bestehen, verlängert sich dadurch um sechs Monate. Zugleich war im WissZeitVG eine Ermächtigung für das BMBF vorgesehen, im Falle fortbestehender Auswirkungen der COVID-19-Pandemie die zulässige Befristungsdauer durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates um höchstens weitere sechs Monate zu verlängern.
Hiervon macht das BMBF angesichts der weiterhin bestehenden erheblichen Einschränkungen des Wissenschafts- und Hochschulbetriebs nunmehr Gebrauch. Diese Verlängerung um sechs Monate gilt auch für Beschäftigungsverhältnisse, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 31. März 2021 begründet werden.
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https://www.bmbf.de/de/faq-was-befristet-beschaeftigte-jetzt-wissen-muessen-1168 2.html
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