Weiterhin deutlich mehr Unternehmensschließungen als Insolvenzen
Die meisten Insolvenzanträge stellten Unternehmen in den Rechtsformen GmbH und Einzelunternehmen. 2024 stieg aber auch die Anzahl der Insolvenzanträge von Unternehmen in der Rechtsform der GmbH & Co.KG, die im Mittelstand weit verbreitet ist.
Insgesamt betrachtet, machen die Insolvenzen trotz des Anstiegs um 22,4 % auf 21.800 nur einen kleinen Anteil an allen gewerblichen Unternehmensschließungen (270.000) aus. Zudem enden nicht alle Insolvenzanträge mit der Schließung des betroffenen Unternehmens. So stieg beispielsweise die Anzahl der genehmigten eigenverwalteten Insolvenzverfahren in 2024 auf 470. Zum Vergleich: 2023 waren es 345 genehmigte Anträge. Damit hat dieser auf Sanierung ausgerichtete Verfahrensweg seit seiner Einführung vor 25 Jahren einen neuen Höchsstand erreicht. Er wird allerdings vorrangig von größeren Unternehmen genutzt.
Die Statistik „Unternehmensinsolvenzen“ ist auf der Homepage des Institut für Mittelstandsforschung (www.ifm-bonn.org) hier (https://www.ifm-bonn.org/statistiken/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/unternehmensinsolvenzen) abrufbar. Mehr Informationen zum eigenverwalteten Insolvenzverfahren als Sanierungsweg finden Sie hier (https://www.ifm-bonn.org/fileadmin/data/redaktion/statistik/gruendungen-und-unternehmensschliessungen/dokumente/IfM-Hintergrundinformation_zum_eigenverwalteten_Insolvenzverfahren.pdf).
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Dr. Jutta Gröschl
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