Unliebsame Forschungsergebnisse im Rahmen von
Arzneimittelstudien sind in der Vergangenheit oft unter Verschluss
gehalten worden. Zulassungsbehörden und anderen Wissenschaftlern
fehlen dann wichtige Erkenntnisse. Dem schiebt die EU nun einen
Riegel vor: Ab 2016 müssen Ergebnisse von klinischen Studien
spätestens ein Jahr nach Abschluss auf einem Internetportal der
Europäischen Arzneimittelagentur veröffentlicht werden. „Es ist gut,
dass wir durch die Registrierung wenigstens die Geburtsurkunde einer
Studie haben – wenn auch nicht den ausführlichen Lebenslauf“,
kommentierte Gerd Antes, Direktor des Deutschen Cochrane-Zentrums an
der Universität Freiburg das Gesetz in der „Apotheken Umschau“.
Cochrane-Zentren haben sich die Bewertung medizinischer Studien zur
Aufgabe gemacht. Antes kritisiert ebenfalls, dass die
Veröffentlichungspflicht nicht rückwirkend für bereits zugelassene
Medikamente gilt.
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