Der Deutsche Ethikrat und die TMF – Technologie-
und Methodenplattform für die vernetzte medizinische Forschung e. V.
hatten zum gestrigen Donnerstag zu einem Expertengespräch nach Berlin
eingeladen, um über die Stellungnahme und die Empfehlungen des
Ethikrates zu diskutieren, die Forschung mit Humanbiobanken auf eine
gesetzliche Grundlage zu stellen.
Wissenschaftler, Juristen, Datenschützer und Ethiker waren
zusammengekommen, um die vielfältigen Aspekte der Forschung unter
Nutzung von Humanbiobanken und die Konsequenzen von
Regulierungsmaßnahmen für die Forschungspraxis auszuloten und
gemeinsam mit Politikern, Patientenvertretern und anderen
Interessierten die Notwendigkeit eines Biobankgesetzes zu erörtern.
Die zentrale Empfehlung des Ethikrates, die Spender noch stärker
als bisher vor den Risiken einer missbräuchlichen Verwendung ihrer
Daten zu schützen und Vertrauen der Öffentlichkeit in den Betrieb von
Biobanken zu schaffen sowie gleichzeitig durch eine Lockerung der
Zweckbindung der Probennutzung die medizinische Forschung mit
Biobankmaterialien zu erleichtern, fand die allgemeine Zustimmung der
Referenten und Diskutanten.
Die Empfehlungen des Ethikrates zur Festlegung der zulässigen
Nutzung, zur Einbeziehung von Ethikkommissionen, zur
Qualitätssicherung und Transparenz seien nicht nur begrüßenswerte
Ansätze, sondern zum Teil bereits gängige Praxis. Umstritten war,
inwieweit inhaltlich und zeitlich begrenzte Sammlungen – etwa im
Rahmen wissenschaftlicher Qualifikationsarbeiten – auf die gleiche
Weise wie große Biobanken zu behandeln seien.
Intensiv diskutiert wurde die Frage, ob ein gesetzlich verankertes
Biobankgeheimnis erforderlich ist, um einen sachgerechten Ausgleich
zwischen den Spender- und den Forscherinteressen zu finden.
Insbesondere die Praktiker gaben zu bedenken, dass ein
Biobankgeheimnis den Spendern und Wissenschaftlern zwar einen höheren
Schutz biete, gleichzeitig aber zu einem möglicherweise erhöhten
Verwaltungsaufwand für Forschungsprojekte führe und internationale
Kooperationen behindere.
In der anschließenden Diskussion bestand keine Einigkeit darüber,
ob eine gesetzliche Regelung überhaupt erforderlich ist oder eine
Selbstregulierung innerhalb der Forschung auf der Basis der
bestehenden Gesetzeslage ausreicht. Diese Selbstregulierung wird
unter anderem durch die Datenschutzkonzepte und Empfehlungen der TMF
unterstützt.
Humanbiobanken sind Sammlungen von Proben menschlicher
Körpersubstanzen (z. B. Gewebe, Blut, DNA), die mit personenbezogenen
Daten und insbesondere gesundheitsbezogenen Informationen über die
Spender elektronisch verknüpft sind. Sie spielen bei der Erforschung
der Ursachen und Mechanismen zahlreicher Erkrankungen und ihrer
Behandlung eine zentrale Rolle und sind für die biomedizinische
Forschung ein unverzichtbares Hilfsmittel. Besondere rechtliche und
ethische Herausforderungen ergeben sich aus einer Vielzahl neuer
Trends der Biobankenforschung, insbesondere hinsichtlich ihrer
quantitativen und qualitativen Ausweitung, der zunehmenden Vernetzung
und Internationalisierung sowie der Privatisierung und
Kommerzialisierung.
Interessenten können die einzelnen Beiträge in Kürze nachhören und
nachlesen unter http://www.ethikrat.org/ .
Informationen zur TMF unter www.tmf-ev.de.
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Ulrike Florian
Deutscher Ethikrat
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