Wie sollte man mit Forschung umgehen, die zum 
medizinischen Fortschritt oder anderen gesellschaftlich wichtigen 
Zielen beitragen möchte, gleichzeitig aber auch von Bioterroristen 
oder anderen Straftätern missbraucht werden könnte? Zu dieser Frage 
gibt der Deutsche Ethikrat in seiner heute der Bundesregierung und 
der Öffentlichkeit übergebenen Stellungnahme „Biosicherheit – 
Freiheit und Verantwortung in der Wissenschaft“ fünf Empfehlungen ab,
die von bewusstseinsbildenden Maßnahmen und einem bundesweit gültigen
Forschungskodex für Wissenschaftler bis hin zu Vorschlägen für 
rechtlich verbindliche Regelungen und internationale Initiativen 
reichen.
   Manche Forschungsergebnisse in den Lebenswissenschaften können 
nicht nur zum Nutzen des Einzelnen und der Gesellschaft angewandt, 
sondern auch in Schädigungsabsicht missbraucht werden. Zwei Studien, 
in deren Verlauf die Übertragbarkeit von Vogelgrippeviren zwischen 
Säugetieren experimentell erhöht worden war, hatten 2012 weltweit 
eine bis heute andauernde internationale Diskussion über den Umgang 
mit missbrauchsgefährdeter Forschung in den Lebenswissenschaften 
ausgelöst.
   Besorgniserregende biosicherheitsrelevante Forschung (Dual Use 
Research of Concern, kurz DURC) umfasst Arbeiten, bei denen 
anzunehmen ist, dass sie Wissen, Produkte oder Technologien 
hervorbringen, die direkt von Dritten missbraucht werden können, um 
das Leben oder die Gesundheit von Menschen, die Umwelt oder andere 
Rechtsgüter zu schädigen.
   Der Ethikrat hat im Auftrag der Bundesregierung erörtert, ob die 
in Deutschland geltenden rechtlichen Regelungen und die 
Verhaltenskodizes von Wissenschaft und Wirtschaft ausreichen, um das 
Missbrauchspotenzial von DURC zu minimieren. Er kommt dabei zu dem 
Ergebnis, dass zwar viele Regelungen existieren, aber weitere 
bewusstseinsbildende und verantwortungsfördernde Maßnahmen sowie 
rechtliche Regelungen für eine angemessene Risikovorsorgestrategie 
notwendig sind.
   Im Einzelnen spricht sich der Ethikrat erstens dafür aus, in der 
Wissenschaftsgemeinschaft das Bewusstsein für Missbrauchsgefahren zu 
schärfen, zweitens einen bundesweit gültigen Forschungskodex für 
einen verantwortlichen Umgang mit missbrauchsgefährdeter Forschung zu
erstellen und drittens die Förderung von DURC-Vorhaben an das 
positive Votum einer neu einzurichtenden DURC-Kommission zu knüpfen.
   In seiner vierten Empfehlung macht der Ethikrat Vorschläge für 
rechtlich verbindliche Regelungen. Dazu gehören die gesetzliche 
Definition von DURC, die Einsetzung einer DURC-Kommission, die 
Verpflichtung, sich vor Durchführung solcher Forschung durch dieses 
Gremium beraten zu lassen, sowie die Verankerung eines Verfahrens zur
Evaluation des DURC-Beratungsverfahrens.
   Die Beratung der DURC-Kommission soll sich u.a. auf die Frage 
beziehen, ob die Risiken im Verhältnis zu den Chancen verantwortbar 
sind. Die Kommission soll ferner Empfehlungen zu Maßnahmen der 
Risikominimierung, zu einem begleitenden Monitoring, zu geplanten 
Forschungskooperationen sowie zur Weitergabe und Veröffentlichung von
DURC-Ergebnissen geben.
   Einige Ratsmitglieder empfehlen die Ergänzung des 
Beratungsverfahrens um ein Genehmigungsverfahren durch eine 
Bundesbehörde.
   In seiner fünften Empfehlung fordert der Ethikrat die 
Wissenschaftsgemeinschaft und die Bundesregierung auf, sich auch in 
der Europäischen Union und international für die Entwicklung 
vergleichbarer Standards im Umgang mit biosicherheitsrelevanter 
Forschung einzusetzen.
   Die Stellungnahme kann unter 
http://www.ethikrat.org/dateien/pdf/stellungnahme-biosicherheit.pdf 
abgerufen werden.
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Ulrike Florian 
Deutscher Ethikrat 
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