CO2-orientierte Steuerreform dringend erforderlich,
um Innovationen für die Energiewende zu befördern
Im neuen Jahresgutachten der Expertenkommission Forschung und
Innovation (EFI), das Bundeskanzlerin Merkel am Mittwoch in Berlin
übergeben wurde, verweisen die sechs Mitglieder darauf, dass
„innovative Technologien und Geschäftsmodelle künftig einen
entscheidenden Beitrag zur Energiewende leisten können.“ Das
Potenzial „schon vorhandener und neu entstehender Innovationen wird
aber durch regulatorische Hürden und das Steuer- und Abgabensystem
ausgebremst – insbesondere durch Energiesteuern und -abgaben, die
sich bisher kaum am CO2-Gehalt der Energieträger orientieren.“
Für die aus Klimaschutzgründen dringend gebotene Energiewende zu
einem CO2-freien Energiesystem müssten nicht nur konventionelle
Kohle- und Gaskraftwerke durch erneuerbare Energien in der
Stromerzeugung ersetzt werden. Vielmehr bestehe auch dringender
Handlungsbedarf bei der Reduktion von CO2-Emissionen in weiteren
Sektoren, die für zwei Drittel der klimaschädlichen
Treibhausgasemissionen in Deutschland verantwortlich seien: bei
Gebäuden, im Verkehr und in der Industrie. Dabei spiele die
sektorübergreifende Nutzung von Strom aus erneuerbaren Energien – die
sogenannte Sektorkopplung – eine Schlüsselrolle. Der Ausbau der
erneuerbaren Energien müsse zudem mit massiven Energieeinsparungen
und Verbesserungen der Energieeffizienz kombiniert werden: „Wollte
man nur den Endenergieverbrauch von 2017 allein über Strom aus
erneuerbaren Energien (EE) decken, wäre hierfür in Deutschland eine
EE-Kapazität von mehr als 1.400 Gigawatt (GW) erforderlich. Ende 2017
waren allerdings gerade einmal 112 GW installiert. Für den
notwendigen zehnfachen Ausbau werden Zeit und Ausbauflächen knapp –
selbst mit einem optimistisch gerechneten EE-Ausbau können die
Emissionsreduktionsziele nicht allein erreicht werden.“
Für den Erfolg der Energiewende – eine Dekarbonisierung des
Energiesystems bei hoher Versorgungssicherheit und tragbaren
Strompreisen – spielten innovative Technologien und Geschäftsmodelle
eine ganz wesentliche Rolle, so das Jahresgutachten 2019. Solche
Innovationen kämen derzeit aber nicht voll zum Einsatz: „Aus der
unzureichenden CO2-Bepreisung von Energieträgern entsteht ein
Wettbewerbsnachteil für die Nutzung klimafreundlicher innovativer
Technologien und Geschäftsmodelle. Damit wird der Einsatz von
klimafreundlichem Strom aus erneuerbaren Energien in den Sektoren
Verkehr und Gebäude erschwert und somit gerade die Sektorkopplung als
Kernelement der Energiewende behindert,“ so Prof. Christoph Böhringer
von der Universität Oldenburg und Mitglied der Expertenkommission.
Handlungsempfehlungen der Expertenkommission:
– Eine Dekarbonisierung des deutschen Energiesystems bei
Versorgungssicherheit und Bezahlbarkeit von Energie sei ohne
innovative Technologien und Geschäftsmodelle aus Sicht der
Kommission nicht darstellbar: „Viele aus Sicht von Fachleuten
wichtige Technologien und Geschäftsmodelle sind heute schon
marktreif. Um diese innovativen und klimafreundlichen
Technologien und Geschäftsmodelle zu stärken, müssen Steuern,
Abgaben und Umlagen auf Energie über alle Wirtschaftssektoren an
der Klimaschädlichkeit bzw. dem CO2-Gehalt von Energieträgern
ausgerichtet werden. Eine solche CO2-orientierte Steuerreform
sollte sozialverträglich gestaltet werden, indem zusätzliche
Steuereinnahmen zur Kompensation von wirtschaftlich schwachen
Haushalten verwendet werden, die von Energiepreiserhöhungen
besonders betroffen sind.“
– Die Anreizregulierung für Betreiber von Stromnetzen müsse so
angepasst werden, dass sich der Betrieb bereits marktreifer
innovativer Anlagen und Geschäftsmodelle, die das Stromnetz
stabilisieren bzw. netzdienlich sind, lohne.
– Damit sich die gesamtwirtschaftlichen Vorteile von
Flexibilisierungsoptionen in Stromangebot und -nachfrage auch
betriebswirtschaftlich rechneten, müsse eine Reform der
Netzentgelte erfolgen, bei der die tatsächlichen Kosten der
Stromnetznutzung räumlich und zeitlich abgebildet würden. „Nur
so können innovative Technologien wie dezentrale Speicher oder
Power-to-X ausreichend rentabel werden – dann werden sie in
ihrer Marktdurchsetzung auch nicht mehr gehemmt“, so die
Expertenkommission.
– Um innovative digitale Geschäftsmodelle für die Energiewende zu
befördern, sollten rechtliche Fragen der Datenerhebung bzw.
-nutzung zügig geklärt werden.
– Wegen der herausragenden Bedeutung der Sektorkopplung für die
Energiewende müssen die Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten
und deren Förderung stärker als bisher nach dem
Organisationsprinzip der Sektorkopplung ausgerichtet werden.
Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) mit Sitz in
Berlin leistet seit über zehn Jahren wissenschaftliche
Politikberatung für die Bundesregierung und legt jährlich ein
Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer
Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist
es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems
im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die
Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu
bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die
nationale Forschungs- und Innovationspolitik. www.e-fi.de
Für Presseanfragen:
Dr. Helge Dauchert
Leiter der EFI-Geschäftsstelle
E-Mail: helge.dauchert@e-fi.de
Tel: 030 / 322 982 562
Original-Content von: Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft, übermittelt durch news aktuell