EFI-Jahresgutachten 2015: Urheberrecht muss innovationsfreundlicher werden

In ihrem aktuellen Jahresgutachten kritisiert die
Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) das bestehende
Urheberrecht als zu wenig innovationsorientiert. Die wachsende
wirtschaftliche Bedeutung nutzergenerierter Inhalte wird nicht
ausreichend berücksichtigt. Um dieses innovative Potenzial zu nutzen,
sollte die kreative Umgestaltung von Werken unter bestimmten
Bedingungen zulässig sein. Die komplexen Bestimmungen des
Urheberrechts müssen vereinfacht und für die Nutzer transparenter
werden. Die Expertenkommission fordert zudem die Einführung einer
„allgemeinen Wissenschaftsschranke“.

Die wirtschaftliche Bedeutung von Werken und Inhalten, die von
Nutzern geschaffen werden, steigt. Ein beachtlicher Teil der auf
Videoportalen wie YouTube zugänglichen Inhalte stammt von privaten
Nutzern und viele dieser Beiträge sind qualitativ hochwertig.
Empirische Untersuchungen deuten darauf hin, dass ein Großteil des
Marktwertes von Online-Unternehmen durch Beiträge der Nutzer
entsteht. Das bestehende Urheberrecht beruht dagegen noch immer auf
der Annahme, dass es strikt getrennte Rollen von „klassischen“
Anbietern wie Verlagen einerseits und passiven Nutzern andererseits
gibt.

Aus volkswirtschaftlicher Sicht können weitreichende Schutzrechte
nachteilig sein, wenn sie kreative Nutzer einschränken und somit die
Schaffung neuer Werke durch Nutzer verhindern. Die Expertenkommission
empfiehlt daher, kreativen Nutzern größere Freiräume zu geben. So
sollten Umgestaltungen von Werken erlaubt sein, sofern sie einen
ausreichenden inneren Abstand zum Original wahren und nicht
kommerziell sind. Die Expertenkommission bemängelt, dass die
bestehenden Regelungen im Urheberrecht sehr komplex gehalten sind und
damit der Rechtsakzeptanz in breiten Schichten der Bevölkerung
entgegenstehen. Ein Großteil der Internetnutzer weiß nicht, welche
Angebote im Internet legal und welche illegal sind. „Ein übermäßig
komplexes Urheberrecht könnte sich also seine eigene Piraterie
schaffen“, warnt die Expertenkommission.

Um den Zugang zu Wissen zu erleichtern, fordert die
Expertenkommission die Einführung einer „allgemeinen
Wissenschaftsschranke“. Derzeit bestehende Barrieren beim Zugang zu
Wissen könnten damit reduziert werden. Eine praxistaugliche
Neuregelung würde Wissenschaftlern und Studierenden unter anderem den
digitalen Zugang zu Forschungsergebnissen in Zeitschriften und
anderen Medien erleichtern.

Die Expertenkommission Forschung und Innovation (EFI) leistet
wissenschaftliche Politikberatung für die Bundesregierung und legt
regelmäßig Gutachten zu Forschung, Innovation und technologischer
Leistungsfähigkeit Deutschlands vor. Wesentliche Aufgabe der EFI ist
es dabei, die Stärken und Schwächen des deutschen Innovationssystems
im internationalen und zeitlichen Vergleich zu analysieren und die
Perspektiven des Forschungs- und Innovationsstandorts Deutschland zu
bewerten. Auf dieser Basis entwickelt die EFI Vorschläge für die
nationale Forschungs- und Innovationspolitik.

Pressekontakt:
Dr. Helge Dauchert
EFI-Geschäftsstelle
c/o Stifterverband für die Deutsche Wissenschaft
Tel.: (0 30) 32 29 82-5 62
E-Mail: helge.dauchert@e-fi.de
www.e-fi.de

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