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Fusion/Übernahme/Beteiligung/Unternehmen
16.12.2012
Geplanter „Merger of Equals“ von Vivalis und Intercell Bildung eines 
europaweit führenden Biotech-Unternehmens für Impfstoffe und 
Antikörper
– Verschmelzung von Vivalis („Vivalis“) und Intercell AG 
(„Intercell“) und Bildung von Valneva SE („Valneva“), mit Sitz in 
Lyon (Frankreich) und Notierung an den geregelten Märkten der NYSE 
Euronext in Paris und der Wiener Börse – Intercell-Aktionäre erhalten
13 neue Vivalis Stammaktien für je 40 Intercell-Aktien, was einer 
Prämie von 31,7% für Intercell-Aktionäre auf den durchschnittlichen 
Aktienkurs der letzten drei Monate entspricht – Zusätzlich erhalten 
Intercell-Aktionäre 13 neue Vorzugsaktien für je 40 Intercell-Aktien.
Jede Vorzugsaktie wird, im Falle einer Marktzulassung des 
Pseudomonas-Impfstoffs, in 0,4810 neue Valneva Stammaktien gewandelt 
– Daraus folgende Verteilung des Aktienbesitzes an Valneva nach 
Abschluss des Mergers von 55% für ehemalige Vivalis-Aktionäre und 45%
für ehemalige Intercell Aktionäre – Die Verschmelzung wurde von den 
Aufsichtsräten von Vivalis und Intercell einstimmig genehmigt – 
Vivalis-Aktionäre, die insgesamt 68.5% der Stimmrechte halten, 
einschließlich Groupe Grimaud, haben unwiderrufliche Zusicherungen 
zur Abstimmung zugunsten des Mergers abgegeben – Kurze Zeit nach dem 
Abschluss des Mergers soll eine bereits vollständig abgesicherte 
Bezugsrechtsemission in Höhe von EUR 40 Mio. durchgeführt werden, um 
Valnevas Finanzposition weiter zu stärken; Der Fonds Stratégique d‘ 
Investissement (FSI) unterstützt den Merger und wird sich an der 
Kapitalerhöhung beteiligen – Struktur eines gleichberechtigten 
Zusammenschlusses („Merger of Equals“) bei dem beide Unternehmen im 
Valneva Aufsichtsrat und im Valneva Vorstand gleichermaßen 
repräsentiert sind, wobei sich der Vorstand aus zwei 
Vivalis-Vorstandsmitgliedern und zwei Intercell-Vorstandsmitgliedern 
zusammensetzen wird
Nantes (Frankreich) und Wien (Österreich), 16. Dezember 2012 – Die 
Vorstände von Vivalis (NYSE-Euronext: VLS) und Intercell (VSE: ICLL) 
geben bekannt, dass sie sich über die Bedingungen eines Mergers 
geeinigt haben, um ein europaweit führendes Biotech-Unternehmen im 
Bereich der Impfstoffe und Antikörper mit dem neuen Namen Valneva zu 
bilden.
Der Merger wird ein größeres und diversifizierteres, integriertes 
Unternehmen mit gestärkter Finanzposition und sich ergänzenden 
Möglichkeiten und Kompetenzen bilden:
– Die Geschäftsmodelle ergänzen sich und decken die gesamte 
Wertschöpfungskette von innovativen Technologieplattformen  über 
Forschungs- und Entwicklungskompetenzen bis zu ausgereiften 
Produktions-  und Vermarktungskompetenzen ab – Diversifizierte 
Einnahmequellen aus der Vermarktung eines Impfstoffs gegen das 
Japanische Enzephalitis Virus und Umsätzen aus zahlreichen 
kommerziellen Technologielizenzen – Ein breites Portfolio von 
vielversprechenden, in Partnerschaft entwickelten Produktkandidaten, 
darunter ein Impfstoff gegen Pandemische Grippe in Phase III, ein 
Pseudomonas-Impfstoff in Phase II/III sowie ein Impfstoff gegen 
Tuberkulose in Phase II – Ein Portfolio an validierten und bereits 
vermarkteten Technologieplattformen, darunter die EB66® Zelllinie für
die Entwicklung von human- und veterinärmedizinischen Produkten, die 
auf dem Weg ist, zum Industriestandard zu werden, die VIVA|ScreenTM 
Antikörper-Identifikationsplattform und das neuartige IC31®Adjuvans –
Erwartete Kostensynergien von EUR 5-6 Mio. an zukünftigen jährlichen 
Einsparungen, die innerhalb von zwei Jahren nach dem Abschluss des 
Mergers erreicht werden sollen – Stark verbessertes finanzielles 
Profil mit kombiniertem Barmittelbestand per 30. September 2012 von 
EUR 94 Mio. (angepasst um die geplante Bezugsrechtsemission in Höhe 
von EUR 40 Mio. und die Rückzahlung von Intercells ausstehenden 
Wandelanleihen). Diese verbesserte Finanzposition wird die 
Entwicklung von Valnevas Impfstoff- und Antikörperportfolio 
vorantreiben und das Risiko auf dem Weg zur Profitabilität 
verringern. – Ein sich ergänzendes, erfahrenes Management Team 
geführt durch Thomas Lingelbach als President und Chief Executive 
Officer, Franck Grimaud als President und Chief Business Officer, 
Majid Mehtali als Chief Scientific Officer und Reinhard Kandera als 
Chief Financial Officer.
Franck Grimaud, CEO und Majid Mehtali, CSO, die Co-Manager von 
Vivalis kommentierten: „Der Merger mit Intercell ist für Vivalis ein 
wichtiger Schritt in Richtung des  strategischen Ziels ein 
profitables, produktbasiertes, biopharmazeutisches Unternehmen 
aufzubauen und den Grundstein für rasch steigende Einnahmen und 
zukünftiges Gewinnwachstum zu legen. Der Zusammenschluss wird unsere 
Kernkompetenzen, insbesondere Richtung Produktentwicklungsfähigkeiten
signifikant ergänzen und gleichzeitig unser F&E-Portfolio stärken und
erweitern. Durch die diversifizierten Einnahmequellen wird Valneva 
auch über eine verbesserte Finanzkraft zur Finanzierung des 
zukünftigen Wachstums verfügen.“
Thomas Lingelbach, CEO von Intercell, kommentiert: „Unsere Strategie 
ist es, ein nachhaltiges Biotech-Unternehmen mit einem ausgeglichenen
und diversifizierten Wertschöpfungsportfolio aufzubauen, das uns die 
Entwicklung innovativer Produkte mit einem starken Fokus auf die 
Vorbeugung und Behandlung von Infektionskrankheiten ermöglicht. Der 
Merger wird dieses Ziel unterstützen indem die Fähigkeiten von 
Vivalis in Forschung und Technologie mit Intercells Entwicklungs-, 
Herstellungs-, und Kommerzialisierungsexpertise kombiniert werden. 
Die erhöhte Finanzstärke wird uns größere Möglichkeiten bieten, 
unsere Pipeline weiterzuentwickeln. Wir erwarten, dass die Aktionäre 
beider Unternehmen substantiell von diesen gestärkten Kompentenzen 
des kombinierten Unternehmens profitieren werden.“
Bedingungen des Mergers
Durch die Verschmelzung erhalten Intercell Aktionäre 13 neue Vivalis 
Stammaktien und 13 neue Vorzugsaktien für 40 Intercell Aktien, die 
sie besitzen.
Die Gegenleistung aus dem Merger entspricht einer Prämie für 
Intercell Aktionäre von 38,5% auf Basis der letzten Schlusskurse, und
von 31,7% auf Basis der durchschnittlichen Aktienkurse während der 
letzten drei Monate per 14. Dezember 2012.
Nach dem Abschluss der Verschmelzung, welche für Mai 2013 erwartet 
wird, und basierend auf dem derzeit ausgegebenen Aktienkapital der 
beiden Unternehmen, werden ehemalige Vivalis Aktionäre rund 55,0%, 
und ehemalige Intercell Aktionäre rund 45,0% des ausgegebenen 
Aktienkapitals von Valneva halten.
Jede Vorzugsaktie wird im Falle der Marktzulassung von Intercells 
Pseudomonas-Impfstoff in den USA oder in Europa in 0,4810 neue 
Valneva Aktien gewandelt. Dies würde zur Ausgabe von ungefähr 8,6 
Mio. neuen Valneva Stammaktien führen. Die Vorzugsaktien werden nicht
börsenotiert aber frei übertragbar sein.
Die mögliche Erteilung einer solchen Marktzulassung für den 
Pseudomonas-Impfstoff würde einen signifikanten Wertzuwachs bedeuten,
von dem alle Valneva Aktionäre profitieren würden. Gemäß der 
bestehenden Intercell-Partnerschaft für Pseudomonas, wird Valneva 
entweder zum Erhalt von umsatzabhängigen Lizenzzahlungen und 
möglichen Entwicklungs-Meilensteinen von EUR 120 Mio. berechtigt 
sein, oder – sollte sich das Unternehmen für die Co-Entwicklung des 
Produkts entscheiden –  an einer Gewinnbeteiligung teilnehmen.
Der Merger unterliegt üblichen Bedingungen einschließlich, unter 
anderem, der Zustimmung durch die Aktionäre von Vivalis und Intercell
und dem Erhalt der relevanten regulatorischen Zustimmungen. Die 
Bestimmungen des Mergers werden von Fusionsprüfern in Frankreich und 
Österreich geprüft. Zusätzlich wird ein französischer unabhängiger 
Experte die Bedingungen der Vorzugsaktien prüfen.
Vivalis hat unwiderrufliche Zusicherungen zur Abstimmung zugunsten 
eines Mergers von Groupe Grimaud und anderen Vivalis Aktionären 
erhalten, die insgesamt über 68.5% der Stimmrechte  der ausgegebenen 
Vivalis Aktien verfügen.
Intercell hat eine unwiderrufliche Zusicherung ihres Hauptaktionärs 
erhalten durch welche sich dieser verpflichtet mit seinen rund 15% 
der Stimmrechte des ausstehenden Aktienkapitals der Intercell 
zugunsten des Mergers abzustimmen.
Gleichzeitig mit dem Abschluss des Mergers wird Vivalis in eine 
Europäische Gesellschaft (SE) mit einem Vorstand (Directoire) und 
einem Aufsichtsrat (Conseil de Surveillance) umgewandelt. Sie wird 
gleichzeitig den Firmennamen in Valneva SE ändern und den Sitz der 
Unternehmensleitung nach Lyon verlegen.
Den Aufsichtsratsvorsitz wird Fréderic Grimaud führen, derzeit 
Vorsitzender des Aufsichtsrats von Vivalis. Die verbleibenden 
Positionen des Aufsichtsrats von Valneva werden mit zwei weiteren vom
Vivalis-Aufsichtsrat vorgeschlagenen Mitgliedern, drei vom 
Aufsichtsrat der Intercell vorgeschlagen Mitgliedern und (nach 
Abschluss der geplanten EUR 40 Mio. Bezugsrechtsemission) mit einem 
vom Fonds Strategique d’Investissement („FSI“) vorgeschlagen Mitglied
besetzt werden.
Michel Greco, Mitglied des Aufsichtsrats von Intercell sowie von 
Vivalis, ist als Mitglied des  Aufsichtsrats der Intercell 
zurückgetreten. Nach Abschluss des Mergers wird er 
Aufsichtsratsmitglied von Valneva werden.
Valneva Aktien werden an den geregelten Märkten der NYSE Euronext in 
Paris und der Wiener Börse notiert werden.
Beabsichtigte Bezugsrechtsemission: EUR 40 Mio. bereits zugesichert
Kurz nach Abschluss des Mergers beabsichtigt Valneva eine 
Kapitalerhöhung in Höhe von EUR 40 Mio. mit anteilsmäßigem (pro rata)
Bezugsrecht für alle Aktionäre durchführen.
Vivalis und Intercell haben die geplante Kapitalerhöhung in Höhe von 
EUR 40 Mio. bereits durch folgende Zusagen  abgesichert:
– FSI hat sich verpflichtet, an der Bezugsrechtsemission zu 62,5% des
Gesamtangebotes mit bis zu EUR 25 Mio. teilzunehmen. – Groupe Grimaud
und Unigrains (ein langfristiger Groupe Grimaud-Aktionär) haben eine 
unwiderrufliche Zusicherung abgegeben, die Bezugsrechtsemission mit 
insgesamt EUR 5 Mio. zu zeichnen. – Zwei Banken haben sich 
verpflichtet EUR 10 Mio. zu Standard-Marktbedingungen zu platzieren
Eine Analystenpräsentation in Form einer Telefonkonferenz mit Webcast
findet am Montag, den 17. Dezember 2012 um 14:00 Uhr CET/13:00 
GMT/8:00 Uhr EST statt.
Um den Webcast mitzuverfolgen oder die Präsentation herunterzuladen, 
besuchen Sie bitte die Websites der Unternehmen (www.vivalis.com und 
www.intercell.com) oder wählen Sie eine der folgenden Nummern um die 
Präsentation telefonisch mitzuverfolgen:
Österreich:             +43(0)1 2530 10153
Deutschland:            +49(0)89 1214 00699
Schweiz:                +41(0)22 592 7641
Frankreich:             +33(0)1 70 99 42 76
Schweden:               +46(0)8 5876 9445
UK:                     +44(0)20 3450 9987
Niederlande:            +31(0)20 721 9158
National free phone US: +1 877 249 9037
Local – New York, US:   +1 646 254 3367
Bitte geben Sie den Konferenzcode „8043867“ an, wenn Sie sich 
einwählen.
Société Générale Corporate and Investment Banking berät Vivalis im 
Zusammenhang mit dem Merger. Goldman Sachs International berät 
Intercell im Zusammenhang mit dem Merger.
Kontakte
Vivalis
Philippe Rousseau
Investors@vivalis.com
Intercell
Nina Waibel
Communications@intercell.com
Tel: +(43) 1 20620 1222 / 1116
NewCap
Axelle Vuillermet / Pierre Laurent
Vivalis@newcap.fr
Tel: +33 (0)1 44 71 94 93
Zukunftsgerichtete Aussagen
Diese Pressemitteilung beinhaltet gewisse die Zukunft betreffende 
Aussagen im Zusammenhang mit der Geschäftstätigkeit der Intercell AG,
Vivalis SA oder Valneva; diese betreffen unter anderem den 
Fortschritt, die zeitliche Planung und Fertigstellung von Forschungs-
und Entwicklungsprojekten sowie klinische Studien für 
Produktkandidaten, die Fähigkeit des Unternehmens, Produktkandidaten 
herzustellen, zu verwerten und zu vermarkten und Marktzulassungen für
Produktkandidaten zu erhalten, die Fähigkeit, geistiges Eigentum zu 
schützen und bei der Geschäftstätigkeit des Unternehmens das geistige
Eigentum anderer nicht zu verletzen, Schätzungen des Unternehmens für
zukünftige Wertentwicklung sowie Schätzungen bezüglich erwarteter 
operativer Verluste, zukünftiger Einnahmen, des Kapitalbedarfs sowie 
der Notwendigkeit zusätzlicher Finanzierung. Auch wenn die 
tatsächlichen Ergebnisse oder Entwicklungen der Intercell AG, Vivalis
SA oder Valneva mit den die Zukunft betreffenden Aussagen, die in 
diesen Unterlagen enthalten sind, übereinstimmen, können diese 
Ergebnisse und Entwicklungen keine Aussagekraft für die tatsächlichen
Ergebnisse und Entwicklungen der Intercell AG, Vivalis SA oder 
Valneva in Zukunft haben. In manchen Fällen können Sie die Zukunft 
betreffende Aussagen an der Verwendung von Ausdrücken wie „könnte“, 
„sollte“, „dürfte“, „erwartet“, „nimmt an“, „glaubt“, „denkt“, „hat 
vor“, „schätzt“, „abzielen“ und ähnlichen Formulierungen erkennen. 
Diese die Zukunft betreffenden Aussagen basieren im Wesentlichen auf 
den gegenwärtigen Erwartungen der Intercell AG, Vivalis SA oder 
Valneva zum Zeitpunkt dieser Pressemitteilung und unterliegen 
mehreren bekannten, aber auch unbekannten Risiken und Unsicherheiten 
sowie anderen Faktoren, die zu tatsächlichen Ergebnissen, 
Entwicklungen und Erfolgen führen können, die von den künftigen 
Ergebnissen, Entwicklungen oder Erfolgen, welche in den Prognosen 
dargestellt oder vorausgesetzt werden, erheblich abweichen können. 
Insbesondere die Erwartungen von Intercell AG, Vivalis SA oder 
Valneva könnten unter anderem durch Unsicherheiten bei der 
Entwicklung und Herstellung von Impfstoffen, unerwartete Ergebnisse 
bei klinischen Studien, unerwartete regulatorische Eingriffe oder 
damit verbundene Verzögerungen, Wettbewerb im Allgemeinen, 
Auswirkungen von Währungsschwankungen, von Auswirkungen von globalen 
und europäischen Finanzierungskrisen sowie die Möglichkeiten des 
Unternehmens, Patente oder sonstige Rechte des geistigen Eigentums zu
erwerben oder aufrechtzuerhalten, beeinflusst werden. Angesichts 
dieser Risiken und Unsicherheiten kann somit nicht gewährleistet 
werden, dass diese eintreten. Die von Intercell AG, Vivalis SA oder 
Valneva erteilten Informationen beziehen sich auf den Tag der der 
Pressemitteilung und lehnen – außer in den gesetzlich geregelten 
Fällen – jegliche Verpflichtung oder Absicht ab, irgendeine die 
Zukunft betreffende Aussage öffentlich zu aktualisieren oder zu 
korrigieren, sei es aufgrund neuer Informationen, zukünftiger 
Ereignisse oder aus anderen Gründen.
Wichtige Information
Diese Pressemitteilung und die darin enthaltenen Informationen 
stellen in keinem Land ein Angebot zum Kauf, Verkauf oder zur 
Zeichnung von Aktien in Vivalis SA, Intercell AG oder Valneva SE dar.
Die Verbreitung, Veröffentlichung oder Freigabe dieser 
Pressemitteilung kann verboten oder eingeschränkt sein durch Gesetze 
oder Vorschriften in bestimmten Ländern. Personen, die in solchen 
Ländern persönlich anwesend sind, müssen sich an lokale 
Beschränkungen halten. Diese Pressemitteilung wurde weder in 
Australien, Kanada, Japan oder den Vereinigten Staaten von Amerika 
verbreitet, veröffentlicht oder freigegeben, noch darf eine solche 
Verbreitung, Veröffentlichung oder Freigabe erfolgen. Diese 
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Amerika („USA“) oder in irgendeiner Jurisdiktion, in der ein solches 
Angebot oder solche Aufforderung rechtswidrig ist. Die hierin 
genannten Wertpapiere dürfen in den Vereinigten Staaten weder 
angeboten noch verkauft werden ohne Registrierung nach dem US 
Securities Act von 1933 in seiner gültigen Fassung (der „Securities 
Act“) oder einer Ausnahme dazu oder in einer Transaktion, die nicht 
unter die Registrierungspflicht des Securities Act fällt. Das Angebot
und der Verkauf der hierin genannten Wertpapiere wurde und wird nicht
unter dem Securities Act registriert. Ein öffentliches Angebot der 
Wertpapiere in den Vereinigten Staaten wird auf Grundlage eines 
Prospektes durchgeführt, der vom Emittenten oder den verkaufenden 
Wertpapierinhaber erhältlich wäre und der detaillierte Informationen 
über das Unternehmen enthält. Die verschmolzenen Unternehmen sind 
europäische Unternehmen. Informationen im Zusammenhang mit der 
beabsichtigten Verschmelzung und der damit verbundenen Zustimmung der
Aktionäre unterliegt europäischen Veröffentlichungspflichten, die 
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Es kann schwierig sein, Ihre Rechte und jeden Anspruch unter den 
US-Wertpapiergesetze durchzusetzen im Zusammenhang mit der 
Verschmelzung, da die Unternehmen außerhalb der Vereinigten Staaten 
ihren Sitz haben. Sie sind möglicherweise nicht in der Lage, die 
Unternehmen oder deren Angestellte oder Vorstandsmitglieder in einem 
europäischen Gericht für Verstöße gegen die US-Wertpapiergesetze zu 
verklagen. Es kann auch schwierig sein, die Unternehmen und deren 
Gruppengesellschaften zu zwingen, sich dem Urteil eines US-Gerichtes 
zu unterwerfen.
Rückfragehinweis:
Intercell AG
Nina Waibel
Corporate Communications
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