Schon wieder Neues vom Bluthochdruck:
Mehr als 600.000 Patientendaten flossen in eine Studienanalyse, deren
Ergebnisse kurz vor Weihnachten veröffentlicht wurden. Immer
wahrscheinlicher wird nun, dass künftig deutlich mehr Patienten gegen
Bluthochdruck behandelt werden.
27 Prozent weniger Schlaganfälle, 13 Prozent weniger Sterbefälle –
das ist das Ergebnis, wenn Bluthochdruck-Patienten ihren Blutdruck
dauerhaft um 10 mmHg senken. Zu diesem Schluss kommt Professor Kazem
Rahimi vom George Institute of Global Health in Oxford (England), der
mit seinem Team 123 Studien auswertete. Überraschend an seiner
Analyse ist vor allem dies: der Effekt scheint relativ unabhängig vom
Ausgangswert zu sein.
Bislang gehen Ärzte davon aus, dass eine zu starke
Blutdrucksenkung ihren Patienten eher schadet als nützt. Dieser
Effekt lässt sich auch grafisch darstellen, Fachleute sprechen von
einer so genannten „J“-Kurve. Das bedeutet, bei zu stark gesenktem
Blutdruck steigt das kardiovaskuläre Risiko wieder leicht an. Deshalb
liegt der Zielwert für den systolischen (oberen) Wert in der
Behandlung von Bluthochdruck-Patienten bei maximal 140 mmHg.
Doch bereits im vergangenen September sorgte die US-amerikanische
SPRINT-Studie für Aufsehen in der Fachwelt. Sie verglich zwei
Patientengruppen miteinander und kam zu dem Ergebnis, dass eine
Senkung des oberen Werts auf unter 120 mmHg dazu führt, dass etwa ein
Viertel weniger Bluthochdruck-Patienten an Schlaganfall oder
Herzinfarkt versterben. Seither wird darüber diskutiert, die
Behandlungsleitlinien anzupassen.
Die Ergebnisse der neuen Meta-Analyse aus England stützen die
Aussagen der SPRINT-Studie. „Die potenziellen Konsequenzen sind
erheblich“, sagt Philipp Grätzel von Grätz. Für die Stiftung Deutsche
Schlaganfall-Hilfe beobachtet der Berliner Arzt und
Wissenschaftsjournalist seit Jahren die weltweite
Schlaganfall-Forschung. Sollten sich die Ergebnisse weiter
bestätigen, „dann gibt es gute Argumente, bei allen kardiovaskulären
Risikopatienten unabhängig vom Blutdruck blutdrucksenkende
Medikamente zu verordnen“.
(The Lancet 23. 12. 2015; doi: 10.1016/S0140-6736(15)01225-8)
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